Vorliegende Bestimmungen des Luftfrachtführers gelten für Flüge, die von easyJet Airline Company Limited und easyJet Switzerland S.A. (nachstehend zusammen als „easyJet“ bezeichnet) betrieben werden. Sie sollten zusammen mit unseren „Geschäftsbedingungen“ gelesen werden. Auf gewisse Bestimmungen („Artikel“) dieser Geschäftsbedingungen wird nachfolgend verwiesen.
easyJet ist bestrebt, allen Kunden und Kundinnen hervorragenden Service zu bieten, und wir suchen ständig nach Möglichkeiten, diesen weiter zu verbessern. Dieses Bestreben sollen unsere Bestimmungen des Luftfrachtführers widerspiegeln, die bestimmte Aspekte des Buchens, der Reisevorschriften und des Kundendiensts betreffen und in mehrerlei Hinsicht über die strengen gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.
Die Bestimmungen betreffen die folgenden Themen:
Datenschutz ¦ Preisversprechen ¦ Rückerstattungen und Stornogebühren ¦ Lizenzen für Flugreiseveranstalter (air travel organisers’ licences – ATOLs) ¦ Namensänderungen ¦ Umbuchungen & Flexible Fares ¦ Weiterflüge ¦ Check-in ¦ Wartelisten (Stand-by) ¦ Gepäck ¦ Verlust oder Beschädigung von Gepäck ¦ Passagiere mit besonderen Bedürfnissen – Behinderungen, medizinische und gesundheitliche Beeinträchtigungen ¦ Kleinkinder und Kinder ¦ Mitführen von Tieren ¦ Beförderung von sterblichen Überresten von Menschen ¦ Verspätungen, Annullierungen und Einstiegsverweigerung ¦ Verhalten an Bord ¦ Beförderungsverweigerung
easyJet ist nach dem britischen Datenschutzgesetz von 1998 (Data Protection Act) eingetragen. Wir sind berechtigt, Angaben zu Ihrer Person zu Buchungszwecken zu verwenden sowie um Sie über neue Dienstleistungen oder Sonderangebote von easyJet zu informieren, die Ihnen unserer Ansicht nach dienlich sein könnten. Möchten Sie keine derartigen Informationen zugeschickt erhalten, können Sie uns anrufen. Die Nummer für Anrufer aus der Schweiz lautet 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein), Anrufer aus Deutschland wählen bitte die Nummer 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein). Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Bitte lesen Sie auch unsere vollständige Datenschutzerklärung auf unserer Website www.easyJet.com oder rufen Sie uns an, um weitere Einzelheiten zu erfahren.
Geschäftsbedingungen Artikel 6.4
easyJet Passagieren, die eine Buchung vorgenommen haben und danach feststellen, dass für denselben easyJet Flug günstigere Flugpreise (sämtliche anwendbare Gebühren eingerechnet) verfügbar geworden sind, wird die Differenz in Form einer Gutschrift für spätere easyJet Flüge erstattet. Diese Regelung gilt nur dann nicht, wenn die günstigeren Flugpreise im Rahmen eines Sonderangebotes gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass jeder Reiseabschnitt getrennt zu betrachten ist. Diese Gutschrift kann für Buchungen verwendet werden, die innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Ausstellung erfolgen. Die Gültigkeit der Gutschrift erlischt um Mitternacht des Ablaufdatums und kann nicht verlängert werden.
Rückerstattungen sind nur möglich, wenn der günstigere Flugpreis noch für dasselbe Datum, dasselbe Reiseziel und für dieselbe Flugnummer zum Verkauf angeboten wird. Wenn sich Ihr Antrag auf Rückerstattung aufgrund unseres Preisversprechens auf eine Buchung bezieht, für die eine „Umbuchung“ oder „Namensänderung“ (siehe entsprechende Abschnitte unten) vorgenommen wurde, gewährt easyJet nur eine Rückerstattung der Differenz zu dem Flugpreis, den Sie für die ursprüngliche Buchung bezahlt haben. Sämtliche Gebühren für Umbuchungen und Namensänderungen sind nicht rückerstattbar.
Um eine Gutschrift einzufordern, müssen Passagiere unsere Anrufzentrale anrufen (die Nummer für Anrufer aus der Schweiz lautet 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein), Anrufer aus Deutschland wählen bitte die Nummer 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein). Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Fax-, Brief- oder E Mail-Anträge auf Gutschriften können leider nicht akzeptiert werden.
easyJet ist eine Fluggesellschaft, die grundsätzlich keine Flugpreise zurückerstattet. Ausnahmen sind in unseren „Geschäftsbedingungen für Passagiere und Gepäck“ sowie in den vorliegenden Bestimmungen des Luftfrachtführers aufgeführt.
Geschäftsbedingungen Artikel 6.6
"Sie können Ihre Buchung innerhalb von 24 Stunden nach dem ursprünglichen Durchführen der Buchung stornieren. Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung nur bis zwei (2) Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges möglich ist. Sie erhalten eine Rückerstattung (einschließlich der Air Passenger Duty (APD), jedoch abzüglich etwaiger Kreditkartengebühren, Umbuchungs- oder Speedy Boarding-Gebühren, Gebühren für die Mitnahme von Sportausrüstungen oder anderer Gebühren). Es wird eine Stornogebühr pro Passagier und Reiseabschnitt gemäß der nachstehenden Tabelle berechnet. Stornierungen müssen über unsere Anrufzentrale unter 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein)in der Schweiz bzw. unter 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) in Deutschland erfolgen. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Rückerstattungen werden an die Kredit- oder Debitkarte vorgenommen, die für die Buchung verwendet wurde.
easyJet kann leider keine Rückerstattungen für Fälle anbieten, in denen Passagiere Flüge aufgrund persönlicher Umstände, unter anderem aus medizinischen Gründen, nicht antreten können. Ausgenommen sind Fälle, für welche die 24-Stunden-Stornorichtlinie gilt.
In Ausnahmefällen wird easyJet jedoch erwägen, ob eine Gutschrift gewährt werden kann. Dies trifft auf Todesfälle in der unmittelbaren Familie zu (Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Großeltern oder Kind), vorausgesetzt, eine entsprechende Forderung und eine Kopie des Totenscheins werden dem Kundendienst von easyJet per Post zugestellt.
Alle Forderungen werden nach alleinigem Ermessen von easyJet beurteilt. Eine etwaige Gutschrift erfolgt über den Betrag des ursprünglich bezahlten Flugpreises abzüglich einer Verwaltungsgebühr (die der in der nachstehenden Tabelle angegebenen Stornogebühr entspricht) pro Passagier und Reiseabschnitt und kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten für künftige Flüge mit easyJet verwendet werden.
easyJet empfiehlt seinen Passagieren dringend, eine geeignete Reiseversicherung abzuschließen, die solche Fälle abdeckt.
| Währung | Annullierungsgebühr |
| GBP | 20,00 |
| Euro | 30,00 |
| CHF | 47,00 |
| DKK | 220,00 |
| CSK | 840,00 |
| HUF | 8.000,00 |
| PLN | 120,00 |
| SKK | 1.100,00 |
| MAD | 330,00 |
ATOLs werden von der britischen Zivilluftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority – CAA) vergeben und sind für gewisse Anbieter von Flugreisen gesetzlich vorgeschrieben. Die Lizenzen bieten Passagieren Schutz bei einem Konkurs des Anbieters (normalerweise eines Unternehmens). Darunter fallen unter anderem bestimmte Reisebüros, Reiseveranstalter, Konferenzveranstalter und Sportreiseunternehmen. Wenn der Kunde den Flug direkt bei der Fluggesellschaft oder bei einem Vertreter derselben kauft, der das Ticket unmittelbar nach Bezahlung des Flugpreises ausstellt, gelten für diese Vorschrift bestimmte Ausnahmen. Die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, muss nicht im Besitz einer ATOL sein.
Als Fluggesellschaft können wir weiterzuverkaufende oder in ein Pauschalangebot aufzunehmende Sitze nur an Personen verkaufen, die im Besitz einer gültigen ATOL sind.
Personen, die nicht im Besitz einer ATOL sind, können einen Flug für ihre Kunden erwerben, wenn mit deren Kredit- oder Debitkarte bezahlt wird, oder wenn sie ihren Kunden, für die sie eine Buchung vornehmen, eine Kopie der entsprechenden easyJet Reiseroute oder eine ATOL-Quittung gemäß geltendem britischem Zivilluftfahrtgesetz (Civil Aviation (Air Travel Organisers’ Licensing) Regulations 1995) (in der jeweils letztgültigen Fassung) geben.
