1. Einleitung
easyJet hindert externe Reseller nicht daran, Sitzplätze auf easyJet Flügen für kommerzielle Zwecke zu buchen. Sie dürfen dies jedoch nur tun, wenn sie sich jederzeit an diese Distributionsrichtlinie und die Nutzungsbedingungen halten. Die Distributionsrichtlinie legt die Bestimmungen von easyJet für den Weiterverkauf der easyJet Produkte und Services durch gewerbliche Dritte (Reseller) an ihre Endkunden (Kunden) fest. Sie gilt für jeden Reseller, der Daten zu easyJet Flügen (einschließlich Tarifen, Flugplänen, Sitzplatzverfügbarkeit, Zusatzprodukten und -services sowie Buchungsdetails) („easyJet Daten“) zum Zwecke der Wiedergabe, Werbung, Buchung, des Verkaufs oder der Verwaltung von easyJet Produkten oder Services verwendet.
Die in dieser Distributionsrichtlinie dargelegten Bedingungen sind aufgrund der technischen Merkmale der easyJet Produkte und Services und des Stellenwerts der Integritätserhaltung der easyJet Marke und des Netzwerks von entscheidender Bedeutung. Sie stellt auch sicher, dass sowohl easyJet als auch der Reseller in der Lage sind, dem Kunden das sicherste und ganzheitlichste Erlebnis zu bieten (einschließlich bestimmter Kundenvorteile, die Reseller ihren Kunden anbieten können). Die Distributionsrichtlinie sorgt für faire und gleichberechtigte Wettbewerbsbedingungen für alle Reseller.
Alle Reseller, die illegal bzw. entgegen entweder der easyJet Nutzungsbedingungen oder der Distributionsrichtlinie handeln (einschließlich der Erhebung, Extraktion, Vervielfältigung, Weiterverwendung oder Darstellung von easyJet Daten mit beliebigen Mitteln, wie beispielsweise der Verwendung von „Screen Scraping“-Software oder anderen automatisierten Verfahren zur Datenextraktion, darunter Programme, Roboter, Webcrawler, Spider, Data Mining, Trawling oder sonstige „Screen Scraping“-Software, -Verfahren oder -Programme), untergraben das für easyJet Passagiere gebotene Schutzniveau und untergraben ihre Rechte sowohl nach britischem als auch nach EU-Recht. Jeder tatsächliche oder vermutete Verstoß gegen die Distributionsrichtlinie kann zur Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung des Zugriffs des Resellers auf easyJet Daten, zur Stornierung von easyJet Flugbuchungen durch einen Reseller und/oder zum Verbot der Durchführung zukünftiger easyJet Flugbuchungen durch den Reseller führen. easyJet kann Zugelassene Stellen anweisen, solche Maßnahmen umzusetzen.
easyJet kann die Distributionsrichtlinie von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung ändern, indem diese Seite geändert wird. Die geänderte Distributionsrichtlinie tritt ab dem Datum in Kraft, an dem sie auf unserer Website veröffentlicht wird (dieses Datum wird unten auf dieser Seite angegeben). Die fortgesetzte Nutzung der easyJet Daten und der easyJet Website, Kanäle und Services stellt die Zustimmung zur geänderten Distributionsrichtlinie dar.
2. Zugriff auf easyJet Daten
Reseller müssen:
(a) nur wie folgt auf easyJet Daten zugreifen:
(i) über eine durch easyJet Zugelassene Stelle, die eine API-Vereinbarung mit easyJet hat; oder
(ii) direkt über die easyJet API, falls der Reseller eine Direkte API-Vereinbarung mit easyJet hat.
(b) die easyJet Website nur insofern nutzen, wie es ausdrücklich von easyJet in schriftlicher Form genehmigt wurde;
(c) in keinerlei Weise easyJet Daten sammeln, extrahieren, weiterverbreiten, wiederverwenden oder anzeigen, zum Beispiel durch die Verwendung von „Screen Scraping“-Software oder anderen automatisierten Verfahren zur Datenextraktion wie Programme, Roboter, Webcrawler, Spider, Data Mining, Trawling oder sonstiger „Screen Scraping“-Software, -Verfahren oder -Programme; und
(d) falls der Reseller:
(i) easyJet Daten über eine zugelassene Stelle abruft, easyJet Daten nur in Übereinstimmung mit den spezifischen Anweisungen durch die jeweilige Zugelassene Stelle verwenden; oder
(ii) eine Direkte API-Vereinbarung eingegangen ist, easyJet Daten nur in Übereinstimmung mit dieser direkten API-Vereinbarung nutzen.
Weitere Informationen sind in der Liste der von easyJet Zugelassenen Stellen zu finden.
Die Einschränkungen in diesem 2. Abschnitt gelten nur insofern sie gesetzlich zulässig sind.
