Wichtige Mitteilungen

Sie müssen die Beförderungsbedingungen und Bestimmungen des Luftfrachtführers vor Ihrer Buchung lesen. Sie werden aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben, bevor eine Buchung durchgeführt werden kann.

HAFTUNGSHINWEISE:

ACHTUNG: Die Gesetzgebung der Europäischen Union schreibt den Wortlaut der nachfolgenden Mitteilung vor. Dies ist jedoch nicht die exakte oder vollständige Beschreibung der Haftungsbedingungen des Luftfrachtführers. Dieser Text kann nicht als Grundlage für Schadenersatzansprüche oder zur Auslegung verwendet werden. Der Luftfrachtführer ist in jedem Fall nur ersatzpflichtig für Schäden, für die eine gesetzliche Haftungspflicht besteht. Ein „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“ ist ein Lufttransportunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 erteilt wurde.

Haftung des Luftfrachtführers für Passagiere und deren Gepäck

In dieser Mitteilung sind die Haftungsbestimmungen zusammengefasst, die von Luftfahrtunternehmen der EU gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der EU und dem Montrealer Abkommen angewendet werden.

Entschädigung im Todesfall oder bei Körperverletzung

Es bestehen keine finanziellen Haftungsgrenzen bei Körperverletzung oder Tod eines Passagiers. Bei Schäden bis zu 100.000 SZR (zirka GBP 82.000) kann das Luftfahrtunternehmen Schadenersatzansprüche nicht anfechten. Bei Schäden, die diesen Betrag übersteigen, kann sich das Luftfahrtunternehmen gegen einen Anspruch verteidigen, indem es nachweist, dass keine Fahrlässigkeit oder ein anderes Verschulden von Seiten des Luftfahrtunternehmens vorlag.

Vorschusszahlung

Wenn ein Passagier getötet oder verletzt wird, muss das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der Identität der schadenersatzberechtigten Person einen Vorschuss für den unmittelbaren finanziellen Bedarf zahlen. In Todesfällen darf dieser Vorschuss nicht weniger als 16.000 SZR (zirka GBP 13.000) betragen.

Verspätungen

Im Falle von Verspätungen ist das Luftfahrtunternehmen schadenersatzpflichtig, außer wenn es alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden, oder wenn es nicht möglich war, solche Maßnahmen zu treffen. Die Haftung im Falle von Verspätungen ist begrenzt auf 4.150 SZR (zirka GBP 3.500).

Verspätetes Gepäck

Im Falle von Verspätungen des Gepäcks ist das Luftfahrtunternehmen schadenersatzpflichtig, außer wenn es alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden, oder wenn es nicht möglich war, solche Maßnahmen zu treffen. Die Haftung für verspätetes Gepäck ist begrenzt auf 1.000 SZR (zirka GBP 820).

Zerstörtes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck

Das Luftfahrtunternehmen ist für zerstörtes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck bis zu einem Betrag von 1.000 SZR (zirka GBP 820) schadenersatzpflichtig. Im Falle von aufgegebenem Gepäck ist es schadenersatzpflichtig, auch wenn kein Verschulden des Luftfahrtunternehmens vorliegt, außer wenn das Gepäck schon schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Gepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur, wenn ein Verschulden seinerseits vorliegt.

Höhere Haftungsgrenzen für Gepäck

Ein Passagier kann in den Genuss höherer Haftungsgrenzen kommen, indem er spätestens beim Einchecken eine spezielle Erklärung abgibt und eine zusätzliche Gebühr bezahlt.

Beschwerden im Zusammenhang mit dem Gepäck

Wenn das Gepäck beschädigt, verloren oder zerstört wurde, sowie bei Verspätungen des Gepäcks, muss der Passagier so bald wie möglich eine schriftliche Beschwerde beim Luftfahrtunternehmen einreichen. Im Falle von Beschädigungen an aufgegebenem Gepäck muss der Passagier die schriftliche Beschwerde innerhalb von sieben Tagen und im Falle von Verspätungen innerhalb von 21 Tagen einreichen, jeweils ab dem Datum gerechnet, zu dem der Passagier das Gepäck erhalten hat.

Haftung von auftraggebenden und tatsächlichen Luftfahrtunternehmen

Wenn das Luftfahrtunternehmen, welches die Flugleistung tatsächlich erbringt, nicht identisch ist mit dem auftraggebenden Luftfahrtunternehmen, ist der Passagier berechtigt, eine Beschwerde oder einen Schadenersatzanspruch an beide zu richten. Wenn der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens auf dem Ticket erscheint, ist dies das auftraggebende Luftfahrtunternehmen.

Klagefristen

Gerichtliche Klagen für Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Jahren ab dem tatsächlichen oder planmäßigen Ankunftsdatum des Fluges eingereicht werden.

Grundlage für diese Mitteilung

Die Grundlage für die oben aufgeführten Bestimmungen bildet das Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999, welches in der Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (geänderte Fassung Verordnung (EG) Nr. 889/2002) und die jeweiligen Gesetze der Mitgliedsstaaten Rechtskraft besitzt.

HINWEIS: Die Haftung eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft wird geregelt durch das Montrealer Abkommen von 1999 und die EU-Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in ihrer geänderten Fassung Nr. 889/2002. In diesem Sinne sind sowohl die easyJet Airline Company Limited als auch die easyJet Switzerland S.A. als Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu erachten. Das Montrealer Abkommen kann die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Todesfällen oder Körperverletzungen und für zerstörtes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck und Verspätungen einschränken.