Einzelpersonen können für Freunde, Verwandte oder Kollegen Sitze erwerben, ohne über eine ATOL zu verfügen, sofern dies nicht in der Absicht erfolgt, mehr Geld einzunehmen, als sie selbst in deren Namen für den Flug bezahlt haben.
Passagiernamen, die zu einer online von einem registrierten Mitglied durchgeführten Buchung gehören, können über die easyJet Website geändert werden. Die Änderungen müssen mindestens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges durchgeführt werden. Die Gebühren für online durchgeführte Namensänderungen betragen:
| Währung | Namensänderungsgebühr |
| GBP | 20,00 |
| Euro | 30,00 |
| CHF | 47,00 |
| DKK | 220,00 |
| CSK | 840,00 |
| HUF | 8.000,00 |
| PLN | 120,00 |
| SKK | 1.100,00 |
| MAD | 330,00 |
Passagiernamensänderungen können bis längstens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges auch durch einen Anruf bei der easyJet Anrufzentrale unter 0900 000 195(CH) )(Anrufe kosten CHF 1.50 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein)/ 0900 11 00 161 (DE)(Anrufe kosten 1,03 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) oder bis längstens eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit durch Aufsuchen eines Verkaufsschalters am Flughafen durchgeführt werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Die Gebühren für über die Anrufzentrale durchgeführte Namensänderungen betragen:
| Währung | Namensänderungsgebühr |
| GBP | 30,00 |
| Euro | 45,00 |
| CHF | 72,00 |
| DKK | 325,00 |
| CSK | 1.250,00 |
| HUF | 12.000,00 |
| PLN | 180,00 |
| SKK | 1.650,00 |
| MAD | 510,00 |
Geschäftsbedingungen Artikel 3.2 und 6.2
Passagiere können Reservierungen umbuchen, und zwar gegen eine Verwaltungsgebühr pro Passagier und Einzelflug (siehe nachstehende Tabellen) zuzüglich etwaiger Differenzen der Gesamtkosten des Fluges zum Zeitpunkt der Durchführung der Änderung. Ist der verfügbare Preis des neuen Fluges geringer, ist keine Rückerstattung möglich.
Eine von einem registrierten Mitglied online vorgenommene Buchung kann über die easyJet Website auf einen anderen easyJet Flug übertragen werden. Die Änderungen müssen mindestens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges durchgeführt werden. Die Gebühren für online durchgeführte Umbuchungen betragen:
| Währung | Flugumbuchungsgebühr |
| GBP | 20,00 |
| Euro | 30,00 |
| CHF | 47,00 |
| DKK | 220,00 |
| CSK | 840,00 |
| HUF | 8.000,00 |
| PLN | 120,00 |
| SKK | 1.100,00 |
| MAD | 330,00 |
Eine Reservierung kann bis längstens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges auch durch einen Anruf bei der easyJet Anrufzentrale unter 0900 000 195(CH) )(Anrufe kosten CHF 1.50 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) / 0900 11 00 161 (DE)(Anrufe kosten 1,03 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) oder bis längstens eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit durch Aufsuchen eines Verkaufsschalters am Flughafen auf einen anderen easyJet Flug umgebucht werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Die Gebühren für über die Anrufzentrale durchgeführte Umbuchungen betragen:
| Währung | Flugumbuchungsgebühr |
| GBP | 30,00 |
| Euro | 45,00 |
| CHF | 72,00 |
| DKK | 325,00 |
| CSK | 1.250,00 |
| HUF | 12.000,00 |
| PLN | 180,00 |
| SKK | 1.650,00 |
| MAD | 510,00 |
Geschäftsbedingungen Artikel 3.2 und 6.2
Vorbehaltlich der untenstehenden Paragrafen (a) bis (c) gilt: Wenn Sie bei Ihrem Rückflug frühzeitig am Flughafen erscheinen, können Sie unter Umständen kostenfrei auf einen früheren, am selben Tag startenden Flug umbuchen, wenn bei diesem früheren Flug noch freie Sitze vorhanden sind und die Umbuchung nicht zu Startverzögerungen führt.
Vorbehaltlich des untenstehenden Paragrafe (b) gilt: Wenn Sie bei Ihrem Rückflug zu spät am Flughafen erscheinen, können Sie – vorausgesetzt Sie erscheinen binnen 2 Stunden nach Abflugzeit des ursprünglich gebuchten Fluges – gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr auf den nächsten Flug umbuchen (der entweder am selben oder am nächsten Tag startet), wenn bei diesem nächsten Flug noch freie Sitze vorhanden sind und die Umbuchung nicht zu Startverzögerungen führt.
(a) Sie müssen bereits einen Hinflug mit easyJet unternommen haben und von dem ursprünglichen Reiseziel zum ursprünglichen Abflugsflughafen zurückkehren. Wenn Ihr ursprünglicher Abflugspunkt ein Flughafen in London ist, können Sie – bei Verfügbarkeit – zu einem beliebigen Flughafen in London (d.h. Gatwick, Luton oder Stansted) zurückkehren.
(b) Bei der Ankunft am Flughafen begeben Sie sich bitte an den Ticketschalter, um sich über die Möglichkeit einer Umbuchung zu informieren. Sie müssen zudem die Check-In-Zeiten des früheren Flugs gemäß dem untenstehenden Paragrafen 8 beachten.
(c) easyJet behält sich das Recht vor, Ihre Anfrage auf Umbuchung auf einen früheren Flug zu verweigern, wenn nach seinem Dafürhalten die oben stehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind bzw. aus Sicherheitsgründen oder betrieblichen Gründen.
| Währung | Umbuchungsgebühr |
| GBP | 35,00 |
| EUR | 52,00 |
| CHF | 80,00 |
| DKK | 390,00 |
| CSK | 1.500,00 |
| HUF | 14.000,00 |
| PLN | 205,00 |
| SKK | 2.000,00 |
| MAD | 580,00 |
Für einige Strecken ist der Service Flexible Fares erhältlich. Wenn Sie Flexible Fare buchen, können Sie Abflugdatum oder –zeit einmal innerhalb eines Zeitfensters von neun Tagen ohne zusätzliche Kosten verschieben (die Änderung von Passagiernamen und/oder der Strecke fallen unter unsere üblichen Richtlinien und Gebühren, mehr dazu unter den Abschnitten zur Namensänderungen oder Umbuchungen in den Bestimmungen des Luftfrachtführers). Mit Flexible Fare können Sie Ihre Abflugzeit beliebig innerhalb der zwei Tage vor und bis zu sieben Tage nach der ursprünglich gebuchten Abflugzeit verschieben (vorausgesetzt auf dem Alternativflug sind Sitzplätze verfügbar). Die Änderung muss bis spätestens zwei Stunden vor der ursprünglich gebuchten Abflugzeit erfolgen, ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch auf Änderung.
Wenn Sie Ihre kostenfreie Änderungsmöglichkeit genutzt haben, können Sie weitere Änderungen nur gemäß unserer normalen Richtlinien durchführen, lesen Sie dazu die Abschnitte zur Namensänderungen und Umbuchungen.
Wenn Sie für mehr als eine Person buchen, müssen Sie Flexible Fare für alle Personen in Ihrer Buchung auswählen. Für jede in der Buchung aufgeführte Person ist eine Datums- oder Zeitänderung innerhalb des Zeitfensters von neun Tagen zugelassen, und die Änderungen für eine Person in der Gruppe haben keinen Einfluss auf die Änderungen für die anderen Personen in der Gruppe.
Bitte beachten Sie, dass Passagiere, die ihre Flugzeiten mit Flexible Fares ändern, für die weiteren notwendigen Änderungen ihrer Reisearrangements selbst verantwortlich sind, so z.B. für Mietwagen, Versicherungen, Unterbringung, ungeachtet dessen, ob diese über easyJet gebucht wurden oder nicht. Wenn Sie Speedy Boarding, die Beförderung von Sportausrüstung oder weitere Zusatzleistungen gebucht haben, werden diese mit Ihrer Flexible Fare-Änderung übertragen.
Wenn Sie einen Weiterflug bei easyJet gebucht haben, gilt dies als separater Vertrag. Bitte beachten Sie, dass easyJet keine Verbindungsflüge anbietet. Wenn Sie einen Weiterflug buchen, wird dies als separater Reiseabschnitt erachtet. Aus diesem Grund müssen Sie mit Ihrem Gepäck gemäß den nachfolgenden Abfertigungsbestimmungen für jeden Reiseabschnitt neu einchecken. Wir empfehlen deshalb, beim Buchen eines easyJet Weiterfluges mindestens zwei Stunden zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des eintreffenden Fluges und der planmäßigen Abflugzeit des Weiterfluges einzuplanen.