3. Preisgestaltung und Information
Reseller müssen:
(a) bei der Buchung eindeutige Links zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von easyJet bereitstellen und sicherstellen, dass Kunden diesen Bedingungen vor Abschluss der Buchung zustimmen;
(b) die Preisgestaltung jederzeit eindeutig und transparent halten, einschließlich nicht optionaler Kosten, und zwar bei allen Buchungsschritten. Zusätzliche Kosten, die vom Reseller erhoben werden (darunter Buchungs- oder Servicegebühren für Flüge und/oder Zusatzservices wie Sitzplätze, Gepäck, Namens- und Datenänderungen), müssen eindeutig als zusätzliche vom Reseller erhobene Gebühren zum easyJet Flug kenntlich gemacht werden;
(c) sicherstellen, dass die dem Kunden angezeigten Preise vollständig in Übereinstimmung mit geltendem lokalem Recht auf allen Marketingkanälen sind, einschließlich der Websites des Resellers, seiner Metakanäle und anderer Kanäle, über die er sie bewirbt;
(d) die korrekten Preise für Kunden für Erwachsenen-, Kinder- und Kleinkindertickets angeben;
(e) dem Kunden gegenüber die zulässige Freigepäckmenge für das Handgepäck und das Ausgabegepäck zum Zeitpunkt der Buchung eindeutig angeben, wie auf der Seite mit den häufig gestellten Fragen zu Gepäck beschrieben; und
(f) vom Kunden eine gültige E-Mail-Adresse einholen und eine E-Mail an diese Kundenadresse senden, in der die Buchung bestätigt wird, sobald die Zahlung bestätigt wurde.
4. Kontaktdaten des Kunden und Kundenservice
Reseller müssen (vorbehaltlich der Ausnahmen in den folgenden Punkten (i) bis (v)):
(a) die E-Mail-Adresse und Handynummer des Kunden über die API an easyJet übermitteln, sobald die Buchung vorgenommen wurde. So soll sichergestellt werden, dass der reisende Passagier von easyJet im Falle einer Flugunterbrechung kontaktiert werden kann; und
(b) umgehend alle zusätzlichen Relevanten Kundendaten an easyJet über die API übermitteln.
Der Reseller darf seine eigenen Kontaktdaten anstelle des Kundenkontakts nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an easyJet übermitteln und unter der Voraussetzung, dass der Reseller:
(i) rund um die Uhr einen Kundenservice anbietet, damit Kunden direkt benachrichtigt werden können, wenn easyJet eine Benachrichtigung aufgrund einer Unterbrechung anordnet; der Kundenservice muss über eine kostenlose Telefonnummer oder eine Verbindung zu lokalen Standardtarifen bzw. über die Website angeboten werden.
(ii) die Richtigkeit der persönlichen Daten oder anderen Informationen garantiert, die in Bezug zum reisenden Passagier übermittelt wurden.
(iii) garantiert, dass alle reisenden Passagiere umgehend über alle relevanten Details zu ihrer Buchung benachrichtigt werden; darunter über die Erklärungen in den easyJet Datenschutzbestimmungen, Kopien von Buchungsbestätigungen, Fluginformationen, Informationen zu Flugplanänderungen, Stornierungen oder anderen Verzögerungen usw.
(iv) easyJet zum Zeitpunkt der Buchung oder jederzeit bis zu 48 Stunden vor dem Abflug in Kenntnis setzt, falls ein reisender Passagier besondere Hilfeleistung benötigt oder eine zuvor angeforderte besondere Hilfeleistung nicht mehr benötigt wird.
(v) sicherstellt, dass easyJet über alle Passagieranfragen, einschließlich Ansprüche oder Beschwerden, informiert wird, und dass in Fällen eines Erstattungsanspruchs auf Passagierseite diese Erstattung in Übereinstimmung mit Abschnitt [5] erfolgt.
5. Erstattungen von Dritten
Alle Erstattungen von easyJet an den Kunden erfolgen über die ursprüngliche Zahlungsmethode. Wenn ein Reseller einen Flug im Namen eines Kunden gekauft hat, erfolgen alle fälligen Erstattungen daher von easyJet zeitnah an den Reseller. Der Reseller muss dem Kunden dann im Namen von easyJet eine Erstattung innerhalb von [2] Werktagen nach Erhalt der entsprechenden Mittel von easyJet leisten.
Hat ein Kunde eine Buchung über einen Dritten abgewickelt, der die Anforderungen aus Abschnitt 2 verletzt, wird es easyJet dem Kunden gestatten, eine Erstattung direkt von easyJet anzufordern.
