
Insolvenzschutz
Welche easyJet holidays-Reisedienste sind garantiert und versichert?
Alle easyJet holidays-Pauschalreisevereinbarungen für die eine Vorauszahlung geleistet wurde, sind gesichert. Eine Pauschalreisevereinbarung ist die vorab vereinbarte Verknüpfung von mindestens zwei Diensten (z. B. Transport und Unterkunft), die länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung beinhalten.
easyJet holidays verfügt über einen Versicherungsschutz bei der Liberty Mutual Insurance Europe SE Niederlassung Zürich zum Schutz von easyJet holidays-Reisenden im Falle von Insolvenz oder Konkurs gemäss der Richtlinie (EU) 2015/2302 und dem Schweizerischen Bundesgesetz über Pauschalreisen.
Jede Person, die eine Zahlung geleistet hat oder in deren Namen eine Zahlung für eine easyJet holidays-Pauschalreisevereinbarung geleistet wurde, ist versichert und kann eine Erstattung verlangen.
Welche finanziellen Vorteile werden im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses von easyJet holidays gewährt?
Jegliche Kaution(en) oder der volle Preis der im Voraus bezahlten easyJet holidays-Pauschalreisevereinbarung werden erstattet.
Nach Einstellung einer Pauschalreisevereinbarung aufgrund von Insolvenz oder Konkurs von easyJet holidays werden die Kosten für Assistance-Leistungen und zusätzliche Kosten, die vernünftigerweise und notwendigerweise anfallen, um den easyJet holidays-Reisenden die Fortsetzung und Beendigung der geplanten Reise oder der Pauschalreisevereinbarung zu ermöglichen, oder die Rückkehr in Ihr Heimatland, einschliesslich, falls erforderlich, der Finanzierung der Unterkunft vor der Rückkehr, übernommen.
Jede versicherte Person (d. h. jede Person, die eine Zahlung geleistet hat oder in deren Namen eine Zahlung für eine easyJet holidays-Pauschalreisevereinbarung geleistet wurde) kann einen Insolvenz- oder Konkursfall von easyJet holidays melden und vollständige und bekannte Einzelheiten über die bezahlten easyJet holidays-Pauschalreisevereinbarungen an die zuständige Meldestelle weitergeben:
Schweiz
Name: Liberty Mutual Insurance Group, Lintheschergasse 19 · 8001 Zürich.
Telefon: +41 44 285 10 00
E-Mail: Insolvency-claims@ipplondon.co.uk
Online: https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp
Für Buchungen ab dem 1. November 2026: Name: Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Staße 1, 10707 Berlin Tel.: +49 (0)30 789 54770 E-Mail: kontakt@drsf.reise Online: https://drsf.reise Für Buchungen vor dem 1. November 2026: Name: International Passenger Protection Tel.: +49 211 54014244 E-Mail: ipp-de@de.sedgwick.com Online-Antragsformular: https://www.ipplondon.co.uk/claims-german.asp
Deutschland
Frankreich
Telefon: +31 103120666
E-Mail: ippclaims@nl.sedwick.com
Website: www.ipplondon.co.uk/claims.asp
Alternativ wende dich telefonisch an International Passenger Protection: +44 (0)345 266 1872
Wie kann ich mich beschweren, wenn ich mit der angebotenen Erstattung nicht zufrieden bin?
Wenn du nicht zufrieden bist oder Fragen zu deinem Vertrag oder zur Bearbeitung eines Anspruchs durch die zuständige Meldestelle haben, kannst du deine Beschwerde möglicherweise an den zuständigen Ombudsmann weiterleiten.
Schweiz:
Schweizer Ombudsmann der Privatversicherung. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Ombudsmann der Privatversicherung und der Suva, Postfach 1063, 8024 üZürich, Schweiz, Tel.: 044 211 30 90, help@versicherungsombudsman.ch
Andere EU-Länder:
Da Liberty Mutual Insurance Europe SE eine luxemburgische Versicherungsgesellschaft ist, sind alle Versicherten und Versicherungsnehmer auch berechtigt, die Streitigkeit an eine der folgenden Streitbeilegungsstellen in Luxemburg weiterzuleiten:
Commissariat aux Assurances, 7, Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg
E-Mail: caa@caa.lu www.caa.lu
oder
Service national du Mediateur de la consommation
Ancien Hotel de Ia Monnaie, 6, Rue du Palais de Justice, L-1841 Luxemburg
Tel.: (+352) 46 13 II –
E-Mail: info@mediateurconsommation.lu - www.mediateurconsommation.lu
oder
Mediateur en Assurances
ACA,
12, Rue Erasme, L-1468 Luxemburg
Tel: (+352) 44 21 44 I - E-Mail: mediateur@aca.lu -