Check-in am Flughafen
Passagiere sollten sich am entsprechenden Check-in-Schalter einfinden, der in der Regel zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit öffnet.
Passagiere, die später als 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit erscheinen, werden nicht befördert und verlieren ihren Anspruch auf Beförderung. Wir empfehlen unseren Fluggästen, zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit einzuchecken. Passagiere müssen in der Lage sein, ihre Bestätigungsnummer für den gebuchten Flug zu nennen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Möglichkeit bestehen, auf einen späteren Flug umzubuchen. Vergleichen Sie hierzu Paragraf 7 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen für Passagiere und Gepäck.
Falls Sie im Voraus Unterstützung gebucht haben, um zum Flugsteig zu gelangen, empfehlen wir Ihnen, 90 Minuten vor planmäßiger Abflugszeit einzutreffen, um zu gewährleisten, dass wir Ihre Anforderungen erfüllen können. Es werden Vorkehrungen für ein vorzeitiges Einsteigen der Passagiere getroffen, damit die Kabinenbesatzung die Sicherheitsbestimmungen an Bord des Flugzeugs erklären kann. Bitte beachten Sie, dass easyJet strikte Regeln betreffend vorzeitiges Einsteigen unterhält. Eine Person, die vorzeitig einsteigt, kann von höchstens zwei Reisenden begleitet werden, die gesetzliche Vormunde, Eltern, Betreuer oder Reisegefährten sind sowie jegliche Geschwister unter 10 Jahren.
Geschäftsbedingungen Artikel 7.1 und 7.2
Online-Check-in
Wenn aus Ihrem Bestätigungsschreiben hervorgeht, dass für Ihren Flug ein Online-Check-in möglich ist, können Sie diese Möglichkeit nützen, indem Sie Ihre Bordkarte zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Buchung und bis zu zwei Stunden vor planmäßiger Abflugszeit Ihres Fluges ausdrucken.
Bei der Ankunft am Flughafen sollten Sie sich direkt zur Sicherheitskontrolle begeben. Beim Durchschreiten der Sicherheitskontrolle werden Ihr Reisepass und Ihre Reisedokumente überprüft. Eine zweite Überprüfung findet beim Einsteigen ins Flugzeug statt.
Sie dürfen ein Handgepäckstück mitführen, das nicht größer als 50 x 40 x 20 cm sein sollte. Falls Sie Aufgabegepäck mitführen, müssen Sie auf herkömmliche Weise einchecken und erhalten dabei eine neue Bordkarte. Einzelheiten über das Einchecken finden Sie obenstehend sowie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Passagiere und Gepäck.
Falls Sie im Voraus Unterstützung gebucht haben, um zum Flugsteig zu gelangen, wenden Sie sich in der Check-in-Halle einfach an eine/n easyJet-Mitarbeiter/in, und man wird dies gerne für Sie organisieren. Bitte denken Sie jedoch daran, zusätzliche Zeit dafür einzuplanen. Falls Sie einen Rollstuhl verwenden und diesen mitnehmen möchten, wenden Sie sich bitte bei der Ankunft am Flughafen an eine/n easyJet-Mitarbeiter/in, damit überprüft werden kann, ob Ihr Rollstuhl für die Beförderung akzeptiert wird. Wir empfehlen Ihnen, 60 Minuten vor planmäßiger Abflugszeit Ihres Fluges am Flughafen einzutreffen. In jedem Fall müssen Sie 40 Minuten vor planmäßiger Abflugszeit Ihres Fluges eintreffen, andernfalls kann Ihr Rollstuhl nicht zur Beförderung akzeptiert werden. Falls Sie vorzeitig Einsteigen möchten, wenden Sie sich bitte an eine/n easyJet-Mitarbeiter/in, und man wird dies gerne für Sie arrangieren. Bitte beachten Sie, dass easyJet strikte Regeln betreffend vorzeitiges Einsteigen unterhält. Eine Person, die vorzeitig einsteigt, kann von höchstens zwei Reisenden begleitet werden, die gesetzliche Vormunde, Eltern, Betreuer oder Reisegefährten sind sowie jegliche Geschwister unter 10 Jahren.
In jedem Fall gilt, dass Passagiere, die später als 25 Minuten vor der planmäßigen Abflugszeit am Flugsteig erscheinen, nicht befördert werden und ihren Anspruch auf Beförderung verlieren.
Geschäftsbedingungen Artikel 7.1 und 7.3
Kommen Sie entgegen der oben genannten Bestimmung zu spät für den Check-in am Flughafen an, verfällt Ihr Flug, und Sie erhalten keine Rückerstattung. Unter diesen Umständen bitten wir Sie jedoch, während der Öffnungszeiten den easyJet Verkaufsschalter aufzusuchen und sich an unsere Vertreter zu wenden, die unter Umständen in der Lage sind, Ihnen zu helfen.
Passagiere müssen auf allen Flügen, einschließlich Inlandsflügen, beim Einchecken einen Lichtbildausweis vorweisen. Passagiere, die den Online-Dienst zum Einchecken verwenden, müssen einen Lichtbildausweis an der Sicherheitskontrolle und erneut am Flugsteig vorweisen.
Bitte lesen Sie den untenstehenden Abschnitt über Kleinkinder und Kinder für Informationen über Ausnahmen der Lichtbildausweisvorschriften bei Kindern.
Bitte beachten Sie: Passagiere, die keine britischen oder irischen Staatsbürger sind und zwischen Großbritannien und der Republik Irland reisen, müssen einen gültigen Reisepass sowie sonstige relevante Reisedokumente vorweisen.
Zulässige Ausweisformen auf Flügen über Basel-Mulhouse und Genf (Inlandsflüge und internationale Flüge):
Passagiere auf Flügen ab oder nach den Flughäfen Basel-Mulhouse und Genf (einschließlich Flügen nach/aus Frankreich) gelten als internationale Passagiere und können die Reise daher nur mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen amtlichen Personalausweis antreten.
Für internationale Flüge benötigen Passagiere einen gültigen Reisepass oder einen gültigen amtlichen Personalausweis sowie gegebenenfalls weitere relevante Unterlagen wie Visa.
Schengen-interne Flüge
Durch das Schengener Abkommen wurde 1995 eine grenzfreie Region geschaffen, weshalb bei Reisen innerhalb der Gebiete des Schengener Abkommens grundsätzlich keine Ausweiskontrolle durch die Einwanderungsbehörden erfolgt. Flüge zwischen Schengen-Staaten gelten jedoch als internationale Flüge, weshalb Passagiere einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mit sich führen müssen, um von einem Schengen-Staat in einen anderen zu reisen.
Passagiere, die nicht aus einem Schengen-Staat stammen, aber ihren permanenten Wohnsitz in einem Schengen-Staat haben, können sich innerhalb der Gebiete des Schengener Abkommens ohne Visum bewegen und Reisen gegen Vorlage eines gültigen Reisepasses und ihrer gültigen Aufenthaltsgenehmigung antreten. Eine Aufenthaltsgenehmigung gilt nur zusammen mit einem gültigen Reisepass als gültiges Reisedokument.
easyJet führt keine Wartelisten.
Beförderungsbedingungen Artikel 8.1 und 9
Passagiere und ihr Gepäck werden während der Reise Sicherheitsüberprüfungen unterzogen. Um uns dabei zu unterstützen, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Handgepäck so gepackt ist, dass, falls dies von unseren Flughafenmitarbeitern beim Check-In gefordert wird, Gegenstände in das Aufgabegepäck umgepackt und mit diesem aufgegeben werden können.
Die Richtlinien für Handgepäck können sich an vielen Flughäfen derzeit kurzfristig ändern. Zusätzliche Einschränkungen, die von regionalen oder nationalen Behörden für Hand- oder Aufgabegepäck verhängt werden, können zum Zeitpunkt der Beförderung gelten.
Passagiere dürfen Flüssigkeiten in ihrem Handgepäck mit an Bord nehmen, vorausgesetzt, die folgenden Beschränkungen werden eingehalten:
1. Die Flüssigkeit befindet sich in einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml
2. Alle Flüssigkeitsbehälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml passen problemlos in eine durchsichtige, wieder verschließbare Plastiktasche mit 1 Liter Fassungsvermögen.
Die Plastiktasche sollte beim Sicherheitscheck separat vorgezeigt werden.
