Medizinische Informationen

Ihre Gesundheit und innere Ruhe sind Uns wichtig, und Wir möchten, dass Sie sich auf Ihrem Flug so gut wie möglich fühlen. Das Fliegen ist auch im Falle der meisten Erkrankungen absolut sicher. Nichtsdestotrotz möchten Wir Sie bitten, im Zweifelsfall diese Informationen zu lesen oder Ihren Arzt über Ihre spezifischen Erkrankungen zu konsultieren. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, Unser Kundenserviceteam zu kontaktieren.

Reisen mit medizinischer Ausrüstung

Bestimmte medizinische Ausrüstungen können mit an Bord gebracht werden. Wenn Sie jedoch ein großes Gerät oder viele medizinische Artikel mitführen möchten, setzen Sie sich bitte mit Uns in Verbindung, um sicherzustellen, dass Wir Sie Ihnen behilflich sein können.

Medikamente

• Wir empfehlen Ihnen, Ihre Medikamente in Ihrem Handgepäck mitzuführen

• Führen Sie bitte ein Schreiben Ihres Arztes mit sich, in dem die Art der Medikamente und ihr Zweck angegeben sind

• Wir können Ihre Medikamente an Bord nicht kühl lagern

Nadeln

Sie dürfen Nadeln und Spritzen für die Behandlung von Erkrankungen mit an Bord nehmen. Dennoch möchten Wir Sie bitten, ein Schreiben Ihres Arztes mit sich zu führen, in dem die Art der Medikamente und ihr Zweck angegeben sind.

Etwaige Injektionen während des Fluges müssen Sie sich selbst verabreichen. Unsere Flugbegleiter können Ihnen in keinem Fall Medikamente verabreichen, auch keine Injektionen. Bitte informieren Sie die Flugbegleiter, wenn Sie Ihre Nadeln benutzen müssen, damit Ihnen ein Injektionsabfallbehältnis zur sicheren Entsorgung zur Verfügung gestellt werden kann.

Medizinischer Sauerstoff

Wir können keine medizinische Standardsauerstoffversorgung an Bord gewährleisten.

Sie können jedoch für Ihre persönlichen medizinischen Zwecke Ihren eigenen Sauerstoffvorrat mit sich führen. Dabei kann es sich um Folgendes handeln:

• Kleine Drucksauerstoffflaschen

• Druckluftflaschen

• Batteriebetriebene Sauerstoffkonzentratoren

Und zwar unter den folgenden Voraussetzungen:

• Die Druckflaschen dürfen nicht länger als 50 cm sein und maximal einen Durchmesser von 25 cm besitzen

• Es sind höchstens zwei Druckflaschen pro Fluggast zulässig, sofern diese entweder unter dem Vordersitz oder im Gepäckablagefach verstaut werden können. Falls Sie mehr als zwei Flaschen benötigen, setzen Sie sich bitte mit Uns in Verbindung

• Chemische Sauerstoffgeneratoren dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.

Beim Check-in ist ein ärztliches Attest vorzulegen, mit dem bestätigt wird, dass der Sauerstoff aus medizinischen Gründen erforderlich ist und dass Sie reisefähig sind.

Schrittmacher

Herzschrittmacher oder sonstige Geräte, unter anderem auch mit Lithiumbatterien betriebene Geräte, die in die jeweiligen Personen implantiert sind, oder Radiopharmaka, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung im Körper eines Menschen enthalten sind, sind zulässig.

Tragen

Auf Unseren Flügen sind keine Tragen zulässig.

Reisen in der Schwangerschaft

Werdende Mütter

Obwohl die Schwangerschaft nicht als Krankheit gilt und Sie auch in einer späten Schwangerschaftsphase noch reisen können, beachten Sie bitte Folgendes:

• Wenn während Ihrer Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten sind, konsultieren Sie bitte Ihren Arzt, bevor Sie mit Uns fliegen.

• Bei einer Einlingsschwangerschaft können Sie bis zum Ende der 35. Schwangerschaftswoche reisen.

• Bei einer Mehrlingsschwangerschaft können Sie bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche reisen.

Werdende Mütter dürfen mit einem Kleinkind auf ihrem Schoß reisen, wenn sie dies wünschen.

