Bestimmungen des Luftfrachtführers

Das folgende Dokument ist eine Übersetzung der englischen Bestimmungen des Luftfrachtführers und wird als Hilfe für Deutsch sprechende Kunden angeboten. Im Falle etwaiger Unstimmigkeiten jedoch gilt das englische Dokument und hat Vorrang gegenüber dieser Übersetzung.

Vorliegende Bestimmungen des Luftfrachtführers gelten für Flüge, die von easyJet Airline Company Limited und easyJet Switzerland S.A. (nachstehend zusammen als „easyJet“ bezeichnet) betrieben werden. Sie sollten zusammen mit unseren „Geschäftsbedingungen“ gelesen werden. Auf gewisse Bestimmungen („Artikel“) dieser Geschäftsbedingungen wird nachfolgend verwiesen.

easyJet ist bestrebt, allen Kunden und Kundinnen hervorragenden Service zu bieten, und wir suchen ständig nach Möglichkeiten, diesen weiter zu verbessern. Dieses Bestreben sollen unsere Bestimmungen des Luftfrachtführers widerspiegeln, die bestimmte Aspekte des Buchens, der Reisevorschriften und des Kundendiensts betreffen und in mehrerlei Hinsicht über die strengen gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.

Die Bestimmungen betreffen die folgenden Themen:

Datenschutz ¦ Preisversprechen ¦ Rückerstattungen und Stornogebühren ¦ Lizenzen für Flugreiseveranstalter (air travel organisers’ licences – ATOLs) ¦ Namensänderungen ¦ Umbuchungen & Flexible Fares ¦ Weiterflüge ¦ Check-in ¦ Wartelisten (Stand-by) ¦ Gepäck ¦ Verlust oder Beschädigung von Gepäck ¦ Passagiere mit besonderen Bedürfnissen – Behinderungen, medizinische und gesundheitliche Beeinträchtigungen ¦ Kleinkinder und Kinder ¦ Mitführen von Tieren ¦ Beförderung von sterblichen Überresten von Menschen ¦ Verspätungen, Annullierungen und Einstiegsverweigerung ¦ Verhalten an Bord ¦ Beförderungsverweigerung

1 Datenschutz

easyJet ist nach dem britischen Datenschutzgesetz von 1998 (Data Protection Act) eingetragen. Wir sind berechtigt, Angaben zu Ihrer Person zu Buchungszwecken zu verwenden sowie um Sie über neue Dienstleistungen oder Sonderangebote von easyJet zu informieren, die Ihnen unserer Ansicht nach dienlich sein könnten. Möchten Sie keine derartigen Informationen zugeschickt erhalten, können Sie uns anrufen. Die Nummer für Anrufer aus der Schweiz lautet 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein), Anrufer aus Deutschland wählen bitte die Nummer 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein). Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Bitte lesen Sie auch unsere vollständige Datenschutzerklärung auf unserer Website www.easyJet.com oder rufen Sie uns an, um weitere Einzelheiten zu erfahren.

Geschäftsbedingungen Artikel 6.4

2 Preisversprechen

easyJet Passagieren, die eine Buchung vorgenommen haben und danach feststellen, dass für denselben easyJet Flug günstigere Flugpreise (sämtliche anwendbare Gebühren eingerechnet) verfügbar geworden sind, wird die Differenz in Form einer Gutschrift für spätere easyJet Flüge erstattet. Diese Regelung gilt nur dann nicht, wenn die günstigeren Flugpreise im Rahmen eines Sonderangebotes gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass jeder Reiseabschnitt getrennt zu betrachten ist. Diese Gutschrift kann für Buchungen verwendet werden, die innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Ausstellung erfolgen. Die Gültigkeit der Gutschrift erlischt um Mitternacht des Ablaufdatums und kann nicht verlängert werden.

Rückerstattungen sind nur möglich, wenn der günstigere Flugpreis noch für dasselbe Datum, dasselbe Reiseziel und für dieselbe Flugnummer zum Verkauf angeboten wird. Wenn sich Ihr Antrag auf Rückerstattung aufgrund unseres Preisversprechens auf eine Buchung bezieht, für die eine „Umbuchung“ oder „Namensänderung“ (siehe entsprechende Abschnitte unten) vorgenommen wurde, gewährt easyJet nur eine Rückerstattung der Differenz zu dem Flugpreis, den Sie für die ursprüngliche Buchung bezahlt haben. Sämtliche Gebühren für Umbuchungen und Namensänderungen sind nicht rückerstattbar.

Um eine Gutschrift einzufordern, müssen Passagiere unsere Anrufzentrale anrufen (die Nummer für Anrufer aus der Schweiz lautet 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein), Anrufer aus Deutschland wählen bitte die Nummer 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein). Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Fax-, Brief- oder E Mail-Anträge auf Gutschriften können leider nicht akzeptiert werden.

3 Rückerstattungen und Stornogebühren

easyJet ist eine Fluggesellschaft, die grundsätzlich keine Flugpreise zurückerstattet. Ausnahmen sind in unseren „Geschäftsbedingungen für Passagiere und Gepäck“ sowie in den vorliegenden Bestimmungen des Luftfrachtführers aufgeführt.

Geschäftsbedingungen Artikel 6.6

"Sie können Ihre Buchung innerhalb von 24 Stunden nach dem ursprünglichen Durchführen der Buchung stornieren. Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung nur bis zwei (2) Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges möglich ist. Sie erhalten eine Rückerstattung (einschließlich der Air Passenger Duty (APD), jedoch abzüglich etwaiger Kreditkartengebühren, Umbuchungs- oder Speedy Boarding-Gebühren, Gebühren für die Mitnahme von Sportausrüstungen oder anderer Gebühren). Es wird eine Stornogebühr pro Passagier und Reiseabschnitt gemäß der nachstehenden Tabelle berechnet. Stornierungen müssen über unsere Anrufzentrale unter 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein)in der Schweiz bzw. unter 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) in Deutschland erfolgen. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Rückerstattungen werden an die Kredit- oder Debitkarte vorgenommen, die für die Buchung verwendet wurde.

easyJet kann leider keine Rückerstattungen für Fälle anbieten, in denen Passagiere Flüge aufgrund persönlicher Umstände, unter anderem aus medizinischen Gründen, nicht antreten können. Ausgenommen sind Fälle, für welche die 24-Stunden-Stornorichtlinie gilt.

In Ausnahmefällen wird easyJet jedoch erwägen, ob eine Gutschrift gewährt werden kann. Dies trifft auf Todesfälle in der unmittelbaren Familie zu (Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Großeltern oder Kind), vorausgesetzt, eine entsprechende Forderung und eine Kopie des Totenscheins werden dem Kundendienst von easyJet per Post zugestellt.

Alle Forderungen werden nach alleinigem Ermessen von easyJet beurteilt. Eine etwaige Gutschrift erfolgt über den Betrag des ursprünglich bezahlten Flugpreises pro Passagier und Reiseabschnitt und kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten für künftige Flüge mit easyJet verwendet werden.

easyJet empfiehlt seinen Passagieren dringend, eine geeignete Reiseversicherung abzuschließen, die solche Fälle abdeckt.

WährungAnnullierungsgebühr
GBP25,00
Euro30,00
CHF47,00
DKK220,00
CSK840,00
HUF9.500,00
PLN150,00
SKK1.100,00
MAD330,00



4 Lizenzen für Flugreiseveranstalter (air travel organisers’ licences – ATOLs)

ATOLs werden von der britischen Zivilluftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority – CAA) vergeben und sind für gewisse Anbieter von Flugreisen gesetzlich vorgeschrieben. Die Lizenzen bieten Passagieren Schutz bei einem Konkurs des Anbieters (normalerweise eines Unternehmens). Darunter fallen unter anderem bestimmte Reisebüros, Reiseveranstalter, Konferenzveranstalter und Sportreiseunternehmen. Wenn der Kunde den Flug direkt bei der Fluggesellschaft oder bei einem Vertreter derselben kauft, der das Ticket unmittelbar nach Bezahlung des Flugpreises ausstellt, gelten für diese Vorschrift bestimmte Ausnahmen. Die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, muss nicht im Besitz einer ATOL sein.

Als Fluggesellschaft können wir weiterzuverkaufende oder in ein Pauschalangebot aufzunehmende Sitze nur an Personen verkaufen, die im Besitz einer gültigen ATOL sind.

Personen, die nicht im Besitz einer ATOL sind, können einen Flug für ihre Kunden erwerben, wenn mit deren Kredit- oder Debitkarte bezahlt wird, oder wenn sie ihren Kunden, für die sie eine Buchung vornehmen, eine Kopie der entsprechenden easyJet Reiseroute oder eine ATOL-Quittung gemäß geltendem britischem Zivilluftfahrtgesetz (Civil Aviation (Air Travel Organisers’ Licensing) Regulations 1995) (in der jeweils letztgültigen Fassung) geben.
Einzelpersonen können für Freunde, Verwandte oder Kollegen Sitze erwerben, ohne über eine ATOL zu verfügen, sofern dies nicht in der Absicht erfolgt, mehr Geld einzunehmen, als sie selbst in deren Namen für den Flug bezahlt haben.

5 Namensänderungen


Passagiernamen können gegen Bezahlung einer „Namensänderungsgebühr“ (siehe nachstehende Tabellen) pro Passagier und Reiseabschnitt bis zu eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit des entsprechenden Fluges geändert werden. Besteht eine Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Flugpreis und dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Flugpreis, geht die Erhöhung des Flugpreises seit der ursprünglichen Buchung zu Lasten des Kunden. Ist der neue Flugpreis geringer, ist keine Rückerstattung möglich. Buchungen, die mehr als einen Reiseabschnitt enthalten, müssen für jeden Reiseabschnitt denselben Passagiernamen aufweisen. Namensänderungen sind nicht mehr möglich, sobald ein Reiseabschnitt einer Buchung bereits angetreten wurde. Falls ein Kunde einen Passagiernamen für einen ausgebuchten Flug ändern möchte, gilt für die zu bezahlende Preisdifferenz der höchste für die gebuchte Strecke anwendbare Flugpreis.