Möglicherweise müssen Sie Flüssigkeiten wegwerfen, die nicht die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Ausgenommen an Flughäfen, an denen die lokalen Bestimmungen restriktiver sind, können Passagiere ein Standardhandgepäckstück mit einem Volumen von bis zu 55x40x20cm mitführen; innerhalb eines angemessenen Rahmens bestehen keine Gewichtsbeschränkungen — d.h., ein Passagier muss in der Lage sein, das Gepäckstück sicher und ohne Hilfe in den Gepäckfächern über den Sitzen unterzubringen.
Aufgabegepäck
Für jedes aufgegebene Standardgepäckstück wird eine Gebühr erhoben. Die betreffende Online-Gebühr wird angezeigt, wenn Sie die Mitnahme des Gepäcks buchen (entweder während oder nach der Flugbuchung). Andernfalls können Sie auch eine höhere Gebühr direkt am Flughafen entrichten. Sie werden über diese Gebühr am Flughafen informiert. Die Zahlung der Gebühr berechtigt Sie zur Mitnahme von insgesamt 20 kg zugelassenen Aufgabegepäcks. Das zulässige Gesamtgewicht für Aufgabegepäck kann nur gegen Zahlung der Gebühr für Übergewicht erhöht werden.
Das zulässige Höchstgewicht für jedes einzelne aufgegebene Gepäckstück ist 32kg. Gepäckstücke, die dieses Gewicht überschreiten, werden nicht zur Beförderung zugelassen.
Wenn das Gewicht von aufgegebenem Gepäck 20kg übersteigt (gemäß der oben angegebenen Richtlinie), muss jeder Passagier eine Gebühr für Übergepäck pro Kilogramm wie im Folgenden angegeben begleichen, und zwar bis zu einem zulässigen Höchstgewicht von 50kg pro Passagier:
| Währung | Gebühr für Übergepäck pro kg |
| GBP | 6.00 |
| EUR | 9,00 |
| CHF | 14.00 |
| DKK | 66.00 |
| CSK | 250.00 |
| HUF | 2,400.00 |
| PLN | 35.00 |
| SKK | 335.00 |
| MAD | 100.00 |
Musikinstrumente können nur in der Kabine mitgeführt und in den Gepäckfächern über den Sitzen untergebracht werden, wenn genügend Platz zur Verfügung steht; außerdem liegt dies völlig im Ermessen des Kapitäns. Das Instrument einschließlich seines Transportbehälters darf die Maße von 30 x 117 x 38cm nicht überschreiten. Instrumente, die dieser Kategorie entsprechen, sind unter anderem Violine, Bratsche, Piccolo-Flöte, Flöte, Klarinette, Waldhorn und Trompete.
Alle Instrumente, die die Maße 30 x 117 x 38cm überschreiten, müssen als Aufgabegepäck aufgegeben werden. Das zulässige Höchstgewicht für jedes einzelne Gepäckstück beträgt 32kg.
Sportgeräte
Jeder Passagier kann Aufgabegepäck mit einem Höchstgewicht von 50kg einschließlich Sportgeräte in Abhängigkeit vom verfügbaren Platz mitführen. Das zulässige Höchstgewicht für jedes einzelne Gepäckstück beträgt 32kg.
Eine zusätzliche, nicht erstattungsfähige Gebühr wird pro Gegenstand und Flug für die Beförderung von Sportgeräten gemäß der unten angegebenen Tabelle erhoben:
| Währung | Pro Flug (bei Zahlung im Voraus) | Pro Flug (bei Zahlung am Flughafen) |
| GBP | 16,50 | 23,00 |
| EUR | 25,00 | 35,00 |
| CHF | 39,00 | 54,00 |
| DKK | 190,00 | 255,00 |
| CSK | 690,00 | 970,00 |
| HUF | 6.600,00 | 9.200,00 |
| PLN | 100,00 | 140,00 |
| SKK | 935,00 | 1.265,00 |
| MAD | 275,00 | 380,00 |
Wiegt Ihr gesamtes Aufgabegepäck mehr als 32kg, werden zusätzlich zur oben genannten Gebühr die üblichen Gebühren für Übergepäck wie oben dargestellt fällig.
Bitte beachten Sie, dass Gepäckgebühren nach Zahlung nicht rückerstattet werden, selbst dann nicht, wenn Sie doch keinerlei Übergepäck, zusätzliches Gepäck, Sportgeräte oder Musikinstrumente auf Ihrem Flug mitführen sollten.
Kleinkinder, die Ihren Sitzplatz teilen, dürfen kein Gepäck mitführen.
Gefährliche Güter
Die folgenden gefährlichen Güter sind weder zur Beförderung in der Kabine noch als Aufgabegepäck zugelassen:
| Handfeuerwaffen, Schusswaffen und Waffen: |
| Spielzeugwaffen oder Imitate (aus Kunststoff oder Metall) |
| Schleudern, Armbrüste, Harpunen |
| Alle Schusswaffen und Bestandteile von Schusswaffen |
| Leuchtpistolen, Startpistolen, Luftdruckpistolen, Gewehre und Schrotflinten |
| Industrielle Nieten- und Nagelpistolen |
| Schlachtapparate, Betäubungs- oder Schockgeräte |
| Schusswaffen nachempfundene Feuerzeuge |
| Spitze / kantige Waffen und scharfe Gegenstände: |
| Äxte, Beile, Pfeile, Wurfpfeile |
| Steigeisen, Harpunen, Speere, Eisäxte und Eispickel |
| Schlittschuhe |
| Fleischerbeile |
| Besteck |
| Messer jeder Klingenlänge und Macheten |
| Ski- und Wanderstöcke |
| Rasierklingen und Skalpelle |
| Werkzeug |
| Säbel, Schwerter und Degen |
| Scheren |
| Subkutanspritzen (außer mit medizinischem Attest) |
| Stumpfe Instrumente: |
| Stricknadeln |
| Sportschläger |
| Billard-, Snooker- oder Poolstöcke |
| Lacrosse- und Hockey-Schläger |
| Kajak- und Kanupaddel |
| Angelruten |
| Kampfsportausrüstung |
| Skateboards |
| Neben den oben genannten gefährlichen Gütern dürfen folgende Gegenstände nicht an Bord eines easyJet-Flugzeugs befördert werden |
| Sprengkörper und entflammbare Substanzen: |
| Munition, Sprengkörper und Sprenggeräte |
| Zündkapseln |
| Zünder und Zündschnüre |
| Nachbildungen oder Imitate von Sprengmaterial oder -geräten |
| Minen und sonstige militärische Sprengkörper |
| Feuerwerkskörper, Fackeln und sonstige Pyrotechnik |
| ranaten, Rauchkanister oder -patronen |
| Entflammbare Flüssigkeiten jeder Art |
| Sprühlacke, Terpentin und Farbverdünner |
| Alkoholische Getränke mit über 70 % Alkoholgehalt |
| Chemische und giftige Substanzen |
| Säuren und Laugen, ätzende oder bleichende Substanzen |
| Betäubungs- oder Abwehrsprays |
| Radioaktive Stoffe |
| Gifte, infektiöse oder biologische Gefahrstoffe |
| Feuerlöscher |
| Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit |
Ihr Aufgabegepäck darf folgendes nicht beinhalten: zerbrechliche oder verderbliche Güter, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Computer, elektronische Geräte, begebbare und andere Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftspapiere, Ausweispapiere oder Muster. Beförderungsbedingungen Artikel 9.1(c).
Frachtgüter können nicht als Passagiergepäck zugelassen werden.
Wir befördern keine Rollstühle mit verschüttbaren (unversiegelten) Batterien, Tragbahren, Kinderwagen in voller Größe oder Maschinen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Gegenstände Sie mitführen dürfen oder wie Sie sie verpacken sollen, rufen Sie uns bitte vor der Reise an oder wenden Sie sich am Check-In-Schalter an uns.
Medizinische Geräte und Medikamente
Bitte lesen Sie Abschnitt 12 unten(Passagiere mit besonderen Bedürfnissen - Behinderung, medizinische und gesundheitliche Beeinträchtigungen), hier finden Sie Informationen zur Beförderung dieser Personen.
Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoffgas
Lockenstäbe, die Kohlenwasserstoffgas enthalten, dürfen auf allen Flügen (ausgenommen auf Flügen von und in die Schweiz bzw. mit einer in der Schweiz angemeldeten Maschine) im pro Passagier zugelassenen Hand- oder Aufgabegepäck mitgeführt werden, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden: (a) der Sicherheitsverschluss muss sicher auf dem Heizstabelement befestigt worden sein; und (b) der Lockenstab darf keinesfalls an Bord der Maschine benutzt werden. Das Mitführen von Gasnachfüllungen für Lockenstäbe in Ihrem Gepäck (sowohl Hand- als auch Aufgabegepäck) ist auf Flügen von easyJet nicht gestattet. Auf Flügen von und in die Schweiz bzw. Flügen mit einer in der Schweiz angemeldeten Maschine ist das Mitführen von Lockenstäben sowie allen weiteren Geräten (und/oder dazugehörigen Kartuschen), die mit entflammbarem Gas betrieben werden, weder im Hand- noch im Aufgabegepäck erlaubt.
