NEUE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN DER EU AN FLUGHÄFEN

NEU: Überprüfung von Flüssigkeiten an britischen Flughäfen

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ab dem 1. Mai 2007 an den Flughäfen in Großbritannien Stichproben bei mitgeführten Flüssigkeiten durchgeführt werden. Dies kann die Dauer der Sicherheitschecks verlängern, daher raten wir Passagieren, dies in ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Taschen, die Flüssigkeiten enthalten (siehe untenstehende Packungsbestimmungen für Flüssigkeiten) leicht erreichbar im Handgepäck mitgeführt werden.


EINE KURZE ÜBERSICHT FÜR SIE

Die neuen Bestimmungen gelten bis auf weiteres ab Montag, 6. November 2006 an allen Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und in der Schweiz.

WAS IST NEU?

Beim Packen

Sie dürfen nur kleine Flüssigkeitsmengen im Handgepäck mitführen. Diese Flüssigkeiten müssen sich in getrennten Behältern mit je einer maximalen Füllmenge von 100 Millilitern befinden. Diese Behälter wiederum müssen Sie in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte von ca. 20 x 20 cm bei sich tragen (siehe Foto unten).

Am Flughafen

Damit die Durchleuchtungsanlage Flüssigkeiten erkennen kann, müssen Sie

  • alle Flüssigkeiten, die mit der Durchleuchtungsanlage überprüft werden sollen beim Sicherheitscheck zur Untersuchung vorzeigen;
  • Laptops und andere große elektrische Geräte aus dem Handgepäck entfernen. Diese werden, während Sie durch die Anlage gehen, separat durchleuchtet.

Eingeschlossen sind folgende Flüssigkeiten:

  • Inhalt unter Druck stehender Behälter, einschließlich Rasierschaum und anderer Schaumarten
  • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup und Deodorants
  • Cremes, Lotionen und Öle
  • Pasten, einschließlich Zahnpasta
  • Parfüme
  • Flüssig-Fest-Mischungen
  • Sprays
  • Wimperntusche
  • Gele, einschließlich Haar- und Duschgele
  • alle anderen Güter ähnlicher Beschaffenheit

WAS ÄNDERT SICH NICHT?

Sie können nach wie vor

  • Flüssigkeiten in Taschen, die aufgegeben werden, mitführen – die neuen Bestimmungen betreffen nur das Handgepäck;
  • Medikamente und benötigte Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung, zum Verzehr während der Reise im Handgepäck mitführen. Eventuell müssen Sie nachzuweisen, dass diese benötigt werden.
  • Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüm kaufen, und zwar entweder in einem Geschäft an einem Flughafen in der EU, wenn dieses im Bereich liegt, den Sie nach Vorzeigen der Bordkarte betreten, oder an Bord einer von einer europäischen Fluggesellschaft betriebenen Maschine. Wenn diese Waren in einer speziell versiegelten Tasche verkauft werden, öffnen Sie diese nicht, bevor Sie nicht alle Sicherheitschecks durchlaufen haben – der Inhalt könnte sonst am Sicherheitscheck beschlagnahmt werden. (Wenn Sie an einem Flughafen in der EU umsteigen, öffnen Sie die Tasche nicht, bevor Sie nicht die Sicherheitschecks am Transferflughafen oder am letzten Transferflughafen durchlaufen haben, falls Sie mehrmals umsteigen.)