Passagiernamen, die zu einer online von einem registrierten Mitglied durchgeführten Buchung gehören, können über die easyJet Website geändert werden. Die Änderungen müssen mindestens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges durchgeführt werden. Die Gebühren für online durchgeführte Namensänderungen betragen:

WährungNamensänderungsgebühr
GBP25,00
Euro30,00
CHF47,00
DKK220,00
CSK840,00
HUF9.500,00
PLN150,00
SKK1.100,00
MAD330,00


Passagiernamensänderungen können bis längstens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges auch durch einen Anruf bei der easyJet Anrufzentrale unter 0900 000 195(CH) )(Anrufe kosten CHF 1.50 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein)/ 0900 11 00 161 (DE)(Anrufe kosten 1,03 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) oder bis längstens eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit durch Aufsuchen eines Verkaufsschalters am Flughafen durchgeführt werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Die Gebühren für über die Anrufzentrale durchgeführte Namensänderungen betragen:

WährungNamensänderungsgebühr
GBP37,50
Euro45,00
CHF72,00
DKK325,00
CSK1.250,00
HUF14.000,00
PLN220,00
SKK1.650,00
MAD510,00


Geschäftsbedingungen Artikel 3.2 und 6.2

6 Umbuchungen & Flexible Fares

Passagiere können Reservierungen umbuchen, und zwar gegen eine Verwaltungsgebühr pro Passagier und Einzelflug (siehe nachstehende Tabellen) zuzüglich etwaiger Differenzen der Gesamtkosten des Fluges zum Zeitpunkt der Durchführung der Änderung. Ist der verfügbare Preis des neuen Fluges geringer, ist keine Rückerstattung möglich.

Eine von einem registrierten Mitglied online vorgenommene Buchung kann über die easyJet Website auf einen anderen easyJet Flug übertragen werden. Die Änderungen müssen mindestens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges durchgeführt werden. Die Gebühren für online durchgeführte Umbuchungen betragen:

WährungFlugumbuchungsgebühr
GBP25,00
Euro30,00
CHF47,00
DKK220,00
CSK840,00
HUF9.500,00
PLN150,00
SKK1.100,00
MAD330,00


Eine Reservierung kann bis längstens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Fluges auch durch einen Anruf bei der easyJet Anrufzentrale unter 0900 000 195(CH) )(Anrufe kosten CHF 1.50 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) / 0900 11 00 161 (DE)(Anrufe kosten 1,03 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) oder bis längstens eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit durch Aufsuchen eines Verkaufsschalters am Flughafen auf einen anderen easyJet Flug umgebucht werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Die Gebühren für über die Anrufzentrale durchgeführte Umbuchungen betragen:

WährungFlugumbuchungsgebühr
GBP37,50
Euro45,00
CHF72,00
DKK325,00
CSK1.250,00
HUF14.000,00
PLN220,00
SKK1.650,00
MAD510,00


Geschäftsbedingungen Artikel 3.2 und 6.2

Vorbehaltlich der untenstehenden Paragrafen (a) bis (c) gilt: Wenn Sie bei Ihrem Rückflug frühzeitig am Flughafen erscheinen, können Sie unter Umständen kostenfrei auf einen früheren, am selben Tag startenden Flug umbuchen, wenn bei diesem früheren Flug noch freie Sitze vorhanden sind und die Umbuchung nicht zu Startverzögerungen führt.

Vorbehaltlich des untenstehenden Paragrafe (b) gilt: Wenn Sie bei Ihrem Rückflug zu spät am Flughafen erscheinen, können Sie – vorausgesetzt Sie erscheinen binnen 2 Stunden nach Abflugzeit des ursprünglich gebuchten Fluges – gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr auf den nächsten Flug umbuchen (der entweder am selben oder am nächsten Tag startet), wenn bei diesem nächsten Flug noch freie Sitze vorhanden sind und die Umbuchung nicht zu Startverzögerungen führt.

(a) Sie müssen bereits einen Hinflug mit easyJet unternommen haben und von dem ursprünglichen Reiseziel zum ursprünglichen Abflugsflughafen zurückkehren. Wenn Ihr ursprünglicher Abflugspunkt ein Flughafen in London ist, können Sie – bei Verfügbarkeit – zu einem beliebigen Flughafen in London (d.h. Gatwick, Luton oder Stansted) zurückkehren.

(b) Bei der Ankunft am Flughafen begeben Sie sich bitte an den Ticketschalter, um sich über die Möglichkeit einer Umbuchung zu informieren. Sie müssen zudem die Check-In-Zeiten des früheren Flugs gemäß dem untenstehenden Paragrafen 8 beachten.

(c) easyJet behält sich das Recht vor, Ihre Anfrage auf Umbuchung auf einen früheren Flug zu verweigern, wenn nach seinem Dafürhalten die oben stehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind bzw. aus Sicherheitsgründen oder betrieblichen Gründen.

WährungUmbuchungsgebühr
GBP43,00
EUR52,00
CHF80,00
DKK390,00
CSK1.500,00
HUF14.000,00
PLN205,00
SKK2.000,00
MAD580,00



Flexible Fares

Für einige Strecken ist der Service Flexible Fares erhältlich. Wenn Sie Flexible Fare buchen, können Sie Abflugdatum oder –zeit einmal innerhalb eines Zeitfensters von neun Tagen ohne zusätzliche Kosten verschieben (die Änderung von Passagiernamen und/oder der Strecke fallen unter unsere üblichen Richtlinien und Gebühren, mehr dazu unter den Abschnitten zur Namensänderungen oder Umbuchungen in den Bestimmungen des Luftfrachtführers). Mit Flexible Fare können Sie Ihre Abflugzeit beliebig innerhalb der zwei Tage vor und bis zu sieben Tage nach der ursprünglich gebuchten Abflugzeit verschieben (vorausgesetzt auf dem Alternativflug sind Sitzplätze verfügbar). Die Änderung muss bis spätestens zwei Stunden vor der ursprünglich gebuchten Abflugzeit erfolgen, ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch auf Änderung.

Wenn Sie Ihre kostenfreie Änderungsmöglichkeit genutzt haben, können Sie weitere Änderungen nur gemäß unserer normalen Richtlinien durchführen, lesen Sie dazu die Abschnitte zur Namensänderungen und Umbuchungen.

Wenn Sie für mehr als eine Person buchen, müssen Sie Flexible Fare für alle Personen in Ihrer Buchung auswählen. Für jede in der Buchung aufgeführte Person ist eine Datums- oder Zeitänderung innerhalb des Zeitfensters von neun Tagen zugelassen, und die Änderungen für eine Person in der Gruppe haben keinen Einfluss auf die Änderungen für die anderen Personen in der Gruppe.

Bitte beachten Sie, dass Passagiere, die ihre Flugzeiten mit Flexible Fares ändern, für die weiteren notwendigen Änderungen ihrer Reisearrangements selbst verantwortlich sind, so z.B. für Mietwagen, Versicherungen, Unterbringung, ungeachtet dessen, ob diese über easyJet gebucht wurden oder nicht. Wenn Sie Speedy Boarding, die Beförderung von Sportausrüstung oder weitere Zusatzleistungen gebucht haben, werden diese mit Ihrer Flexible Fare-Änderung übertragen.

7 Weiterflüge

Wenn Sie einen Weiterflug bei easyJet gebucht haben, gilt dies als separater Vertrag. Bitte beachten Sie, dass easyJet keine Verbindungsflüge anbietet. Wenn Sie einen Weiterflug buchen, wird dies als separater Reiseabschnitt erachtet. Aus diesem Grund müssen Sie mit Ihrem Gepäck gemäß den nachfolgenden Abfertigungsbestimmungen für jeden Reiseabschnitt neu einchecken. Wir empfehlen deshalb, beim Buchen eines easyJet Weiterfluges mindestens zwei Stunden zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des eintreffenden Fluges und der planmäßigen Abflugzeit des Weiterfluges einzuplanen.

8 Check-in

Check-in am Flughafen

Passagiere sollten sich am entsprechenden Check-in-Schalter einfinden, der in der Regel zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit öffnet.

Passagiere, die später als 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit erscheinen, werden nicht befördert und verlieren ihren Anspruch auf Beförderung. Wir empfehlen unseren Fluggästen, zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit einzuchecken. Passagiere müssen in der Lage sein, ihre Bestätigungsnummer für den gebuchten Flug zu nennen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Möglichkeit bestehen, auf einen späteren Flug umzubuchen. Vergleichen Sie hierzu Paragraf 7 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen für Passagiere und Gepäck.

Falls Sie im Voraus Unterstützung gebucht haben, um zum Flugsteig zu gelangen, empfehlen wir Ihnen, 90 Minuten vor planmäßiger Abflugszeit einzutreffen, um zu gewährleisten, dass wir Ihre Anforderungen erfüllen können. Es werden Vorkehrungen für ein vorzeitiges Einsteigen der Passagiere getroffen, damit die Kabinenbesatzung die Sicherheitsbestimmungen an Bord des Flugzeugs erklären kann. Bitte beachten Sie, dass easyJet strikte Regeln betreffend vorzeitiges Einsteigen unterhält. Eine Person, die vorzeitig einsteigt, kann von höchstens zwei Reisenden begleitet werden, die gesetzliche Vormunde, Eltern, Betreuer oder Reisegefährten sind sowie jegliche Geschwister unter 10 Jahren.