(1) Beförderung von Fahrrädern:
(2) Die Beförderung von Feuerwaffen ist streng begrenzt. Passagiere müssen gültige Eigentumsnachweise und einen Waffenschein ausgestellt von der zuständigen Behörde für das Tragen von Feuerwaffen vorlegen. Ohne diese Dokumente werden Feuerwaffen NICHT BEFÖRDERT. (bitte lesen Sie oben „Feuerwaffen und Sprengstoffe“)
Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck beschränkt sich die Haftung der Fluggesellschaft in der Regel auf maximal 1.000 Sonderziehungsrechte (rund GBP 820). Unter keinen Umständen besteht eine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, das mitzuführen nicht gestattet ist (siehe obiger Abschnitt „Gepäck“). Wir empfehlen allen Passagieren, eine eigene Versicherung über den Wert ihres Gepäcks und dessen Inhalt abzuschließen, insbesondere wenn sie wichtige oder wertvolle Gegenstände mitführen. Ansprüche werden bis zur rechtlichen Haftungsgrenze der Fluggesellschaft entgegengenommen und sind mit einem entsprechenden Nachweis des Verlusts oder der Beschädigung zu belegen.
Geschäftsbedingungen Artikel 16.3
Ein Sonderziehungsrecht ist eine internationale Währungseinheit (vom Internationalen Währungsfonds festgelegt), deren Wert täglichen Schwankungen unterliegt. Der Kurs wird in der internationalen Währungstabelle der Financial Times veröffentlicht. easyJet übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die nicht im Gepäck enthalten sein dürfen (siehe obigen Abschnitt „Gepäck“). easyJet übernimmt keine Haftung für zerbrechliche oder verderbliche Güter oder Wertgegenstände, die in beschädigten oder ungeeigneten Behältern verpackt sind, sowie für geringfügige Schäden an der Außenseite des Gepäcks (z.B. Kratzer, Flecken, Beulen).
Hat Ihr Gepäck auf der Hinreise mehr als 24 Stunden Verspätung, können Sie maximal drei Tage lang für GBP 25 pro Tag und Person die wichtigsten Gegenstände neu kaufen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie sich innerhalb von 21 Tagen nach dem entsprechenden Flug an die Adresse der easyJet Reklamationsstelle wenden, die Ihnen der easyJet Vertreter am Flughafen angegeben hat, an dem die Verspätung gemeldet wurde. Für sämtliche Ansprüche sind die Belege für Ihre Einkäufe einzureichen (z. B. die Quittungen).
Als Passagiere mit besonderen Bedürfnissen gelten Passagiere, deren Mobilität aufgrund physischer Beeinträchtigungen (sensorischer oder motorischer), geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder sonstiger Behinderungen eingeschränkt ist. easyJet ist nicht in der Lage, Passagiere zu befördern, deren Behinderungsgrad die Anwesenheit einer Betreuerperson erfordert, es sei denn, eine solche Betreuerperson reist mit dem Passagier. Höchstens zwei behinderte Passagiere können mit einer Betreuerperson reisen.
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen, die telefonisch buchen, müssen easyJet beim Buchen auf ihre Bedürfnisse hinweisen. Passagiere, die über das Internet buchen, sollten die Art der benötigten Unterstützung über die Flugbestätigungs-E-Mail auswählen (spezielle Bedürfnisse und spezielle Einstiegsanforderungen). Alternativ können Kunden sich telefonisch unter 0900 000 258 aus der Schweiz(Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) bzw. 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) aus Deutschland mit uns in Verbindung setzen, um uns mitzuteilen, was sie benötigen. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.
Die Fluggesellschaft braucht mindestens 48 Stunden, um Unterstützung zu arrangieren. Bei Gesuchen, die weniger als 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit eines Fluges eingehen, kann nicht garantiert werden, dass diese erfüllt werden, da es der Fluggesellschaft unter Umständen nicht möglich ist, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Dies könnte dazu führen, dass Passagiere die Reise nicht antreten können. easyJet bemüht sich jedoch nach Möglichkeit, Passagieren beim Besteigen und Verlassen des Flugzeugs Unterstützung zu bieten.
Aus Gründen der Sicherheit im Fall einer Notevakuierung des Flugzeugs ist es Passagieren mit besonderen Bedürfnissen nicht gestattet, neben den Notausgängen zu sitzen.
Passagiere, die mit lebensnotwendigen Medikamenten und/oder medizinischen Geräten reisen, dürfen zusätzlich zum üblichen Freigepäck 10 kg Medikamente und/oder medizinische Geräte mitführen, vorausgesetzt, dass diese in einem einzigen Gepäckstück untergebracht wurden. Wenn medizinische Geräte in mehr als einem Gepäckstück mitgeführt werden, wird die entsprechende Gebühr für ein zusätzliches Gepäckstück erhoben.
Damit lebenswichtige Medikamente und/oder medizinische Geräte als solche anerkannt werden, muss der Passagier eine ärztliche Bestätigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass er diese Medikamente und/oder Geräte mitführen muss.
Passagieren, die mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und/oder Injektionssubstanzen reisen, wird empfohlen, ein ärztliches Attest/eine Verschreibung mitzuführen, aus der Einzelheiten über die Medikamente und deren beabsichtigte Verwendung hervorgehen.
Die Medikamente/medizinischen Geräte müssen getrennt vom herkömmlichen Aufgabegepäck des Passagiers befördert werden, damit diese bei der Aufgabe einfach zu erkennen sind.
Rollstühle
Rollstühle und Mobilitätshilfen mit einem Gewicht von mehr als 60 kg (ohne Batterie) können nicht zur Beförderung akzeptiert werden. Nur Rollstühle und Mobilitätshilfen mit einem Gewicht von bis zu 60 kg (ohne Batterie) können akzeptiert werden.
Zusammenklappbare Rollstühle werden kostenlos zusätzlich zum Freigepäck des Passagiers befördert. Wenn für einen Passagier mehr als ein Rollstuhl befördert werden muss und es sich bei dem zweiten Rollstuhl um einen Sportrollstuhl handelt, wird der Sportrollstuhl gegen Zahlung der Gebühr für die Mitnahme von Sportausrüstung befördert.
Die Fluggesellschaft akzeptiert Gruppen mit drei oder mehr Passagieren in Rollstühlen nur, wenn dies vorher mit unserer Anrufzentrale (die Nummer für Anrufer aus der Schweiz lautet 0900 000 258(Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein), Anrufer aus Deutschland wählen bitte die Nummer 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) abgesprochen wurde. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.
Rollstühle, die durch versiegelte Batterien, die nicht auslaufen können, betrieben werden, werden zur Beförderung auf easyJet Flügen angenommen. Die Fluggesellschaft lehnt es hingegen ab, Rollstühle zu befördern, die durch unversiegelte Batterien, die auslaufen können, betrieben werden.
Für Passagiere, die sich nicht bewegen oder ohne Hilfe nicht gehen können, die Treppe zum Flugzeug nicht hochsteigen oder keine größeren Entfernungen zu Fuß zurücklegen können, wird ein Rollstuhldienst am Flughafen angeboten. Wenn Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie easyJet beim Buchen darauf hinweisen.
Erfordernis von Zusatzsitzen
Die Mindestabmessungen unserer Sitze betragen:
Reicht Ihnen ein Sitz aus einem bestimmten Grund (medizinisch bedingt, z. B. bei einem Beinbruch) nicht aus, müssen Sie für weitere Sitze bezahlen.
Passagiere mit Knochenbrüchen
Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen in Gips reisen, benötigen ein ärztliches Attest.
Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitz.
Erwachsene Passagiere, die mit Extremitäten ab der Hüfte abwärts und/oder einem gesamten Bein in Gips reisen, müssen insgesamt pro Reiseabschnitt drei Sitze kaufen. Dies ermöglicht die erhöhte Lagerung des Beins und vermindert dessen Anschwellen während des Fluges.
Passagiere, die mit einem Gips vom Knie abwärts reisen, benötigen möglicherweise lediglich einen Sitz. Es liegt im Ermessen der Mitarbeiter am Check-In und/oder des Kabinenpersonals zu bestimmen, ob ein zusätzlicher Sitz gebucht werden muss. Ein zusätzlicher Sitz muss in diesem Fall gebucht werden, gleichgültig, ob das Flugzeug voll ist oder nicht.