6. Online-Check-in
Reseller müssen den Kunden darauf aufmerksam machen, dass sie online einchecken und ihre personenbezogenen Daten (Advance Passenger Information) bei Bedarf vor dem Abflug übermitteln müssen. Reseller dürfen nicht für Kunden einchecken (auch nicht über ein automatisiertes Verfahren).
Jeder Reseller verpflichtet sich, easyJet von allen Haftungen, Verlusten, Schäden, Ansprüchen und Ausgaben (einschließlich Bußgelder, Strafen sowie Rechts- und anderer beruflicher Kosten und Ausgaben) freizustellen, die easyJet oder einem der verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieses Abschnitts 6 durch den Reseller entstehen.
7. ATOL-Schutz und Richtlinien Pauschalreisen
Resellern ist es nur gestattet, Produkte und Services von easyJet an Kunden gemäß den ATOL-Richtlinien zu Pauschalreisen des Vereinigten Königreichs oder äquivalenten Richtlinien im Land des Verkaufs, sofern zutreffend, zu verkaufen.
Bezüglich des Verkaufs im Vereinigten Königreich ist es Resellern nur gestattet, easyJet Produkte und Services zu verkaufen, wenn die Buchungen durch den Reseller ATOL-geschützt sind. Ist ein ATOL-Schutz im Rahmen von Bestimmungen nicht erforderlich, muss der Reseller in der Buchungsbestätigung Folgendes deutlich vermerken: „Dieser Verkauf bietet keinen ATOL-Schutz.“
8. Punkt-zu-Punkt-Flüge
Verkaufen Reseller easyJet Flüge zusammen mit anderen Flügen (von easyJet oder anderen Fluggesellschaften), müssen die Reseller dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung deutlich offenlegen, dass easyJet nicht für die Unterstützung der Kunden für Anschlüsse, eigenständige Transfers, Interline- oder anderweitig verknüpfte Flüge („Anschlussflüge“) garantiert oder haftet. Je nach Vertrag zwischen den Resellern und ihren Kunden tragen entweder der Reseller oder der Kunde Verantwortung dafür, dass der Kunde alle Bestimmungen betreffend Check-in, Gepäck und Reisedokumente für Anschlussflüge erfüllt. Zur Klarstellung: easyJet haftet unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden, die ein Kunde (oder eine Person, die für einen Kunden Ansprüche geltend macht) im Zusammenhang mit Anschlussflügen erleidet, darunter Fälle, bei denen die Beförderung auf einem anschließenden Flug verpasst wird.
9. Pauschalreisen
Verkauft ein Reseller easyJet Flüge in Verbindung mit anderen Produkten oder Services Dritter (zum Beispiel Hotels oder Mietwagen) gemäß der ATOL-Richtlinie und Richtlinien für Pauschalreisen im Vereinigten Königreich oder äquivalenten Richtlinien im Land des Verkaufs („Zusätzliche Services“), haftet easyJet unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden, die ein Kunde (oder eine Person, die für einen Kunden Ansprüche geltend macht) im Zusammenhang mit der Bereitstellung solcher zusätzlicher Services erleidet. Reseller müssen dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung deutlich offenlegen, dass easyJet keine Garantie oder Haftung für Kundenunterstützung für zusätzliche Services übernimmt, und der Reseller bzw. der Kunde tragen die volle Verantwortung für alle Anforderungen bezüglich der zusätzlichen Services. Zur Klarstellung: easyJet haftet unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden, die ein Kunde (oder eine Person, die für einen Kunden Ansprüche geltend macht) im Zusammenhang mit zusätzlichen Services erleidet.
10. „easyJet“ und „easy“ Marken
Die „easy“ Marke steht unter Lizenz von easyJet unter Zulassung der easyGroup Limited („easyGroup“), und dementsprechend muss der Reseller den Anweisungen von easyJet oder der easyGroup bezüglich der „easyJet“ Marke oder anderer „easy“ Warenzeichen Folge leisten. Insbesondere dürfen Reseller:
(a) kein Branding von „easyJet“ (einschließlich Logos und Warenzeichen) verwenden, sofern dies nicht den Nutzungsbedingungen entspricht und von easyJet autorisiert wurde, und in jedem Fall nur für den autorisierten Zweck und stets in Übereinstimmung mit den Anweisungen von easyJet;
(b) sich selbst in keiner Suchmaschine oder auf keiner Website derart vorstellen, dass der Kunde nicht im Klaren darüber ist oder ihm suggeriert wird, dass der Link oder die Startseite von easyJet bereitgestellt wird (einschließlich der Anzeige von URLs oder Weiterleitungen auf Landingpages, die aussehen, als wären sie von easyJet); und
(c) in keinerlei anderer Weise geistige Eigentumsrechte von easyJet oder der easyGroup verletzen.
Die Beschränkungen in diesem Abschnitt 10(a) gelten nur sofern gesetzlich zulässig.