Geschäftsbedingungen Artikel 7.1 und 7.2

Online-Check-in

Wenn aus Ihrem Bestätigungsschreiben hervorgeht, dass für Ihren Flug ein Online-Check-in möglich ist, können Sie diese Möglichkeit nützen, indem Sie Ihre Bordkarte zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Buchung und bis zu zwei Stunden vor planmäßiger Abflugszeit Ihres Fluges ausdrucken.

Bei der Ankunft am Flughafen sollten Sie sich direkt zur Sicherheitskontrolle begeben. Beim Durchschreiten der Sicherheitskontrolle werden Ihr Reisepass und Ihre Reisedokumente überprüft. Eine zweite Überprüfung findet beim Einsteigen ins Flugzeug statt.
Sie dürfen ein Handgepäckstück mitführen, das nicht größer als 50 x 40 x 20 cm sein sollte. Falls Sie Aufgabegepäck mitführen, müssen Sie auf herkömmliche Weise einchecken und erhalten dabei eine neue Bordkarte. Einzelheiten über das Einchecken finden Sie obenstehend sowie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Passagiere und Gepäck.
Falls Sie im Voraus Unterstützung gebucht haben, um zum Flugsteig zu gelangen, wenden Sie sich in der Check-in-Halle einfach an eine/n easyJet-Mitarbeiter/in, und man wird dies gerne für Sie organisieren. Bitte denken Sie jedoch daran, zusätzliche Zeit dafür einzuplanen. Falls Sie einen Rollstuhl verwenden und diesen mitnehmen möchten, wenden Sie sich bitte bei der Ankunft am Flughafen an eine/n easyJet-Mitarbeiter/in, damit überprüft werden kann, ob Ihr Rollstuhl für die Beförderung akzeptiert wird. Wir empfehlen Ihnen, 60 Minuten vor planmäßiger Abflugszeit Ihres Fluges am Flughafen einzutreffen. In jedem Fall müssen Sie 40 Minuten vor planmäßiger Abflugszeit Ihres Fluges eintreffen, andernfalls kann Ihr Rollstuhl nicht zur Beförderung akzeptiert werden. Falls Sie vorzeitig Einsteigen möchten, wenden Sie sich bitte an eine/n easyJet-Mitarbeiter/in, und man wird dies gerne für Sie arrangieren. Bitte beachten Sie, dass easyJet strikte Regeln betreffend vorzeitiges Einsteigen unterhält. Eine Person, die vorzeitig einsteigt, kann von höchstens zwei Reisenden begleitet werden, die gesetzliche Vormunde, Eltern, Betreuer oder Reisegefährten sind sowie jegliche Geschwister unter 10 Jahren.

In jedem Fall gilt, dass Passagiere, die später als 25 Minuten vor der planmäßigen Abflugszeit am Flugsteig erscheinen, nicht befördert werden und ihren Anspruch auf Beförderung verlieren.

Geschäftsbedingungen Artikel 7.1 und 7.3

Kommen Sie entgegen der oben genannten Bestimmung zu spät für den Check-in am Flughafen an, verfällt Ihr Flug, und Sie erhalten keine Rückerstattung. Unter diesen Umständen bitten wir Sie jedoch, während der Öffnungszeiten den easyJet Verkaufsschalter aufzusuchen und sich an unsere Vertreter zu wenden, die unter Umständen in der Lage sind, Ihnen zu helfen.

Passagiere müssen auf allen Flügen, einschließlich Inlandsflügen, beim Einchecken einen Lichtbildausweis vorweisen. Passagiere, die den Online-Dienst zum Einchecken verwenden, müssen einen Lichtbildausweis an der Sicherheitskontrolle und erneut am Flugsteig vorweisen.

Bitte lesen Sie den untenstehenden Abschnitt über Kleinkinder und Kinder für Informationen über Ausnahmen der Lichtbildausweisvorschriften bei Kindern.

Bitte beachten Sie: Passagiere, die keine britischen oder irischen Staatsbürger sind und zwischen Großbritannien und der Republik Irland reisen, müssen einen gültigen Reisepass sowie sonstige relevante Reisedokumente vorweisen.

Zulässige Ausweisformen auf Flügen über Basel-Mulhouse und Genf (Inlandsflüge und internationale Flüge):

Passagiere auf Flügen ab oder nach den Flughäfen Basel-Mulhouse und Genf (einschließlich Flügen nach/aus Frankreich) gelten als internationale Passagiere und können die Reise daher nur mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen amtlichen Personalausweis antreten.

Für internationale Flüge benötigen Passagiere einen gültigen Reisepass oder einen gültigen amtlichen Personalausweis sowie gegebenenfalls weitere relevante Unterlagen wie Visa.

Schengen-interne Flüge

Durch das Schengener Abkommen wurde 1995 eine grenzfreie Region geschaffen, weshalb bei Reisen innerhalb der Gebiete des Schengener Abkommens grundsätzlich keine Ausweiskontrolle durch die Einwanderungsbehörden erfolgt. Flüge zwischen Schengen-Staaten gelten jedoch als internationale Flüge, weshalb Passagiere einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mit sich führen müssen, um von einem Schengen-Staat in einen anderen zu reisen.

Passagiere, die nicht aus einem Schengen-Staat stammen, aber ihren permanenten Wohnsitz in einem Schengen-Staat haben, können sich innerhalb der Gebiete des Schengener Abkommens ohne Visum bewegen und Reisen gegen Vorlage eines gültigen Reisepasses und ihrer gültigen Aufenthaltsgenehmigung antreten. Eine Aufenthaltsgenehmigung gilt nur zusammen mit einem gültigen Reisepass als gültiges Reisedokument.

9 Wartelisten (Stand-by)

easyJet führt keine Wartelisten.

10 Gepäck

Beförderungsbedingungen Artikel 8.1 und 9

Passagiere und ihr Gepäck werden während der Reise Sicherheitsüberprüfungen unterzogen. Um uns dabei zu unterstützen, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Handgepäck so gepackt ist, dass, falls dies von unseren Flughafenmitarbeitern beim Check-In gefordert wird, Gegenstände in das Aufgabegepäck umgepackt und mit diesem aufgegeben werden können.

Die Richtlinien für Handgepäck können sich an vielen Flughäfen derzeit kurzfristig ändern. Zusätzliche Einschränkungen, die von regionalen oder nationalen Behörden für Hand- oder Aufgabegepäck verhängt werden, können zum Zeitpunkt der Beförderung gelten. Sie werden möglicherweise über Änderungen hinsichtlich des erlaubten Handgepäcks oder der in diesen Bestimmungen des Luftfrachtführers dargelegten Verfahren durch eine E-Mail-Benachrichtigung von easyJet unterrichtet.

Passagiere dürfen Flüssigkeiten in ihrem Handgepäck mit an Bord nehmen, vorausgesetzt, die folgenden Beschränkungen werden eingehalten:

1. Die Flüssigkeit befindet sich in einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml
2. Alle Flüssigkeitsbehälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml passen problemlos in eine durchsichtige, wieder verschließbare Plastiktasche mit 1 Liter Fassungsvermögen.

Die Plastiktasche sollte beim Sicherheitscheck separat vorgezeigt werden.

Möglicherweise müssen Sie Flüssigkeiten wegwerfen, die nicht die oben genannten Anforderungen erfüllen.

Ausgenommen an Flughäfen, an denen die lokalen Bestimmungen restriktiver sind, können Passagiere ein Standardhandgepäckstück mit einem Volumen von bis zu 55x40x20 cm (einschließlich Rollen und Taschen) („Standardhandgepäckstück“) mitführen. Dies muss ohne den Einsatz von Gewalt in die hierfür angebrachten Vorrichtungen am Check-In oder am Abfluggate passen. Innerhalb eines angemessenen Rahmens bestehen keine Gewichtsbeschränkungen — d.h., ein Passagier muss in der Lage sein, das Gepäckstück sicher und ohne Hilfe in den Gepäckfächern über den Sitzen unterzubringen.

Zusätzlich zum „Standardhandgepäck“ ist es Ihnen gestattet, Folgendes mitzuführen:
(a) Einen der folgenden Gegenstände: Einen Mantel, einen Schirm oder einen Schal; und
(b) eine Tragetasche der Standardgröße mit am Abflughafen eingekauften Waren.

Wenn Sie die oben beschriebenen Mengen zugelassenen Handgepäcks überschreiten, ist es erforderlich, dass Sie die zusätzliche(n) und/oder zu große(n) Tasche(n) am Check-In oder am Gate als Aufgabegepäck aufgeben. Hierfür wird eine Gebühr erhoben, die Ihnen zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt wird. Die Zahlung kann nur per Kredit- oder Debitkarte erfolgen.

Wenn Sie die Gebühr für die Aufgabe zusätzlicher/zu großer Gepäckstücke nicht entrichten, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen ohne weitere Haftung die Beförderung zu verweigern.

Aufgabegepäck

Für jedes aufgegebene Standardgepäckstück wird eine Gebühr erhoben. Die betreffende Online-Gebühr wird angezeigt, wenn Sie die Mitnahme des Gepäcks buchen (entweder während oder nach der Flugbuchung). Andernfalls können Sie auch eine höhere Gebühr direkt am Flughafen entrichten. Sie werden über diese Gebühr am Flughafen informiert. Die Zahlung der Gebühr berechtigt Sie zur Mitnahme von insgesamt 20 kg zugelassenen Aufgabegepäcks. Das zulässige Gesamtgewicht für Aufgabegepäck kann nur gegen Zahlung der Gebühr für Übergewicht erhöht werden.

Das zulässige Höchstgewicht für jedes einzelne aufgegebene Gepäckstück ist 32kg. Gepäckstücke, die dieses Gewicht überschreiten, werden nicht zur Beförderung zugelassen.