Kinder, die mit unteren Gliedmaßen in Gips oder eingeschient reisen, sind grundsätzlich wie zuvor beschrieben zu behandeln. Allerdings muss die Länge des Gipsverbandes oder der Schiene bestimmt werden, um zu entscheiden, ob ein, zwei oder drei Sitze erforderlich sind, um das Bein während des Fluges hochlagern zu können.
Bei Passagieren, die mit einem vor weniger als 48 Stunden angelegten Gipsverband reisen, muss der Verband gespalten angelegt sein (wobei die Spaltung sich über die gesamte Länge des Verbands erstrecken muss). Ist der Gips bereits seit mehr als 48 Stunden angelegt, muss er nicht gespalten sein. Dies gilt sowohl für Verbände aus Gips als auch aus Thermoplast. Ein ärztliches Flugtauglichkeitsattest ist erforderlich.
Bitte kontaktieren Sie für die entsprechenden Vorkehrungen unsere Anrufzentrale unter 0900 000 258 in der Schweiz (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) bzw. unter 01805 029 292 in Deutschland (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein). Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.
Passagiere mit künstlichen Gliedmaßen
Für den Betrieb mechanischer Gliedmaßen getragene Gaszylinder sowie Ersatzzylinder ähnlicher Größe dürfen mitgeführt werden, um eine ausreichende Versorgung für die Reisedauer zu gewährleisten.
Blinde, stumme und gehörlose Passagiere
Es werden Vorkehrungen für ein vorzeitiges Einsteigen der Passagiere getroffen, damit die Kabinenbesatzung die Sicherheitsbestimmungen an Bord des Flugzeugs erklären kann.
Nadeln
Injektionsnadeln dürfen ausschließlich aus medizinischen Gründen mitgeführt werden. Injektionsnadeln dürfen nur mit in die Kabine genommen werden, wenn beim Einchecken ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Für Passagiere, die mit Nadeln reisen, ist zu beachten, dass sie sich während des Fluges erforderliche Injektionen selbst verabreichen müssen. Die Kabinenbesatzung von easyJet ist unter keinen Umständen in der Lage, Injektionen zu verabreichen.
Während des Fluges erforderliche Injektionen müssen selbst verabreicht werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie ausreichend Insulin im Handgepäck mit sich führen. Insulin-Pens für Diabetiker dürfen ohne ärztliches Attest mitgeführt werden.
Schwangere Frauen können bis zur einschließlich 27. Schwangerschaftswoche ohne ärztliches Attest reisen. Von der 28. bis (einschließlich) 35. Woche ist ein ärztliches Attest (ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme) erforderlich, das die Schwangerschaftswoche und die Flugtauglichkeit der Frau bestätigt. Bitte beachten Sie, dass von Hebammen ausgestellte Bestätigungen nicht als Attest akzeptiert werden. Ab der 36. Schwangerschaftswoche können Schwangere nicht mehr zur Beförderung akzeptiert werden. Rückflüge müssen deshalb vor der 36. Woche unternommen werden. Atteste müssen von einem Arzt ausgestellt sein – Atteste von staatlich geprüften Hebammen werden nicht akzeptiert.
Geschäftsbedingungen Artikel 8.2
Kinder mit chronischen Lungenkrankheiten
Kinder mit chronischen Lungenkrankheiten wie Mukoviszidose müssen über eine Flugtauglichkeitsbescheinigung verfügen.
Infektionskrankheiten: schwere Fälle
Passagiere, die an schweren Infektionskrankheiten wie Infektion der Atemwege, Tuberkulose oder Lungenentzündung leiden, können nicht zur Reise zugelassen werden.
Infektionskrankheiten: leichte Fälle
Röteln
Passagiere können vier Tage nach Auftreten des Ausschlags zur Beförderung akzeptiert werden.
Masern
Passagiere können sieben Tage nach Auftreten des Ausschlags zur Beförderung akzeptiert werden.
Mumps
Passagiere können zur Beförderung akzeptiert werden, nachdem sämtliche Schwellungen zurückgegangen sind. Dies ist für gewöhnlich nach sieben Tagen der Fall, kann jedoch auch 14 Tage dauern.
Windpocken
Passagiere können sieben Tage nach Auftreten des letzten neuen Flecks zur Beförderung akzeptiert werden.
Passagiere, die in einem der obigen Zustände reisen oder an einer chronischen Krankheit leiden, müssen beim Einchecken ein ärztliches Attest ihrer Flugtauglichkeit vorweisen.
Virusinfektionen
Passagiere, die an Virusinfektionen wie Grippe leiden, sollten Reisen vermeiden, da solche Infektionen ansteckend sein können.
easyJet akzeptiert auf allen Flügen keine Bahren zur Beförderung.
Kleinere Sauerstoffflaschen dürfen mitgeführt werden, sofern dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist und die Flaschen höchstens 50 cm lang sind und einen Durchmesser von maximal 25 cm aufweisen. Insgesamt sind in der Kabine zwei Flaschen pro Passagier zulässig. Beim Einchecken muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das bestätigt, dass Sauerstoff aus medizinischen Gründen erforderlich und der Passagier flugtauglich ist. Sauerstoffflaschen, wie sie beim Sporttauchen bzw. Tiefseetauchen verwendet werden, können nicht an Bord befördert werden.
Asthmapatienten dürfen Inhaliergeräte und/oder Vernebler mitführen, sofern diese keine Sauerstoffflaschen enthalten. Passagiere, die an schwerem Asthma leiden oder denen erst kürzlich die Einnahme oraler Steroide verschrieben wurde, benötigen eine Flugtauglichkeitsbescheinigung.
Passagiere werden hiermit darauf hingewiesen, dass easyJet an Bord der Flüge Erdnüsse verkauft. Passagiere, die an Anaphylaxie leiden, sollten bei der Ankunft an Bord des Flugzeugs dem leitenden Mitglied des Kabinenpersonals Ihre Allergie bekannt geben, damit der Verkauf auf ihrem Flug unterbunden werden kann.
Herzschrittmacher sowie sonstige implantierte Geräte mit Lithium-Batterien oder infolge medizinischer Behandlungen im Körper einer Person befindliche Radiopharmazeutika sind gestattet.
easyJet befördert Führ- und Begleithunde für seh- und hörbehinderte sowie anderweitig körperbehinderte Passagiere auf allen Inlandsflügen innerhalb Großbritanniens sowie auf allen Flügen, die in Kontinentaleuropa beginnen und enden (mit Ausnahme der britischen Strecken). Die Beförderung von Führ- und Begleithunden auf Flügen nach/von Großbritannien von/nach Kontinentaleuropa oder nach/von Marokko ist verboten. Flüge vom europäischen Festland nach Sizilien, Sardinien oder auf die Balearen (und umgekehrt) gelten im Rahmen dieser Bestimmungen als Flüge innerhalb Kontinentaleuropas. Im Rahmen dieser Bestimmungen gelten alle Strecken des easyJet Netzwerks mit Ausnahme der Flüge nach/von Großbritannien von/nach Kontinentaleuropa oder nach/von Marokko als Strecken innerhalb von ‚Kontinentaleuropa’.
Hunde gelten im Rahmen dieser Bestimmungen von easyJet als Führ- bzw. Begleithunde, sofern sie von einer der folgenden Einrichtungen ausgebildet wurden: Support Dogs, The Guide Dogs for the Blind Association, Hearing Dogs for Deaf People, Dogs for the Disabled sowie Canine Partners. Führ- und Begleithunde dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn der Passagier über eine offizielle, von einer der oben genannten Hundeausbildungseinrichtungen ausgestellte Bescheinigung verfügt, in der bestätigt wird, dass es sich bei dem Hund um einen vollständig ausgebildeten Führ- bzw. Begleithund handelt oder der Hund sich unter der Aufsicht eines Ausbilders befindet. Der Hund muss eine kennzeichnende Standardweste oder ein kennzeichnendes Geschirr tragen.
Begleithunde können, je nach Platzverfügbarkeit im vorderen Teil der Maschine, kostenlos auf dem Boden neben dem Halter liegen. Sollte der Platz an Bord der Maschine dafür nicht ausreichen, kann der Halter (je nach Verfügbarkeit) einen zusätzlichen Sitzplatz erwerben, damit der Begleithund neben dem Halter auf dem Boden Platz nehmen kann. Begleithunde müssen während der Ab- und Anflugsphase sowie bei eingeschaltetem Anschnallzeichen immer ihr Sicherheitsgeschirr tragen. Dieses ist vom Halter selbst bereitzustellen.
Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte durchgeführt wurden, empfehlen wir Passagieren mit Führ- oder Begleithunden 90 Minuten vor der geplanten Abflugzeit einzuchecken. Passagiere, die mit einem Begleithund reisen möchten, müssen das Mitführen eines Begleithundes im Vorfeld unter der Nummer 0871 244 2366 über die easyJet-Anrufzentrale bei easyJet beantragen. (Ein Anruf kostet 10p (ca. 15 ct.) pro Minute; die Kosten für Anrufe aus mobilen oder anderen Netzen können höher ausfallen. Weitere Telefonnummern finden Sie auf unserer Website im Abschnitt „Kontakt“.)
Geschäftsbedingungen Artikel 9.9(b).
Spezielle Ausweisanforderungen
Kinder unter 16 Jahren, die auf Inlandsflügen in Großbritannien, Italien, Spanien oder Frankreich reisen brauchen keinen Lichtbildausweis mitzuführen, unter der Bedingung, dass sie sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden.
Kinder unter 15 Jahren, die in die Tschechische Republik reisen, können im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein, sofern sie mit dem Inhaber des Passes reisen. Kinder über 15 Jahre benötigen eigene Reisedokumente.
Unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren werden von easyJet nicht zur Beförderung akzeptiert. Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung einer Person über 16 Jahre reisen, die die Verantwortung für die minderjährige Person übernimmt.
Spanische und französische Kinder unter 18 Jahren
Kinder unter 18 Jahren, die ohne Eltern/gesetzlichen Vormund und mit einem Personalausweis reisen, müssen eine schriftliche Vollmacht ihrer Eltern mitführen.
Lettische Kinder unter 18 Jahren
Alleinreisende lettische Kinder unter 18 Jahren müssen beim Einchecken die folgenden Unterlagen vorweisen:
Portugiesische Kinder unter 18 Jahren
Portugiesische Staatsbürger und ausländische Einwohner Portugals unter 18 Jahren, die ohne Begleitung des Vaters, der Mutter oder des gesetzlichen Vormunds aus Portugal ausreisen oder wieder nach Portugal einreisen, benötigen eine Reisevollmacht. Diese Reisevollmacht muss:
Diese Reisevollmacht ist auch erforderlich, wenn Minderjährige von einer Person begleitet werden, die nicht der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund ist. In solchen Fällen muss aus der Reisevollmacht zusätzlich eindeutig der Name der Begleitperson hervorgehen. Ausländischen Minderjährigen unter 18 Jahren, die alleine reisen, kann die Einreise verweigert werden, wenn für die Dauer des Aufenthalts in Portugal niemand die Verantwortung für sie übernimmt.
Pro Begleitperson dürfen nicht mehr als zwei Kleinkinder (unter zwei Jahren zum Zeitpunkt der Reise) mitreisen. Neugeborene, die noch nicht zwei Wochen alt sind, werden nicht zur Beförderung zugelassen.
Kinder ab zwei Jahren müssen in einem eigenen Sitz reisen und bezahlen denselben Flugpreis wie Erwachsene.
Die Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass das Kind im Flugzeugsitz sicher sitzt. Dazu nimmt easyJet Autokindersitze für über sechsmonatige Kinder an, die von der Begleitperson mitgebracht werden, wenn für das Kind ein Sitzplatz gebucht wurde. Der Autokindersitz muss einen festen Metall- oder Kunststoffrahmen aufweisen, darf höchstens 42 cm breit sein, muss über Gurte mit Schoß- und Schulterfixierung verfügen und aufrecht mit Blickrichtung nach vorne sein. Die für das jeweilige Alter des Kleinkindes erforderlichen Sicherheitsvorrichtungen sind nachfolgend aufgelistet:
| Alter | Sicherheitsvorrichtung |
| 2 Wochen bis unter 6 Monate | Kindersitz/Sicherheitsgurt |
| 6 Monate bis unter 2 Jahre | Kindersitz/Sicherheitsgurt oder ein geeigneter Autokindersitz |
| 2 Jahre bis unter 3 Jahre | Jeder geeignete Autokindersitz oder Sicherheitsgurt |
| Über 3 Jahre | Sicherheitsgurt |
easyJet bietet grundsätzlich keinen Schadenersatz, daher dürfen andere Passagiere gemäß britischem Kinderschutzgesetz (Child Protection Act) unter keinen Umständen gebeten werden, während des Fluges die Verantwortung für unbegleitete Minderjährige zu übernehmen.
Kindergruppen
easyJet akzeptiert größere Gruppen (zehn oder mehr) von Kindern bis 13 Jahre zur Beförderung, wenn mindestens eine erwachsene Begleitperson pro zehn Kinder mitreist. Für diesen Fall gilt als Erwachsener jede Person ab 16 Jahren.
Die Beförderungen von lebenden Tieren, einschließlich Haustieren, Insekten, Reptilien oder anderer Tierbestände ist unter allen Umständen verboten; ausgenommen sind Führerhunde für seh- und/oder hörbehinderte Passagiere und Hilfshunde für körperbehinderte Passagiere auf allen Inlandsflügen in Großbritannien und Flügen, die in Kontinentaleuropa beginnen und enden (ausschließlich der britischen Strecken). Die Beförderung von Führer- und Hilfshunden auf Flügen nach/von Großbritannien nach Kontinentaleuropa oder nach/von Marokko ist verboten. Flüge von Kontinentaleuropa nach Sizilien, Sardinien oder den Balearen (und umgekehrt) gelten für diesen Zweck als Flüge innerhalb Kontinentaleuropas. Für die Zwecke dieser Politik gelten alle Strecken des easyJet Netzwerks mit Ausnahme der Flüge nach/von Großbritannien nach Kontinentaleuropa oder nach/von Marokko als Strecken innerhalb von 'Kontinentaleuropa'.
Geschäftsbedingungen Artikel 9.1(v)
easyJet nimmt auf keiner Flugroute sterbliche Überreste zur Beförderung an.
Die Beförderung von menschlicher Asche ist erlaubt, wenn eine Kopie der Sterbe- und der Einäscherungsurkunde mitgeführt wird. Der Passagier, der die Asche in seinem Besitz hat, muss dafür sorgen, dass sie sicher in einem geeigneten Behälter verpackt ist, und er sollte sie im Handgepäck mitführen. Wir empfehlen außerdem, das Abfertigungspersonal beim Einchecken darüber zu informieren.
Geschäftsbedingungen Artikel 9.1(vi)
1. Falls Sie zu Ihrem Flug verspätet eintreffen:
2. Falls Ihr Flug infolge außergewöhnlicher Umstände annulliert wird:
Bei Annullierung eines Fluges infolge außergewöhnlicher, trotz aller von uns zumutbar getroffener Maßnahmen nicht verhinderbarer Umstände, unter anderem einschließlich
beschränkt sich die Entschädigungspflicht von easyJet auf eine der folgenden Optionen („Optionen Umbuchung bzw. Rückerstattung“):
Ihnen werden folgende Ersatzleistungen angeboten:
1. eine Umbuchung auf den frühestmöglichen Flug zu Ihrem Bestimmungsort; oder
2. auf Wunsch eine Umbuchung auf einen späteren Flug zu Ihrem Bestimmungsort, vorausgesetzt, auf diesem Flug sind Plätze verfügbar; oder
3. Eine Erstattung des Flugpreises für den Flug, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Außerdem erhalten Sie gegebenenfalls einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort mit dem frühestmöglichen Flug.
Zusätzlich stehen Ihnen zwei kostenlose Telefonate, Telex-, Fax- oder E-Mail-Nachrichten zu.
Wenn Sie auf den frühestmöglichen Flug umgebucht werden möchten:
1. Sie können Mahlzeiten und Erfrischungen (oder Gutscheine) in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit beziehen, und
2. wenn eine Übernachtung erforderlich ist, weil die zu erwartende Abflugzeit mindestens einen Tag später als die zuvor angekündigte Abflugzeit ist, übernimmt easyJet die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel sowie den Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel (in angemessenem Rahmen).
3. Wenn Ihr Flug nicht infolge von außergewöhnlichen Umständen, die trotz Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhinderbar gewesen wären, annulliert wurde:
In diesem Fall haben Sie dieselben Ansprüche wie oben aufgeführt. Zusätzlich haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von EUR 250 bei einem Flug von 1.500 km oder weniger und EUR 400 bei einem Flug von über 1.500 km („Entschädigung“). Bitte beachten Sie, dass diese Summe um 50 % gekürzt wird, wenn Ihnen eine Umbuchung auf einen anderen Flug gemäß den obigen Optionen 1 oder 2 angeboten wird und dieser Flug nicht später als zwei Stunden (bei Flügen von weniger als 1.500 km) bzw. drei Stunden (bei Flügen von über 1.500 km) nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunftszeit Ihres gebuchten Fluges eintrifft.