11. Datenschutz
Reseller müssen:
(a) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden oder easyJet Daten alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich der Einrichtung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit;
(b) easyJet sofort in Kenntnis setzen, wenn eine die Daten von Kunden oder easyJet Daten betreffende Datenschutzverletzung vermutet oder tatsächlich erfolgt ist, und alle von easyJet im Rahmen des Zumutbaren erforderlichen Informationen hinsichtlich der Art und der wahrscheinlichen Folgen einer solchen Verletzung weiterzuleiten.
Jeder Reseller verpflichtet sich, easyJet von allen Haftungen, Verlusten, Schäden, Ansprüchen und Ausgaben (einschließlich Bußgelder, Strafen sowie Rechts- und anderer beruflicher Kosten und Ausgaben) freizustellen, die easyJet oder einem der verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Datenschutzverpflichtungen oder der falschen Handhabung personenbezogener Daten von Kunden entstehen.
12. Verbotene Buchungspraktiken
Reseller dürfen keine Buchungstransaktionen ermöglichen oder veranlassen, bei denen der Kunde eine Direktbuchung auf der Website, der mobilen App oder anderen offiziellen Kanälen von easyJet unter Verwendung einer Karte, eines Gutscheins oder eines anderen vom Reseller ausgestellten oder finanzierten Zahlungsinstruments vornimmt, einschließlich einer vorausbezahlten Debitkarte, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von easyJet genehmigt wurde.
13. Nichteinhaltung dieser Distributionsrichtlinie
easyJet behält sich das Recht vor, jederzeit Maßnahmen gegen Reseller einzuleiten, die diese Distributionsrichtlinie nicht befolgen oder im Verdacht stehen, sie nicht zu befolgen, einschließlich der Einschränkung, Suspendierung oder Einstellung des Zugriffs des Resellers auf easyJet Daten, der Stornierung durch den Reseller vorgenommener Buchungen von easyJet Flügen, der Verhinderung des Resellers, zukünftige easyJet Flugbuchungen vornehmen zu können, und der Einleitung verfügbarer gesetzlicher Maßnahmen.
easyJet behält sich das Recht vor, jede vermutete Nichteinhaltung dieser Distributionsrichtlinie mit angemessener Technologie oder auf andere Weise zu untersuchen. Durch den Zugriff auf easyJet Daten stimmen Reseller zu, dass easyJet solche Untersuchungen nach Bedarf durchführen darf, um eine Nichteinhaltung dieser Distributionsrichtlinie zu identifizieren oder zu verhindern.
14. Anwendbares Recht
Diese Distributionsrichtlinie untersteht der Rechtsprechung von England und Wales. Die Gerichtshöfe in England und Wales verfügen über exklusive Rechtsprechung im Zusammenhang mit dieser Distributionsrichtlinie (einschließlich Ansprüchen oder Streitfällen).
Definitionen
„Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die über den folgenden Link einsehbaren Nutzungsbedingungen von easyJet: https://www.easyjet.com/de/policy/acceptable-use.
„Zugelassene Stelle“ bezeichnet einen GDS oder Aggregator mit einer API-Vereinbarung mit easyJet; die Liste der Zugelassenen Stellen ist hier einsehbar: https://www.easyjet.com/de/business/approved-channels
„ATOL“ bezeichnet die ATOL-Richtlinie und die Richtlinien für Pauschalreisen im Vereinigten Königreich oder die äquivalenten Richtlinien im Land des Verkaufs.
„Kunde“ bezeichnet den Endkunden des Resellers, normalerweise den Passagier. Dies kann aber auch eine Person bezeichnen, die für einen Endkunden, z. B. einen Elternteil oder einen Mitreisenden, eine Buchung vollzieht.
„Direkte API-Vereinbarung“ bezeichnet eine API-Vereinbarung zwischen dem Reseller und easyJet über die der Reseller Zugriff auf easyJet Daten erhält.
„easyJet“ bezeichnet easyJet Airline Company Limited, ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Hangar 89, London Luton Airport, Luton, Bedfordshire, LU2 9PF, mit der Unternehmensnummer 03034606.
„easyJet Daten“ bezeichnet Daten bezüglich easyJet Flügen, darunter auch Gebühren, Flugpläne, Sitzplatzverfügbarkeit, Zusatzleistungen und Services sowie Buchungsdetails.
„Relevante Kundendaten“ bezeichnet alle Kundendaten, die zum Abschluss der Buchung und des Online-Check-ins nötig sind, darunter die E-Mail-Adresse und Handynummer, Zahlungsdaten und der Bedarf an besonderer Hilfeleistung des reisenden Kunden.
„Reseller“ bezeichnet alle dritten Gewerbetreibenden, die easyJet Produkte und Services an Kunden weiterverkaufen.
Version: [März 2026]