Wenn das Gewicht von aufgegebenem Gepäck 20kg übersteigt (gemäß der oben angegebenen Richtlinie), muss jeder Passagier eine Gebühr für Übergepäck pro Kilogramm wie im Folgenden angegeben begleichen, und zwar bis zu einem zulässigen Höchstgewicht von 50kg pro Passagier:

WährungGebühr für Übergepäck pro kg
GBP10,00
EUR12,00
CHF20,00
DKK88,00
CSK320,00
HUF3.200,00
PLN48,00
SKK440,00
MAD140,00


Gebühren für Sportgeräte und Musikinstrumente
Musikinstrumente

Musikinstrumente können nur in der Kabine mitgeführt und in den Gepäckfächern über den Sitzen untergebracht werden, wenn genügend Platz zur Verfügung steht; außerdem liegt dies völlig im Ermessen des Kapitäns. Das Instrument einschließlich seines Transportbehälters darf die Maße von 30 x 117 x 38cm nicht überschreiten. Instrumente, die dieser Kategorie entsprechen, sind unter anderem Violine, Bratsche, Piccolo-Flöte, Flöte, Klarinette, Waldhorn und Trompete.

Alle Instrumente, die die Maße 30 x 117 x 38cm überschreiten, müssen als Aufgabegepäck aufgegeben werden. Das zulässige Höchstgewicht für jedes einzelne Gepäckstück beträgt 32kg.

Sportgeräte

Jeder Passagier kann Aufgabegepäck mit einem Höchstgewicht von 50kg einschließlich Sportgeräte in Abhängigkeit vom verfügbaren Platz mitführen. Das zulässige Höchstgewicht für jedes einzelne Gepäckstück beträgt 32kg.

Eine zusätzliche, nicht erstattungsfähige Gebühr wird pro Gegenstand und Flug für die Beförderung von Sportgeräten gemäß der unten angegebenen Tabelle erhoben:

WährungPro Flug (bei Zahlung im Voraus) Pro Flug (bei Zahlung am Flughafen)
GBP18,5026,00
EUR25,0035,00
CHF39,0054,00
DKK190,00255,00
CSK690,00970,00
HUF6.600,009.200,00
PLN100,00140,00
SKK935,001.265,00
MAD275,00380,00


Die Zahlung der zusätzlichen Gebühr erhöht das zulässige Höchstgewicht für Aufgabegepäck (einschließlich des zusätzlichen Gepäckstücks) auf 32kg.

Wiegt Ihr gesamtes Aufgabegepäck mehr als 32kg, werden zusätzlich zur oben genannten Gebühr die üblichen Gebühren für Übergepäck wie oben dargestellt fällig.

Bitte beachten Sie, dass Gepäckgebühren nach Zahlung nicht rückerstattet werden, selbst dann nicht, wenn Sie doch keinerlei Übergepäck, zusätzliches Gepäck, Sportgeräte oder Musikinstrumente auf Ihrem Flug mitführen sollten.

Kleinkinder, die Ihren Sitzplatz teilen, dürfen kein Gepäck mitführen.

Gefährliche Güter

Die folgenden gefährlichen Güter sind weder zur Beförderung in der Kabine noch als Aufgabegepäck zugelassen:


  • Gasbehälter. Tiefgekühlte entflammbare, nicht-entflammbare und giftige Gase wie Butan, Sauerstoff und Propan und Tauchergeräte. Eingeschlossen sind Butangas (z.B. für die Nutzung mit beheizbaren Frisiergeräten), Campinggas und Küchenbrenner.
  • Entflammbare flüssige und feste Stoffe wie Feuerzeug- oder Heizflüssigkeiten, Farbe und Streichhölzer (ausgenommen eine Schachtel Streichhölzer oder ein wieder auffüllbares Feuerzeug wie unten angegeben). Bitte beachten Sie, dass Passagiere nur eine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer oder ein wieder auffüllbares Feuerzeug bei sich tragen dürfen. Diese müssen direkt an der Person mitgeführt werden und dürfen NICHT im Hand- oder Aufgabegepäck transportiert werden. Die Mitnahme von Einwegfeuerzeugen ist NICHT gestattet.
  • Giftstoffe wie Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid.
  • Radioaktive Materialien, oxidierende Materialien und organische Peroxyde wie Bleiche und Reparatursätze mit Glasfasern.
  • Waffen und Sprengstoffe. Handfeuerwaffen, Schnellfeuerwaffen, Munition einschließlich Platzpatronen, Zünder, Feuerwerkskörper, Leuchtsignalkörper, Rauchbehälter und Knallbonbons. Bitte beachten Sie: Als Ausnahme können Sport- und Wettbewerbswaffen und maximal 5kg Munition (UN0012 oder UN0014) mit ausreichenden Dokumenten im Aufgabegepäck mitgeführt werden, vorausgesetzt, es steht ausreichend Platz zur Verfügung, die Güter wurden am Check-In angemeldet und sind sicher verpackt und untergebracht. Bitte beachten Sie, dass Munition im Aufgabegepäck des Passagiers und getrennt von Feuerwaffen verpackt werden muss. Passagiere, die Feuerwaffen aufgeben möchten, müssen mindestens 90 Minuten vor dem planmäßigen Abflug einchecken. (siehe Anmerkung 1 oben).
  • Infektiöse Substanzen wie Bakterien und Viren.
  • Ätzstoffe wie Quecksilber, Säuren, Laugen und Nasszellenbatterien.

Zusätzlich zu der oben genannten Liste gefährlicher Gegenstände dürfen die folgenden Gegenstände nicht an Bord mitgeführt werden, weder direkt an der Person noch im Handgepäck:

Handfeuerwaffen, Schusswaffen und Waffen:
Spielzeugwaffen oder Imitate (aus Kunststoff oder Metall)
Schleudern, Armbrüste, Harpunen
Alle Schusswaffen und Bestandteile von Schusswaffen
Leuchtpistolen, Startpistolen, Luftdruckpistolen, Gewehre und Schrotflinten
Industrielle Nieten- und Nagelpistolen
Schlachtapparate, Betäubungs- oder Schockgeräte
Schusswaffen nachempfundene Feuerzeuge
Spitze / kantige Waffen und scharfe Gegenstände:
Äxte, Beile, Pfeile, Wurfpfeile
Steigeisen, Harpunen, Speere, Eisäxte und Eispickel
Schlittschuhe
Fleischerbeile
Besteck
Messer jeder Klingenlänge und Macheten
Ski- und Wanderstöcke
Rasierklingen und Skalpelle
Werkzeug
Säbel, Schwerter und Degen
Scheren
Subkutanspritzen (außer mit medizinischem Attest)
Stumpfe Instrumente:
Stricknadeln
Sportschläger
Billard-, Snooker- oder Poolstöcke
Lacrosse- und Hockey-Schläger
Kajak- und Kanupaddel
Angelruten
Kampfsportausrüstung
Skateboards
Neben den oben genannten gefährlichen Gütern dürfen folgende Gegenstände nicht an Bord eines easyJet-Flugzeugs befördert werden
Sprengkörper und entflammbare Substanzen:
Munition, Sprengkörper und Sprenggeräte
Zündkapseln
Zünder und Zündschnüre
Nachbildungen oder Imitate von Sprengmaterial oder -geräten
Minen und sonstige militärische Sprengkörper
Feuerwerkskörper, Fackeln und sonstige Pyrotechnik
ranaten, Rauchkanister oder -patronen
Entflammbare Flüssigkeiten jeder Art
Sprühlacke, Terpentin und Farbverdünner
Alkoholische Getränke mit über 70 % Alkoholgehalt
Chemische und giftige Substanzen
Säuren und Laugen, ätzende oder bleichende Substanzen
Betäubungs- oder Abwehrsprays
Radioaktive Stoffe
Gifte, infektiöse oder biologische Gefahrstoffe
Feuerlöscher
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit


Bitte beachten Sie, dass Passagiere unter keinen Umständen so genannte „Überallstreichhölzer“ oder Einwegfeuerzeuge mitführen dürfen. Dies gilt sowohl für Aufgabe- als auch für Handgepäck.
Beförderungsbedingungen Artikel 9.1(b)

Ihr Aufgabegepäck darf folgendes nicht beinhalten: zerbrechliche oder verderbliche Güter, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Computer, elektronische Geräte, begebbare und andere Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftspapiere, Ausweispapiere oder Muster. Beförderungsbedingungen Artikel 9.1(c).

Frachtgüter können nicht als Passagiergepäck zugelassen werden.
Wir befördern keine Rollstühle mit verschüttbaren (unversiegelten) Batterien, Tragbahren, Kinderwagen in voller Größe oder Maschinen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Gegenstände Sie mitführen dürfen oder wie Sie sie verpacken sollen, rufen Sie uns bitte vor der Reise an oder wenden Sie sich am Check-In-Schalter an uns.

Medizinische Geräte und Medikamente
Bitte lesen Sie Abschnitt 12 unten(Passagiere mit besonderen Bedürfnissen - Behinderung, medizinische und gesundheitliche Beeinträchtigungen), hier finden Sie Informationen zur Beförderung dieser Personen.

Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoffgas
Lockenstäbe, die Kohlenwasserstoffgas enthalten, dürfen auf allen Flügen (ausgenommen auf Flügen von und in die Schweiz bzw. mit einer in der Schweiz angemeldeten Maschine) im pro Passagier zugelassenen Hand- oder Aufgabegepäck mitgeführt werden, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden: (a) der Sicherheitsverschluss muss sicher auf dem Heizstabelement befestigt worden sein; und (b) der Lockenstab darf keinesfalls an Bord der Maschine benutzt werden. Das Mitführen von Gasnachfüllungen für Lockenstäbe in Ihrem Gepäck (sowohl Hand- als auch Aufgabegepäck) ist auf Flügen von easyJet nicht gestattet. Auf Flügen von und in die Schweiz bzw. Flügen mit einer in der Schweiz angemeldeten Maschine ist das Mitführen von Lockenstäben sowie allen weiteren Geräten (und/oder dazugehörigen Kartuschen), die mit entflammbarem Gas betrieben werden, weder im Hand- noch im Aufgabegepäck erlaubt.