Unter den folgenden Umständen haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung:
a) wenn Sie mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert werden; oder
b) wenn Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert werden und Ihnen eine Umbuchung angeboten wird, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der ursprünglichen planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihren Bestimmungsort weniger als vier Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen; oder
c) wenn Sie weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert werden und Ihnen eine Umbuchung angeboten wird, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihren Bestimmungsort weniger als zwei Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
4. Wenn Ihr Flug verspätet ist:
Wenn wir Sie über eine Verspätung mit mehr als einer Stunde Abweichung zur planmäßigen Abflugzeit informieren, und Sie sich entschließen, nicht zu fliegen werden Ihnen diese Möglichkeiten angeboten:
ENTWEDER
eine kostenlose Umbuchung Ihres Fluges auf einen anderen easyJet Flug an denselben Bestimmungsort (sofern Sitzplätze verfügbar sind). Dieser Flug muss innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen ab dem ursprünglich gebuchten Flugdatum stattfinden und am easyJet Verkaufsschalter oder über die easyJet Anrufzentrale (Schweiz: 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) gebucht werden) / Deutschland: 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) gebucht werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.
ODER
Sie können Ihren Flug stornieren und erhalten dafür eine Gutschrift, indem Sie die easyJet Anrufzentrale (Schweiz: 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) / Deutschland: 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) anrufen. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Der bezahlte Flugpreis (einschließlich Steuern und Gebühren, jedoch ausschließlich etwaiger Kreditkarten-, Namensänderungs- oder Umbuchungsgebühren) für den betroffenen Reiseabschnitt und auf Wunsch für den Rückflug wird Ihnen gutgeschrieben. Eine solche Gutschrift kann innerhalb von sechs Monaten für einen anderen easyJet Flug verwendet werden. Buchungen, bei denen Sie eine Gutschrift einlösen möchten, können nur über die easyJet Anrufzentrale (Schweiz: 0900 000 195 (Anrufe kosten CHF 1.50 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) / Deutschland: 0900 11 00 161 (Anrufe kosten 1,03 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) vorgenommen werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.
Wenn wir Sie über eine Verspätung Ihres Fluges von mehr als zwei Stunden informieren:
Während Sie auf den Abflug warten, wird Ihnen ein Gutschein für Erfrischungen im Wert von GBP 3,00 (oder gleichwertiger Betrag in lokaler Währung) angeboten. Für jede zusätzliche Verspätung von zwei Stunden erhalten Sie einen weiteren Erfrischungsgutschein im Wert von GBP 3,00 (oder gleichwertiger Betrag in lokaler Währung).
Zusätzlich stehen Ihnen zwei kostenlose Telefonate, Telex-, Fax- oder E-Mail-Nachrichten zu.
Wenn außerdem eine Übernachtung erforderlich ist, weil die zu erwartende Abflugzeit mindestens einen Tag später als die zuvor angekündigte Abflugzeit ist, übernimmt easyJet die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel sowie den Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel (in angemessenem Rahmen).
Wenn Ihr Flug 5 Stunden oder mehr verspätet und Sie sich entscheiden, nicht zu fliegen, erhalten Sie eine Rückerstattung für den Flug, der nicht in Anspruch genommen wurde. Eine solche Rückerstattung kann nur durch Anrufen der easyJet Anrufzentrale (Schweiz: 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein)/ Deutschland: 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) eingefordert werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Außerdem erhalten Sie gegebenenfalls einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort mit dem frühestmöglichen Flug.
5. easyJet Weiterflüge:
Wenn Sie einen Weiterflug bei easyJet gebucht haben, gilt dies als separater Vertrag. Bitte beachten Sie, dass easyJet keine Verbindungsflüge anbietet. Wenn Sie einen Weiterflug buchen, wird dies als separater Reiseabschnitt erachtet. Aus diesem Grund müssen Sie mit Ihrem Gepäck gemäß den obigen Abfertigungsbestimmungen für jeden Reiseabschnitt neu einchecken. Wir empfehlen deshalb, beim Buchen eines easyJet Weiterfluges mindestens zwei Stunden zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des eintreffenden Fluges und der planmäßigen Abflugzeit des Weiterfluges einzuplanen.
6. Falls Ihnen das Einsteigen verweigert wird:
easyJet unternimmt jede erdenkliche Anstrengung, um für Personen mit bestätigter Buchung Sitzplätze zur Verfügung zu stellen. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass auf einem Flug, der durchgeführt wird, für einen Passagier mit bestätigter Buchung kein Sitzplatz vorhanden ist. In solchen Fällen erkundigen wir uns zunächst nach Freiwilligen, die bereit sind, auf Ihre Reservierung zu verzichten, und dadurch Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von GPB 100 erhalten.
Sie haben Anspruch auf die im obigen Abschnitt 2 aufgeführten Optionen Umbuchung und Rückerstattung.
Außerdem steht Ihnen im Fall einer Einstiegsverweigerung gegen Ihren Willen eine Entschädigung gemäß obigem Abschnitt 3 zu.
Wie auf vielen Kurzstreckenflügen ist Rauchen auch auf sämtlichen easyJet Flügen untersagt. Passagiere haben zu beachten, dass es sich hierbei um ein striktes Rauchverbot handelt und Maßnahmen ergriffen werden, um Passagiere an Bord von easyJet Flugzeugen dazu zu bewegen, das Rauchen einzustellen.
easyJet bietet Passagieren an Bord nach eigenem Ermessen gegebenenfalls alkoholische Getränke an. Es ist jedoch nicht gestattet, alkoholische Getränke zu konsumieren, die von Passagieren selbst mitgebracht oder von Dritten bereitgestellt wurden.
Wir erinnern Passagiere daran, dass gemäß britischem und internationalem Recht der Flugkapitän die Befehlsgewalt über das Flugzeug besitzt und jeder an Bord sich seinen rechtmäßigen Befehlen zu fügen hat. Alle easyJet Flugkapitäne sind ermächtigt, gegen Passagiere vorzugehen, die sich ungebührlich oder störend verhalten oder sonstige Probleme verursachen. Die Wahl der Maßnahmen obliegt dem Flugkapitän. Dazu kann es gehören, die Bewegungsfreiheit von Passagieren einzuschränken, Passagiere, falls möglich, vom Flugzeug zu verweisen und, falls eine Änderung der Flugroute erforderlich wird, Passagiere dem Sicherheitspersonal oder der Polizei am Boden zu übergeben. easyJet weist darauf hin, dass wir Personen für jegliche Schäden oder Kosten, die easyJet durch deren Handlungen entstehen (einschließlich Kosten für eine Routenänderung, die sehr hoch sein können) haftbar machen.
Geschäftsbedingungen Artikel 12
easyJet kann die Beförderung einer Person verweigern bzw. Personen an einem beliebigen Flughafen des Flugzeugs verweisen, wenn:
a) die Beförderung des Passagiers oder seines Gepäcks die Sicherheit des Flugzeugs, der Passagiere oder der Besatzung gefährden könnte;
b) der Passagier betrunken ist oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht;
c) der Passagier illegal im Besitz von Drogen ist oder ein triftiger Grund zu dieser Annahme besteht;
d) die geistige oder körperliche Verfassung des Passagiers eine Gefahr oder ein Risiko für den Passagier, das Flugzeug oder andere Personen an Bord darstellt;
e) der Passagier eine Sicherheitskontrolle seiner Person oder seines Gepäcks verweigert;
f) der Passagier sich Anweisungen des Bodenpersonals betreffend Sicherheit widersetzt;
g) der Passagier sich wiederholt einem Mitglied des easyJet Personals oder des Abfertigungspersonals gegenüber bedrohlich, beschimpfend oder beleidigend äußert;
h) der Passagier sich gegenüber einem Mitglied des easyJet Personals oder des Abfertigungspersonals bedrohlich, ausfallend oder beleidigend verhält;
i) der Passagier eine Bombendrohung gegen easyJet äußert;
j) der Passagier während der Abfertigung, des Einsteigens oder vor dem Abflug an Bord des Flugzeugs eine Straftat begeht.
Adresse des Kundendienstes für alle easyJet Flüge:
Customer Services
easyJet Airline Company Limited
Hangar 89
London Luton Airport
Luton, Bedfordshire
LU2 9PF
GROSS BRITANIEN