Tiefe Venenthrombose (TVT)

Diese Erkrankung tritt im Zusammenhang mit längerer Bewegungslosigkeit auf; überwiegend Personen auf Langstreckenflügen sind davon betroffen. TVT wird bisweilen auch „Economy-Class-Syndrom“ genannt, allerdings sind auch Personen gefährdet, die mit dem Zug oder PKW reisen. Folgende Umstände können Ihre TVT-Anfälligkeit erhöhen:

• Blutgerinnungsneigung
• Kürzlich durchgeführte Operationen, insbesondere an den Beinen, sowie Verletzungen oder Schwellungen in den sechs Wochen vor einem Flug
• Längere Bewegungslosigkeit, insbesondere gelähmte untere Extremitäten
• Frühere oder aktuelle TVT bzw. eine genetische TVT-Veranlagung
• Lebensalter von über 40 Jahren
• Einnahme eines oralen empfängnisverhütenden Mittels (Pille) bzw. andere Hormonbehandlungen
• Schwangerschaft
• Krampfadern
• Kürzliche Herzerkrankungen
• Aktuelle bösartige Erkrankung oder Chemotherapien
• Blutkrankheiten
• Verminderung der Körperflüssigkeiten mit daraus resultierender Blutverdickung
• Hirnschlag in den sechs Wochen vor einem Flug

Da die Bewegungslosigkeit der größte TVT-Risikofaktor ist, empfehlen Wir Ihnen, sich auf einem Flug wie folgt zu verhalten, um das Risiko zu vermindern:

• Gehen Sie in der Kabine umher
• Ändern Sie häufig Ihre Position
• Vermeiden Sie es, Ihre Beine übereinanderzuschlagen
• Machen Sie körperliche Übungen auf Ihrem Sitzplatz
• Trinken Sie viel Wasser vor und nach dem Flug sowie während des Fluges

Wenn Sie TVT-anfällig sind, müssen Sie vor dem Flug von Ihrem Arzt untersucht und mit angepasstem graduierten Kompressionsstrümpfen, niedermolekularem Heparin oder oralen Blutgerinnungshemmern mit Warfarin versorgt werden. Wenn Sie anfällig sind, sollten Sie sich zur TVT-Vermeidung nicht auf Aspirin verlassen.

Hinweise für Diabetiker

Wenn Sie Diabetiker sind und während des Fluges Injektionen benötigen, müssen Sie sich diese selbst verabreichen und die Flugbegleiter beim Einsteigen in das Flugzeug über Ihre Krankheit informieren. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihren Insulinvorrat in Ihrem Handgepäck mitführen, und nicht in Ihrem Aufgegebenen Gepäck. Insulin kann im Falle der Beförderung im Frachtraum aufgrund der dort auftretenden Minustemperaturen inaktiviert werden. Insulin-Pens für Diabetiker sind ohne medizinische Dokumentation auf der Reise zugelassen.

Wenn Sie Insulin oder Sulfonylharnstoffe mit lang anhaltender Wirkung einnehmen, empfehlen Wir Ihnen, in Ihrem Handgepäck zusätzliche Kohlehydrate mitzuführen und sich während des gesamten Fluges nach der Ortszeit Ihres Wohnsitzes zu richten.

Hinweise für Taucher

Dekompressionskrankheit

Sie sollten in den 24 Stunden vor einem Flug nicht tauchen, um das Risiko einer Dekompressionskrankheit zu minimieren.

Sauerstoffflaschen für das Tauchen (mit Drucklufttauchgerät) sind nicht an Bord zulässig.

Allergien

Wir können an Bord und in Unseren Partner-Lounges keine allergenfreie Umgebung sicherstellen.

Wenn Sie Allergien haben, die eine anaphylaktische Reaktion bewirken können, sollten Sie Ihre Medikamente (z.B. Antihistaminika, EpiPen) in Ihrem Handgepäck mitführen.

Nüsse

Beachten Sie bitte, dass Wir Erdnüsse an Bord verkaufen. Wenn Sie an Anaphylaxie leiden, informieren Sie bitte die Flugbegleiter beim Einsteigen in das Flugzeug darüber, damit der Verkauf von Nüssen auf dem Flug unterlassen wird. Darüber hinaus werden Wir darum bitten, dass die anderen Fluggäste keine selbst mitgebrachten Nüsse verzehren; eine Garantie können Wir hierfür jedoch nicht übernehmen.

Flüge nach Krankheit oder Operation

Art der Operation Reisen erlaubt nach
Herzoperation 14 Tagen
Angioplastie 5 Tagen
Bauchoperation 10 Tagen
Brustkorboperation 6 Wochen
Mandelentfernung 14 Tagen
Mittelohroperation Paukenhöhle ist trocken und normal belüftet (üblicherweise nach 14 Tagen)
Katarakt-/Hornhaut-Laseroperation 1 Tag

Nach kürzlich durchgeführten Operationen ist ein ärztliches Attest zur Bescheinigung Ihrer Flugfähigkeit erforderlich.