(1) Beförderung von Fahrrädern:


  • Das Fahrrad muss in einem entsprechenden Fahrradbehälter verpackt sein.
  • Pro Behälter ist nur jeweils ein Fahrrad erlaubt.
  • Im Fahrradbehälter dürfen keine weiteren Gegenstände (z.B. Kleidung) transportiert werden.
  • Die Lenkstange muss auf die Richtung des Rahmens ausgerichtet sein.

  • Die Pedale müssen in einer Linie mit dem Rahmen sein oder entfernt werden.

Passagiere, die Fahrräder mitführen, sollten zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug einchecken. Für Fahrräder fällt die Gebühr für die Mitnahme von Sportausrüstung an, jedoch werden keine Übergepäckgebühren hinsichtlich des Fahrradgewichts berechnet.

(2) Die Beförderung von Feuerwaffen ist streng begrenzt. Passagiere müssen gültige Eigentumsnachweise und einen Waffenschein ausgestellt von der zuständigen Behörde für das Tragen von Feuerwaffen vorlegen. Ohne diese Dokumente werden Feuerwaffen NICHT BEFÖRDERT. (bitte lesen Sie oben „Feuerwaffen und Sprengstoffe“)

11 Verlust oder Beschädigung von Gepäck


Bitte lesen Sie Artikel 16 unserer Geschäftsbedingungen für Passagiere und Gepäck. Bei Beschädigung, Verlust oder verspätetem Eintreffen Ihres Gepäcks bei einem easyJet Flug müssen Sie dies unverzüglich dem easyJet Bodenpersonal am Ankunftsflughafen melden.

Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck beschränkt sich die Haftung der Fluggesellschaft in der Regel auf maximal 1.000 Sonderziehungsrechte (rund GBP 820). Unter keinen Umständen besteht eine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, das mitzuführen nicht gestattet ist (siehe obiger Abschnitt „Gepäck“). Wir empfehlen allen Passagieren, eine eigene Versicherung über den Wert ihres Gepäcks und dessen Inhalt abzuschließen, insbesondere wenn sie wichtige oder wertvolle Gegenstände mitführen. Ansprüche werden bis zur rechtlichen Haftungsgrenze der Fluggesellschaft entgegengenommen und sind mit einem entsprechenden Nachweis des Verlusts oder der Beschädigung zu belegen.

Geschäftsbedingungen Artikel 16.3

Ein Sonderziehungsrecht ist eine internationale Währungseinheit (vom Internationalen Währungsfonds festgelegt), deren Wert täglichen Schwankungen unterliegt. Der Kurs wird in der internationalen Währungstabelle der Financial Times veröffentlicht. easyJet übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die nicht im Gepäck enthalten sein dürfen (siehe obigen Abschnitt „Gepäck“). easyJet übernimmt keine Haftung für zerbrechliche oder verderbliche Güter oder Wertgegenstände, die in beschädigten oder ungeeigneten Behältern verpackt sind, sowie für geringfügige Schäden an der Außenseite des Gepäcks (z.B. Kratzer, Flecken, Beulen).

Hat Ihr Gepäck auf der Hinreise mehr als 24 Stunden Verspätung, können Sie maximal drei Tage lang für GBP 25 pro Tag und Person die wichtigsten Gegenstände neu kaufen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie sich innerhalb von 21 Tagen nach dem entsprechenden Flug an die Adresse der easyJet Reklamationsstelle wenden, die Ihnen der easyJet Vertreter am Flughafen angegeben hat, an dem die Verspätung gemeldet wurde. Für sämtliche Ansprüche sind die Belege für Ihre Einkäufe einzureichen (z. B. die Quittungen).

12 Passagiere mit besonderen Bedürfnissen – Behinderungen, medizinische und gesundheitliche Beeinträchtigungen

Als Passagiere mit besonderen Bedürfnissen gelten Passagiere, deren Mobilität aufgrund physischer Beeinträchtigungen (sensorischer oder motorischer), geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder sonstiger Behinderungen eingeschränkt ist. easyJet ist nicht in der Lage, Passagiere zu befördern, deren Behinderungsgrad die Anwesenheit einer Betreuerperson erfordert, es sei denn, eine solche Betreuerperson reist mit dem Passagier. Höchstens zwei behinderte Passagiere können mit einer Betreuerperson reisen.

Passagiere mit besonderen Bedürfnissen, die telefonisch buchen, müssen easyJet beim Buchen auf ihre Bedürfnisse hinweisen. Passagiere, die über das Internet buchen, sollten die Art der benötigten Unterstützung über die Flugbestätigungs-E-Mail auswählen (spezielle Bedürfnisse und spezielle Einstiegsanforderungen). Alternativ können Kunden sich telefonisch unter 0900 000 258 aus der Schweiz(Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) bzw. 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) aus Deutschland mit uns in Verbindung setzen, um uns mitzuteilen, was sie benötigen. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.

Die Fluggesellschaft braucht mindestens 48 Stunden, um Unterstützung zu arrangieren. Bei Gesuchen, die weniger als 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit eines Fluges eingehen, kann nicht garantiert werden, dass diese erfüllt werden, da es der Fluggesellschaft unter Umständen nicht möglich ist, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Dies könnte dazu führen, dass Passagiere die Reise nicht antreten können. easyJet bemüht sich jedoch nach Möglichkeit, Passagieren beim Besteigen und Verlassen des Flugzeugs Unterstützung zu bieten.

Aus Gründen der Sicherheit im Fall einer Notevakuierung des Flugzeugs ist es Passagieren mit besonderen Bedürfnissen nicht gestattet, neben den Notausgängen zu sitzen.

Passagiere, die mit lebensnotwendigen Medikamenten und/oder medizinischen Geräten reisen, dürfen zusätzlich zum üblichen Freigepäck 10 kg Medikamente und/oder medizinische Geräte mitführen, vorausgesetzt, dass diese in einem einzigen Gepäckstück untergebracht wurden. Wenn medizinische Geräte in mehr als einem Gepäckstück mitgeführt werden, wird die entsprechende Gebühr für ein zusätzliches Gepäckstück erhoben.

Damit lebenswichtige Medikamente und/oder medizinische Geräte als solche anerkannt werden, muss der Passagier eine ärztliche Bestätigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass er diese Medikamente und/oder Geräte mitführen muss.

Passagieren, die mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und/oder Injektionssubstanzen reisen, wird empfohlen, ein ärztliches Attest/eine Verschreibung mitzuführen, aus der Einzelheiten über die Medikamente und deren beabsichtigte Verwendung hervorgehen.

Die Medikamente/medizinischen Geräte müssen getrennt vom herkömmlichen Aufgabegepäck des Passagiers befördert werden, damit diese bei der Aufgabe einfach zu erkennen sind.

Rollstühle
Rollstühle und Mobilitätshilfen mit einem Gewicht von mehr als 60 kg (ohne Batterie) können nicht zur Beförderung akzeptiert werden. Nur Rollstühle und Mobilitätshilfen mit einem Gewicht von bis zu 60 kg (ohne Batterie) können akzeptiert werden.

Zusammenklappbare Rollstühle werden kostenlos zusätzlich zum Freigepäck des Passagiers befördert. Wenn für einen Passagier mehr als ein Rollstuhl befördert werden muss und es sich bei dem zweiten Rollstuhl um einen Sportrollstuhl handelt, wird der Sportrollstuhl gegen Zahlung der Gebühr für die Mitnahme von Sportausrüstung befördert.

Die Fluggesellschaft akzeptiert Gruppen mit drei oder mehr Passagieren in Rollstühlen nur, wenn dies vorher mit unserer Anrufzentrale (die Nummer für Anrufer aus der Schweiz lautet 0900 000 258(Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein), Anrufer aus Deutschland wählen bitte die Nummer 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) abgesprochen wurde. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.

Rollstühle, die durch versiegelte Batterien, die nicht auslaufen können, betrieben werden, werden zur Beförderung auf easyJet Flügen angenommen. Die Fluggesellschaft lehnt es hingegen ab, Rollstühle zu befördern, die durch unversiegelte Batterien, die auslaufen können, betrieben werden.

Für Passagiere, die sich nicht bewegen oder ohne Hilfe nicht gehen können, die Treppe zum Flugzeug nicht hochsteigen oder keine größeren Entfernungen zu Fuß zurücklegen können, wird ein Rollstuhldienst am Flughafen angeboten. Wenn Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie easyJet beim Buchen darauf hinweisen.

Erfordernis von Zusatzsitzen
Die Mindestabmessungen unserer Sitze betragen:

  • Abstand von einer Rückenlehne zur nächstvorderen: ca. 72,5 cm
  • Abstand zwischen den Armlehnen: ca. 44 cm

Reicht Ihnen ein Sitz aus einem bestimmten Grund (medizinisch bedingt, z. B. bei einem Beinbruch) nicht aus, müssen Sie für weitere Sitze bezahlen.

Passagiere mit Knochenbrüchen
Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen in Gips reisen, benötigen ein ärztliches Attest.

Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitz.
Erwachsene Passagiere, die mit Extremitäten ab der Hüfte abwärts und/oder einem gesamten Bein in Gips reisen, müssen insgesamt pro Reiseabschnitt drei Sitze kaufen. Dies ermöglicht die erhöhte Lagerung des Beins und vermindert dessen Anschwellen während des Fluges.
Passagiere, die mit einem Gips vom Knie abwärts reisen, benötigen möglicherweise lediglich einen Sitz. Es liegt im Ermessen der Mitarbeiter am Check-In und/oder des Kabinenpersonals zu bestimmen, ob ein zusätzlicher Sitz gebucht werden muss. Ein zusätzlicher Sitz muss in diesem Fall gebucht werden, gleichgültig, ob das Flugzeug voll ist oder nicht.
Kinder, die mit unteren Gliedmaßen in Gips oder eingeschient reisen, sind grundsätzlich wie zuvor beschrieben zu behandeln. Allerdings muss die Länge des Gipsverbandes oder der Schiene bestimmt werden, um zu entscheiden, ob ein, zwei oder drei Sitze erforderlich sind, um das Bein während des Fluges hochlagern zu können.

Bei Passagieren, die mit einem vor weniger als 48 Stunden angelegten Gipsverband reisen, muss der Verband gespalten angelegt sein (wobei die Spaltung sich über die gesamte Länge des Verbands erstrecken muss). Ist der Gips bereits seit mehr als 48 Stunden angelegt, muss er nicht gespalten sein. Dies gilt sowohl für Verbände aus Gips als auch aus Thermoplast. Ein ärztliches Flugtauglichkeitsattest ist erforderlich.

Bitte kontaktieren Sie für die entsprechenden Vorkehrungen unsere Anrufzentrale unter 0900 000 258 in der Schweiz (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) bzw. unter 01805 029 292 in Deutschland (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein). Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.

Passagiere mit künstlichen Gliedmaßen

Für den Betrieb mechanischer Gliedmaßen getragene Gaszylinder sowie Ersatzzylinder ähnlicher Größe dürfen mitgeführt werden, um eine ausreichende Versorgung für die Reisedauer zu gewährleisten.

Blinde, stumme und gehörlose Passagiere

Es werden Vorkehrungen für ein vorzeitiges Einsteigen der Passagiere getroffen, damit die Kabinenbesatzung die Sicherheitsbestimmungen an Bord des Flugzeugs erklären kann.

Nadeln
Injektionsnadeln dürfen ausschließlich aus medizinischen Gründen mitgeführt werden. Injektionsnadeln dürfen nur mit in die Kabine genommen werden, wenn beim Einchecken ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

Für Passagiere, die mit Nadeln reisen, ist zu beachten, dass sie sich während des Fluges erforderliche Injektionen selbst verabreichen müssen. Die Kabinenbesatzung von easyJet ist unter keinen Umständen in der Lage, Injektionen zu verabreichen.

Diabetiker

Während des Fluges erforderliche Injektionen müssen selbst verabreicht werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie ausreichend Insulin im Handgepäck mit sich führen. Insulin-Pens für Diabetiker dürfen ohne ärztliches Attest mitgeführt werden.

Schwangerschaft

Schwangere Frauen können bis zur einschließlich 27. Schwangerschaftswoche ohne ärztliches Attest reisen. Von der 28. bis (einschließlich) 35. Woche ist ein ärztliches Attest (ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme) erforderlich, das die Schwangerschaftswoche und die Flugtauglichkeit der Frau bestätigt. Ab der 36. Schwangerschaftswoche können Schwangere nicht mehr zur Beförderung akzeptiert werden. Rückflüge müssen deshalb vor der 35. Woche unternommen werden. Geschäftsbedingungen Artikel 8.2

Kinder mit chronischen Lungenkrankheiten

Kinder mit chronischen Lungenkrankheiten wie Mukoviszidose müssen über eine Flugtauglichkeitsbescheinigung verfügen.

Infektionskrankheiten: schwere Fälle

Passagiere, die an schweren Infektionskrankheiten wie Infektion der Atemwege, Tuberkulose oder Lungenentzündung leiden, können nicht zur Reise zugelassen werden.

Infektionskrankheiten: leichte Fälle

Röteln
Passagiere können vier Tage nach Auftreten des Ausschlags zur Beförderung akzeptiert werden.

Masern
Passagiere können sieben Tage nach Auftreten des Ausschlags zur Beförderung akzeptiert werden.

Mumps
Passagiere können zur Beförderung akzeptiert werden, nachdem sämtliche Schwellungen zurückgegangen sind. Dies ist für gewöhnlich nach sieben Tagen der Fall, kann jedoch auch 14 Tage dauern.

Windpocken
Passagiere können sieben Tage nach Auftreten des letzten neuen Flecks zur Beförderung akzeptiert werden.

Passagiere, die in einem der obigen Zustände reisen oder an einer chronischen Krankheit leiden, müssen beim Einchecken ein ärztliches Attest ihrer Flugtauglichkeit vorweisen.

Virusinfektionen
Passagiere, die an Virusinfektionen wie Grippe leiden, sollten Reisen vermeiden, da solche Infektionen ansteckend sein können.

Tragbahren

easyJet akzeptiert auf allen Flügen keine Bahren zur Beförderung.

Medizinischer Sauerstoff

Kleinere Sauerstoffflaschen dürfen mitgeführt werden, sofern dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist und die Flaschen höchstens 50 cm lang sind und einen Durchmesser von maximal 25 cm aufweisen. Insgesamt sind in der Kabine zwei Flaschen pro Passagier zulässig. Beim Einchecken muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das bestätigt, dass Sauerstoff aus medizinischen Gründen erforderlich und der Passagier flugtauglich ist. Sauerstoffflaschen, wie sie beim Sporttauchen bzw. Tiefseetauchen verwendet werden, können nicht an Bord befördert werden.

Asthmapatienten

Asthmapatienten dürfen Inhaliergeräte und/oder Vernebler mitführen, sofern diese keine Sauerstoffflaschen enthalten. Passagiere, die an schwerem Asthma leiden oder denen erst kürzlich die Einnahme oraler Steroide verschrieben wurde, benötigen eine Flugtauglichkeitsbescheinigung.

Erdnussallergien

Passagiere werden hiermit darauf hingewiesen, dass easyJet an Bord der Flüge Erdnüsse verkauft. Passagiere, die an Anaphylaxie leiden, sollten bei der Ankunft an Bord des Flugzeugs dem leitenden Mitglied des Kabinenpersonals Ihre Allergie bekannt geben, damit der Verkauf auf ihrem Flug unterbunden werden kann.

Herzschrittmacher

Herzschrittmacher sowie sonstige implantierte Geräte mit Lithium-Batterien oder infolge medizinischer Behandlungen im Körper einer Person befindliche Radiopharmazeutika sind gestattet.

Begleithunde

easyJet befördert Führ- und Begleithunde für seh- und hörbehinderte sowie anderweitig körperbehinderte Passagiere auf allen Inlandsflügen innerhalb Großbritanniens sowie auf allen Flügen, die in Kontinentaleuropa beginnen und enden (mit Ausnahme der britischen Strecken). Die Beförderung von Führ- und Begleithunden auf Flügen nach/von Großbritannien von/nach Kontinentaleuropa oder nach/von Marokko ist verboten. Flüge vom europäischen Festland nach Sizilien, Sardinien oder auf die Balearen (und umgekehrt) gelten im Rahmen dieser Bestimmungen als Flüge innerhalb Kontinentaleuropas. Im Rahmen dieser Bestimmungen gelten alle Strecken des easyJet Netzwerks mit Ausnahme der Flüge nach/von Großbritannien von/nach Kontinentaleuropa oder nach/von Marokko als Strecken innerhalb von ‚Kontinentaleuropa’.

Hunde gelten im Rahmen dieser Bestimmungen von easyJet als Führ- bzw. Begleithunde, sofern sie von einer der folgenden Einrichtungen ausgebildet wurden: Support Dogs, The Guide Dogs for the Blind Association, Hearing Dogs for Deaf People, Dogs for the Disabled sowie Canine Partners. Führ- und Begleithunde dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn der Passagier über eine offizielle, von einer der oben genannten Hundeausbildungseinrichtungen ausgestellte Bescheinigung verfügt, in der bestätigt wird, dass es sich bei dem Hund um einen vollständig ausgebildeten Führ- bzw. Begleithund handelt oder der Hund sich unter der Aufsicht eines Ausbilders befindet. Der Hund muss eine kennzeichnende Standardweste oder ein kennzeichnendes Geschirr tragen.

Begleithunde können, je nach Platzverfügbarkeit im vorderen Teil der Maschine, kostenlos auf dem Boden neben dem Halter liegen. Sollte der Platz an Bord der Maschine dafür nicht ausreichen, kann der Halter (je nach Verfügbarkeit) einen zusätzlichen Sitzplatz erwerben, damit der Begleithund neben dem Halter auf dem Boden Platz nehmen kann. Begleithunde müssen während der Ab- und Anflugsphase sowie bei eingeschaltetem Anschnallzeichen immer ihr Sicherheitsgeschirr tragen. Dieses ist vom Halter selbst bereitzustellen.

Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte durchgeführt wurden, empfehlen wir Passagieren mit Führ- oder Begleithunden 90 Minuten vor der geplanten Abflugzeit einzuchecken. Passagiere, die mit einem Begleithund reisen möchten, müssen das Mitführen eines Begleithundes im Vorfeld unter der Nummer 0871 244 2366 über die easyJet-Anrufzentrale bei easyJet beantragen. (Ein Anruf kostet 10p (ca. 15 ct.) pro Minute; die Kosten für Anrufe aus mobilen oder anderen Netzen können höher ausfallen. Weitere Telefonnummern finden Sie auf unserer Website im Abschnitt „Kontakt“.)

Geschäftsbedingungen Artikel 9.9(b).

13 Kleinkinder und Kinder

Unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren werden von easyJet nicht zur Beförderung akzeptiert. Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung einer Person über 16 Jahre reisen, die die Verantwortung für die minderjährige Person übernimmt.