Für Ansprüche, die in Gerichtsbarkeiten gestellt werden, in denen diese Bestimmungen nicht in Kraft sind, kann das Warschauer Abkommen von 1929 (in der jeweils geltenden Fassung) angewendet werden, soweit dies nicht im Widerspruch zu den besonderen vertraglichen Bedingungen steht, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft akzeptiert wurden. Damit kann die Haftung von Luftfahrtunternehmen in Todesfällen oder bei Körperverletzung und hinsichtlich verlorenen oder beschädigten Gepäcks eingeschränkt werden.


Reisen Sie mit Kindern?

Kinder unter 14 Jahren können nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen mit einem Mindestalter von 16 Jahren reisen, der die Verantwortung für das Kind übernimmt. Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung werden nicht an Bord gelassen.

Rückerstattungen, Umbuchungen und Namensänderungen

easyJet führt keine Rückerstattungen durch. In Ausnahmefällen wird easyJet jedoch erwägen, ob eine Gutschrift gewährt werden kann. Dies trifft auf Todesfälle in der unmittelbaren Familie zu (Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Großeltern oder Kind), vorausgesetzt, eine entsprechende Forderung und eine Kopie des Todesscheins werden dem Kundendienst von easyJet per Post zugestellt.
Alle Forderungen werden von Fall zu Fall beurteilt und es liegt im alleinigen Ermessen von easyJet zu entscheiden, ob eine Gutschrift gewährt wird. Eine etwaige Gutschrift erfolgt über den Betrag des ursprünglich bezahlten Tarifs abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (entsprechend der in untenstehender Tabelle angegebenen Annullierungsgebühr) pro Passagier und Flugstrecke, und kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten für die Bezahlung von zukünftigen Flügen mit easyJet verwendet werden. Auch Gesuche auf Rückerstattung am selben Tag, also binnen 24 Stunden nach der ursprünglichen Buchung, werden angenommen - eine Gebühr pro Passagier und Reisesegment wird berechnet.

WährungAnnullierungsgebühr
GBP20,00
Euro30,00
CHF47,00
DKK220,00
CSK840,00
HUF8.000,00
PLN120,00
SKK1.100,00
MAD330,00


Nachdem Sie Ihre easyJet Buchung durchgeführt haben, können Passagiernamen gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr pro Passagier und Einzelflug geändert werden. Besteht eine Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Tarif und dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif, geht die Erhöhung des Tarifs zu Lasten des Kunden.

Von einem registrierten Mitglied durchgeführte Buchungen können online geändert werden. Die Änderungen müssen mindestens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit durchgeführt werden. Die Verwaltungsgebühren für online durchgeführte Namensänderungen betragen:

GBP20,00
Euro30,00
CHF47,00
DKK220,00
CSK840,00
HUF8.000,00
PLN120,00
SKK1.100,00
MAD330,00

Buchungsänderungen können bis mindestens zwei Stunden vor der planmäßige Abflugzeit auch durch einen Anruf beim easyJet Call-Center unter 0848 888 222 (CH) / 01803 654 321 (DE) oder bis mindestens eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit durch Aufsuchen eines Verkaufsschalters am Flughafen durchgeführt werden. Die Verwaltungsgebühren für über die Reservierungszentrale durchgeführte Namensänderungen betragen:

GBP30,00
Euro45,00
CHF72,00
DKK325,00
CSK1.250,00
HUF12.000,00
PLN180,00
SKK1.650,00
MAD510,00

Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

Check-in und Boarding

Die Check-in-Schalter schließen pünktlich 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit. Passagiere, die danach zum Check-in erscheinen, verlieren ihre Flugberechtigung und haben keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung oder Gutschrift. Leider kann easyJet auch keine kostenlose Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug anbieten. Wir empfehlen deshalb dringend, zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit einzuchecken. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über den Ablauf von Check-in und Boarding wissen möchten.

easyJet hat auf allen Flughäfen verschärfte Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. Alle Passagiere müssen beim Einchecken einen Ausweis mit Foto vorweisen. Dies gilt auch für Inlandsflüge. Für Inlandsflüge werden Pass, Personalausweis oder Führerschein mit Foto als Ausweis akzeptiert.

Passagiere internationaler Flüge müssen wie bisher einen gültigen Pass oder Personalausweis sowie etwaige andere relevante Dokumente wie Visa vorweisen.

Wie komme ich zu meinen Tickets?

easyJet ist eine Fluglinie ohne Tickets. Alles was Sie für den Flug brauchen, ist Ihr Pass. Bei der Buchung erhalten Sie eine Bestätigungsnummer. Notieren Sie sich diese Nummer, da nur durch sie Ihre Buchung und die Details Ihrer Flüge identifiziert werden.

Haben Sie Vorbehalte gegen eine Online-Buchung?

easyJet Kunden schätzen Online-Buchungen als schnell, bequem und sicher. Wir haben bereits Millionen von Sitzplätzen online verkauft und verkaufen jede Woche mehr Sitzplätze über unsere Website als über jeden anderen Kanal. Wir verwenden das international anerkannte Sicherheitssystem SSL, um alle Kreditkartenzahlungen über das Internet zu verschlüsseln. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen über die Sicherheit von Online-Buchungen wünschen.

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