Zur Bescheinigung Ihrer Flugfähigkeit ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Art des medizinischen Notfalls Reiseerlaubnis
Herzinfarkt Nach 7 Tagen, wenn es sich um einen leichten oder unkomplizierten Infarkt handelt.
Im Falle eines schweren oder komplizierten Herzinfarkts, konsultieren Sie vor dem Flug bitte einen Arzt.
Zur Bescheinigung Ihrer Flugfähigkeit ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Schlaganfall Nach 10 Tagen
Wenn Sie 11 bis 21 Tage nach einem Schlaganfall reisen, ist ein ärztliches Attest zur Bescheinigung Ihrer Flugfähigkeit erforderlich.
Pneumothorax Wenn sich nach Anlegen einer Drainage im Brustraum die Lunge vollständig ausgedehnt hat (üblicherweise nach 14 Tagen).
Ein Reisebegleiter ist zwingend erforderlich.
Penetrierende Augenverletzung Nach 7 Tagen

 

Art der Krankheit Reiseerlaubnis
Angina Nur in stabilem Zustand.
Mittelohrinfektion Nach Abklingen der Krankheit (üblicherweise nach 7 Tagen).
Nasennebenhöhlenentzündung Nach Abklingen der Krankheit (üblicherweise nach 7 Tagen).
Chronische Anämie Keine Flugerlaubnis.
Epilepsie 24 Stunden nach einem tonisch-klonischen Anfall. (Grand-mal-Anfall)
Asthma Reiseerlaubnis
Führen Sie Ihre(n) Inhalator(en) in Ihrem Handgepäck mit.
Bei schwerem Asthma muss ein ärztliches Attest zur Bescheinigung Ihrer Flugfähigkeit vorgelegt werden.
Vernebler sind zulässig, sofern sie keine Sauerstoffflaschen enthalten.
Lungenkrankheiten (chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Mukoviszidose, Bronchiektasie) Nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests zur Bescheinigung der Flugfähigkeit.
Wir empfehlen, einen Arzt zu konsultieren, um festzustellen, ob während des Fluges Sauerstoff benötigt wird.

Fluggäste mit Kurzatmigkeit werden nicht zu Flügen zugelassen.

Passagiere, die an einer leichten Infektionskrankheit, einschließlich der in der folgenden Tabelle aufgeführten Gesundheitszustände, leiden, können gemäß den untenstehenden Richtlinien an der Flugreise teilnehmen.

Infektionskrankheiten Reiseerlaubnis
Röteln 4 Tage nach Auftreten des Ausschlags
Masern 7 Tage nach Auftreten des Ausschlags
Mumps Wenn alle Schwellungen abgeklungen sind (üblicherweise nach 7 Tagen).
Windpocken 7 Tage nach Auftreten des letzten neuen Flecks
Virusinfektionen (z.B. saisonale Grippe) Wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Fluggäste mit einer schweren Infektionskrankheit (z.B. schwere Atemwegsinfektion, Tuberkulose, Lungenentzündung) werden ohne Attest eines entsprechenden Arztes, mit dem Ihre Flugfähigkeit bescheinigt wird, nicht zum Reisen zugelassen.

Fluggäste mit Meningitis oder pandemischen Virusinfektionen wie zum Beispiel SARS oder H1N1 („Schweinegrippe“) werden nicht zum Reisen zugelassen.

Psychiatrische Erkrankungen

Fluggäste mit psychiatrischen Erkrankungen werden unter den folgenden Bedingungen zu Flügen zugelassen:

• Wenn Sie an Krankheiten wie Phobien, Ängsten oder Depressionen leiden, werden Sie zu Flügen zugelassen; Sie müssen Uns jedoch im Voraus über Ihre Erkrankung in Kenntnis setzen und die Flugbegleiter beim Einsteigen in das Flugzeug darüber informieren.

• Wenn Sie eine Vorgeschichte mit Drogen- oder Alkoholabhängigkeit haben, müssen Sie sich im Rahmen eines Entzugsprogramms in einem stabilen Zustand befinden und im Besitz eines Attests eines geeigneten Arztes sein, in dem Ihre Flugfähigkeit bescheinigt wird. Sie dürfen sich auf der Reise nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss befinden.

• Sollten Wir der Ansicht sein, dass Sie eine Gefahr für das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Fluggäste darstellen oder darstellen könnten, werden Sie nicht zur Reise zugelassen.

• Sollten Sie ein unberechenbares, störendes, sicherheitsgefährdendes oder aggressives Verhalten an den Tag legen, werden Sie nicht zur Reise zugelassen.


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