Spezielle Ausweisanforderungen

Kinder unter 16 Jahren, die auf Inlandsflügen in Großbritannien, Italien, Spanien oder Frankreich reisen brauchen keinen Lichtbildausweis mitzuführen, unter der Bedingung, dass sie sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden.

Kinder unter 15 Jahren, die in die Tschechische Republik reisen, können im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein, sofern sie mit dem Inhaber des Passes reisen. Kinder über 15 Jahre benötigen eigene Reisedokumente.

Spanische und französische Kinder unter 18 Jahren

Kinder unter 18 Jahren, die ohne Eltern/gesetzlichen Vormund und mit einem Personalausweis reisen, müssen eine schriftliche Vollmacht ihrer Eltern mitführen.

  • Das entsprechende Formular ist bei ihrer lokalen Polizeidienststelle erhältlich und muss zusammen mit dem Personalausweis beim Einchecken und bei der Passkontrolle vorgezeigt werden.
  • Können Kinder dieses Formular nicht vorweisen, werden die Beamten der Passkontrolle nicht zulassen, dass sie reisen.
  • Kinder, die mit einem gültigen Reisepass reisen, benötigen dieses Formular nicht, da ein Reisepass als elterliche Vollmacht gilt.
  • Das Formular ist sowohl für internationale als auch für Inlandsflüge erforderlich.
  • Ein „Livret de famille“ (Familienbuch) reicht auf internationalen Flügen nicht als Identitätsnachweis für ein Kind/Kleinkind aus.
  • Kinder, die auf internationalen easyJet Flügen reisen, benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie sonstige erforderliche Dokumente.

Lettische Kinder unter 18 Jahren

Alleinreisende lettische Kinder unter 18 Jahren müssen beim Einchecken die folgenden Unterlagen vorweisen:

  • einen gültigen Reisepass und
  • ein von einem Anwalt unterzeichnetes Schreiben, aus dem das Einverständnis eines Elternteils oder des Vormunds des Kindes hervorgeht, dass das Kind alleine reist, und
  • eine Geburtsurkunde.

Portugiesische Kinder unter 18 Jahren

Portugiesische Staatsbürger und ausländische Einwohner Portugals unter 18 Jahren, die ohne Begleitung des Vaters, der Mutter oder des gesetzlichen Vormunds aus Portugal ausreisen oder wieder nach Portugal einreisen, benötigen eine Reisevollmacht. Diese Reisevollmacht muss:

  • vom Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vormund unterschrieben sein; und
  • die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein, wenn der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund in Portugal wohnhaft sind; oder
  • die Unterschrift muss von der portugiesischen Botschaft oder vom portugiesischen Konsulat des Landes beglaubigt sein, in dem der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund wohnhaft sind.

Diese Reisevollmacht ist auch erforderlich, wenn Minderjährige von einer Person begleitet werden, die nicht der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund ist. In solchen Fällen muss aus der Reisevollmacht zusätzlich eindeutig der Name der Begleitperson hervorgehen. Ausländischen Minderjährigen unter 18 Jahren, die alleine reisen, kann die Einreise verweigert werden, wenn für die Dauer des Aufenthalts in Portugal niemand die Verantwortung für sie übernimmt.
Pro Begleitperson dürfen nicht mehr als zwei Kleinkinder (unter zwei Jahren zum Zeitpunkt der Reise) mitreisen. Neugeborene, die noch nicht zwei Wochen alt sind, werden nicht zur Beförderung zugelassen.

Kinder ab zwei Jahren müssen in einem eigenen Sitz reisen und bezahlen denselben Flugpreis wie Erwachsene.

Die Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass das Kind im Flugzeugsitz sicher sitzt. Dazu nimmt easyJet Autokindersitze für über sechsmonatige Kinder an, die von der Begleitperson mitgebracht werden, wenn für das Kind ein Sitzplatz gebucht wurde. Der Autokindersitz muss einen festen Metall- oder Kunststoffrahmen aufweisen, darf höchstens 42 cm breit sein, muss über Gurte mit Schoß- und Schulterfixierung verfügen und aufrecht mit Blickrichtung nach vorne sein. Die für das jeweilige Alter des Kleinkindes erforderlichen Sicherheitsvorrichtungen sind nachfolgend aufgelistet:

AlterSicherheitsvorrichtung
2 Wochen bis unter 6 MonateKindersitz/Sicherheitsgurt
6 Monate bis unter 2 JahreKindersitz/Sicherheitsgurt oder ein geeigneter Autokindersitz
2 Jahre bis unter 3 JahreJeder geeignete Autokindersitz oder Sicherheitsgurt
Über 3 JahreSicherheitsgurt
  • Reist ein Erwachsener mit mehr als einem Kind unter zwei Jahren, aber über sechs Monate, kann ein Kind auf dem Schoss der Begleitperson sitzen. Alle weiteren Kinder müssen auf eigenen Sitzplätzen in Autokindersitzen gemäß obiger Tabelle untergebracht werden.
  • Ein Erwachsener mit zwei oder mehr Kindern im Alter von sechs Monaten oder weniger kann nicht zur Beförderung akzeptiert werden.
  • Ein Kind zwischen zwei und drei Jahren kann in einem Autokindersitz gemäß obiger Tabelle untergebracht werden.

easyJet bietet grundsätzlich keinen Schadenersatz, daher dürfen andere Passagiere gemäß britischem Kinderschutzgesetz (Child Protection Act) unter keinen Umständen gebeten werden, während des Fluges die Verantwortung für unbegleitete Minderjährige zu übernehmen.

Kindergruppen

easyJet akzeptiert größere Gruppen (zehn oder mehr) von Kindern bis 13 Jahre zur Beförderung, wenn mindestens eine erwachsene Begleitperson pro zehn Kinder mitreist. Für diesen Fall gilt als Erwachsener jede Person ab 16 Jahren.

14 Mitführen von Tieren

Die Beförderungen von lebenden Tieren, einschließlich Haustieren, Insekten, Reptilien oder anderer Tierbestände ist unter allen Umständen verboten; ausgenommen sind Führerhunde für seh- und/oder hörbehinderte Passagiere und Hilfshunde für körperbehinderte Passagiere auf allen Inlandsflügen in Großbritannien und Flügen, die in Kontinentaleuropa beginnen und enden (ausschließlich der britischen Strecken). Die Beförderung von Führer- und Hilfshunden auf Flügen nach/von Großbritannien nach Kontinentaleuropa oder nach/von Marokko ist verboten. Flüge von Kontinentaleuropa nach Sizilien, Sardinien oder den Balearen (und umgekehrt) gelten für diesen Zweck als Flüge innerhalb Kontinentaleuropas. Für die Zwecke dieser Politik gelten alle Strecken des easyJet Netzwerks mit Ausnahme der Flüge nach/von Großbritannien nach Kontinentaleuropa oder nach/von Marokko als Strecken innerhalb von 'Kontinentaleuropa'.

Geschäftsbedingungen Artikel 9.1(v)

15 Beförderung von sterblichen Überresten von Menschen

easyJet nimmt auf keiner Flugroute sterbliche Überreste zur Beförderung an.
Die Beförderung von menschlicher Asche ist erlaubt, wenn eine Kopie der Sterbe- und der Einäscherungsurkunde mitgeführt wird. Der Passagier, der die Asche in seinem Besitz hat, muss dafür sorgen, dass sie sicher in einem geeigneten Behälter verpackt ist, und er sollte sie im Handgepäck mitführen. Wir empfehlen außerdem, das Abfertigungspersonal beim Einchecken darüber zu informieren.
Geschäftsbedingungen Artikel 9.1(vi)

16 Verspätungen, Annullierungen und Einstiegsverweigerung

1. Falls Sie zu Ihrem Flug verspätet eintreffen:

  • Passagiere sollten sich am entsprechenden Check-in-Schalter einfinden, der in der Regel zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit öffnet. Passagiere, die später als 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit erscheinen, werden nicht befördert und verlieren ihren Anspruch auf Beförderung. Wir empfehlen unseren Fluggästen, zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit einzuchecken.
  • Kommen Sie entgegen der oben genannten Bestimmung zu spät für den Check-in am Flughafen an, verfällt Ihr Flug, und Sie erhalten keine Rückerstattung. Unter diesen Umständen bitten wir Sie jedoch, während der Öffnungszeiten den easyJet Verkaufsschalter aufzusuchen und sich an unsere Vertreter zu wenden, die unter Umständen in der Lage sind, Ihnen zu helfen.

2. Falls Ihr Flug infolge außergewöhnlicher Umstände annulliert wird:

Bei Annullierung eines Fluges infolge außergewöhnlicher, trotz aller von uns zumutbar getroffener Maßnahmen nicht verhinderbarer Umstände, unter anderem einschließlich

  • Flugsicherung
  • Wetter
  • Unruhen
  • Warnungen vor Terroranschlägen und allgemeiner Sicherheitsgründe
  • Streiks
  • unvorhergesehener Mängel in der Flugsicherheit

beschränkt sich die Entschädigungspflicht von easyJet auf eine der folgenden Optionen („Optionen Umbuchung bzw. Rückerstattung“):

Ihnen werden folgende Ersatzleistungen angeboten:

1. eine Umbuchung auf den frühestmöglichen Flug zu Ihrem Bestimmungsort; oder

2. auf Wunsch eine Umbuchung auf einen späteren Flug zu Ihrem Bestimmungsort, vorausgesetzt, auf diesem Flug sind Plätze verfügbar; oder

3. Eine Erstattung des Flugpreises für den Flug, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Außerdem erhalten Sie gegebenenfalls einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort mit dem frühestmöglichen Flug.

