Gefahrgut

Um den Check-in abzuschließen, lesen Sie bitte die Informationen unten durch und bestätigen Sie, dass Sie verstanden haben, welche Gegenstände zur Beförderung an Bord von Passagierflugzeugen verboten sind.

Überall im Flugzeug verboten:

Sprengstoffe1
Propangasbrenner und Flambier-Brenner
Entflammbare Flüssigkeiten und Feststoffe2
Bleichmittel und korrosiv wirkende Stoffe3
Farben und Farbverdünnung
Gifte und Substanzen mit Ansteckungsgefahr
Säuren
Druckgase4
Streichhölzer und Feuerzeuge
Abwehr-/Verteidigungssprays
Magnete
Radioaktiv strahlende Gegenstände
Selbstausgleichende Geräte5

Verboten im Aufgabegepäck:

Ersatz-Lithium-Batterien6
E-Zigaretten7
Wärmeerzeugende Artikel
Powerbanks8
Laptops

Verboten im Handgepäck:

Injektionsspritzen9
Schleudern, Dartpfeile u. ä.
Sportausrüstung
Feuerwaffen10
Messer, Scheren u. ä.
Handwerkerwerkzeuge

Erfahre hier mehr über sämtliche Gefahrgüter oder informiere dich auf der Webseite der Zivilluftfahrtbehörde

Wichtiger Sicherheitshinweis

Powerbanks sind im Aufgabegepäck NICHT gestattet und dürfen NUR im Handgepäck mitgeführt werden. An Bord des Flugzeugs dürfen Powerbanks NICHT aufgeladen und verwendet werden, um andere Geräte aufzuladen. Maximal 2 Powerbanks pro Passagier.

Elektronische Zigaretten/Vapes sind im Aufgabegepäck NICHT gestattet und dürfen NUR im Handgepäck mitgeführt werden. Sie müssen jederzeitvollständig ausgeschaltet sein und dürfen während des Fluges nicht aufgeladen werden.