Zusätzlich stehen Ihnen zwei kostenlose Telefonate, Telex-, Fax- oder E-Mail-Nachrichten zu.
Wenn Sie auf den frühestmöglichen Flug umgebucht werden möchten:

1. Sie können Mahlzeiten und Erfrischungen (oder Gutscheine) in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit beziehen, und

2. wenn eine Übernachtung erforderlich ist, weil die zu erwartende Abflugzeit mindestens einen Tag später als die zuvor angekündigte Abflugzeit ist, übernimmt easyJet die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel sowie den Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel (in angemessenem Rahmen).

3. Wenn Ihr Flug nicht infolge von außergewöhnlichen Umständen, die trotz Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhinderbar gewesen wären, annulliert wurde:

In diesem Fall haben Sie dieselben Ansprüche wie oben aufgeführt. Zusätzlich haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von EUR 250 bei einem Flug von 1.500 km oder weniger und EUR 400 bei einem Flug von über 1.500 km („Entschädigung“). Bitte beachten Sie, dass diese Summe um 50 % gekürzt wird, wenn Ihnen eine Umbuchung auf einen anderen Flug gemäß den obigen Optionen 1 oder 2 angeboten wird und dieser Flug nicht später als zwei Stunden (bei Flügen von weniger als 1.500 km) bzw. drei Stunden (bei Flügen von über 1.500 km) nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunftszeit Ihres gebuchten Fluges eintrifft.

Unter den folgenden Umständen haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung:

a) wenn Sie mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert werden; oder
b) wenn Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert werden und Ihnen eine Umbuchung angeboten wird, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der ursprünglichen planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihren Bestimmungsort weniger als vier Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen; oder
c) wenn Sie weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert werden und Ihnen eine Umbuchung angeboten wird, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihren Bestimmungsort weniger als zwei Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

4. Wenn Ihr Flug verspätet ist:

Wenn wir Sie über eine Verspätung mit mehr als einer Stunde Abweichung zur planmäßigen Abflugzeit informieren, und Sie sich entschließen, nicht zu fliegen werden Ihnen diese Möglichkeiten angeboten:

ENTWEDER

eine kostenlose Umbuchung Ihres Fluges auf einen anderen easyJet Flug an denselben Bestimmungsort (sofern Sitzplätze verfügbar sind). Dieser Flug muss innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen ab dem ursprünglich gebuchten Flugdatum stattfinden und am easyJet Verkaufsschalter oder über die easyJet Anrufzentrale (Schweiz: 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) gebucht werden) / Deutschland: 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) gebucht werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.

ODER

Sie können Ihren Flug stornieren und erhalten dafür eine Gutschrift, indem Sie die easyJet Anrufzentrale (Schweiz: 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) / Deutschland: 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) anrufen. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Der bezahlte Flugpreis (einschließlich Steuern und Gebühren, jedoch ausschließlich etwaiger Kreditkarten-, Namensänderungs- oder Umbuchungsgebühren) für den betroffenen Reiseabschnitt und auf Wunsch für den Rückflug wird Ihnen gutgeschrieben. Eine solche Gutschrift kann innerhalb von sechs Monaten für einen anderen easyJet Flug verwendet werden. Buchungen, bei denen Sie eine Gutschrift einlösen möchten, können nur über die easyJet Anrufzentrale (Schweiz: 0900 000 195 (Anrufe kosten CHF 1.50 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) / Deutschland: 0900 11 00 161 (Anrufe kosten 1,03 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) vorgenommen werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website.

Wenn wir Sie über eine Verspätung Ihres Fluges von mehr als zwei Stunden informieren:

Wenn wir Sie über eine mehr als zweistündige Verspätung Ihres Fluges (bei einer Flugentfernung von bis zu 1500 km) oder über eine dreistündige Verspätung (bei einer Flugentfernung ab mindestens 1500 km) informieren, werden Ihnen Erfrischungsgutscheine angeboten.

Zusätzlich stehen Ihnen zwei kostenlose Telefonate, Telex-, Fax- oder E-Mail-Nachrichten zu.

Wenn außerdem eine Übernachtung erforderlich ist, weil die zu erwartende Abflugzeit mindestens einen Tag später als die zuvor angekündigte Abflugzeit ist, übernimmt easyJet die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel sowie den Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel (in angemessenem Rahmen).

Wenn Ihr Flug 5 Stunden oder mehr verspätet und Sie sich entscheiden, nicht zu fliegen, erhalten Sie eine Rückerstattung für den Flug, der nicht in Anspruch genommen wurde. Eine solche Rückerstattung kann nur durch Anrufen der easyJet Anrufzentrale (Schweiz: 0900 000 258 (Anrufe kosten CHF 0.35 pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein)/ Deutschland: 01805 029 292 (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute; die Kosten für Anrufe von mobilen oder sonstigen Netzwerken können höher sein) eingefordert werden. Für weitere Telefonnummern besuchen Sie bitte den Abschnitt „Kontakt“ unserer Website. Außerdem erhalten Sie gegebenenfalls einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort mit dem frühestmöglichen Flug.

5. easyJet Weiterflüge:

Wenn Sie einen Weiterflug bei easyJet gebucht haben, gilt dies als separater Vertrag. Bitte beachten Sie, dass easyJet keine Verbindungsflüge anbietet. Wenn Sie einen Weiterflug buchen, wird dies als separater Reiseabschnitt erachtet. Aus diesem Grund müssen Sie mit Ihrem Gepäck gemäß den obigen Abfertigungsbestimmungen für jeden Reiseabschnitt neu einchecken. Wir empfehlen deshalb, beim Buchen eines easyJet Weiterfluges mindestens zwei Stunden zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des eintreffenden Fluges und der planmäßigen Abflugzeit des Weiterfluges einzuplanen.

6. Falls Ihnen das Einsteigen verweigert wird:

easyJet unternimmt jede erdenkliche Anstrengung, um für Personen mit bestätigter Buchung Sitzplätze zur Verfügung zu stellen. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass auf einem Flug, der durchgeführt wird, für einen Passagier mit bestätigter Buchung kein Sitzplatz vorhanden ist. In solchen Fällen erkundigen wir uns zunächst nach Freiwilligen, die bereit sind, auf Ihre Reservierung zu verzichten, und dadurch Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von GPB 100 erhalten.

Sie haben Anspruch auf die im obigen Abschnitt 2 aufgeführten Optionen Umbuchung und Rückerstattung.

Außerdem steht Ihnen im Fall einer Einstiegsverweigerung gegen Ihren Willen eine Entschädigung gemäß obigem Abschnitt 3 zu.

17 Verhalten an Bord

Wie auf vielen Kurzstreckenflügen ist Rauchen auch auf sämtlichen easyJet Flügen untersagt. Passagiere haben zu beachten, dass es sich hierbei um ein striktes Rauchverbot handelt und Maßnahmen ergriffen werden, um Passagiere an Bord von easyJet Flugzeugen dazu zu bewegen, das Rauchen einzustellen.
easyJet bietet Passagieren an Bord nach eigenem Ermessen gegebenenfalls alkoholische Getränke an. Es ist jedoch nicht gestattet, alkoholische Getränke zu konsumieren, die von Passagieren selbst mitgebracht oder von Dritten bereitgestellt wurden.

Wir erinnern Passagiere daran, dass gemäß britischem und internationalem Recht der Flugkapitän die Befehlsgewalt über das Flugzeug besitzt und jeder an Bord sich seinen rechtmäßigen Befehlen zu fügen hat. Alle easyJet Flugkapitäne sind ermächtigt, gegen Passagiere vorzugehen, die sich ungebührlich oder störend verhalten oder sonstige Probleme verursachen. Die Wahl der Maßnahmen obliegt dem Flugkapitän. Dazu kann es gehören, die Bewegungsfreiheit von Passagieren einzuschränken, Passagiere, falls möglich, vom Flugzeug zu verweisen und, falls eine Änderung der Flugroute erforderlich wird, Passagiere dem Sicherheitspersonal oder der Polizei am Boden zu übergeben. easyJet weist darauf hin, dass wir Personen für jegliche Schäden oder Kosten, die easyJet durch deren Handlungen entstehen (einschließlich Kosten für eine Routenänderung, die sehr hoch sein können) haftbar machen.

Geschäftsbedingungen Artikel 12

18 Beförderungsverweigerung

easyJet kann die Beförderung einer Person verweigern bzw. Personen an einem beliebigen Flughafen des Flugzeugs verweisen, wenn:

a) die Beförderung des Passagiers oder seines Gepäcks die Sicherheit des Flugzeugs, der Passagiere oder der Besatzung gefährden könnte;

b) der Passagier betrunken ist oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht;

c) der Passagier illegal im Besitz von Drogen ist oder ein triftiger Grund zu dieser Annahme besteht;

d) die geistige oder körperliche Verfassung des Passagiers eine Gefahr oder ein Risiko für den Passagier, das Flugzeug oder andere Personen an Bord darstellt;

e) der Passagier eine Sicherheitskontrolle seiner Person oder seines Gepäcks verweigert;

f) der Passagier sich Anweisungen des Bodenpersonals betreffend Sicherheit widersetzt;

g) der Passagier sich wiederholt einem Mitglied des easyJet Personals oder des Abfertigungspersonals gegenüber bedrohlich, beschimpfend oder beleidigend äußert;

h) der Passagier sich gegenüber einem Mitglied des easyJet Personals oder des Abfertigungspersonals bedrohlich, ausfallend oder beleidigend verhält;
i) der Passagier eine Bombendrohung gegen easyJet äußert;

j) der Passagier während der Abfertigung, des Einsteigens oder vor dem Abflug an Bord des Flugzeugs eine Straftat begeht.

Adresse des Kundendienstes für alle easyJet Flüge:

Customer Services
easyJet Airline Company Limited
Hangar 89
London Luton Airport
Luton, Bedfordshire
LU2 9PF
GROSS BRITANIEN

Buchen Sie einen günstigen Flug

Hinflug am

Rückflug am


Passagiere