Geschäftsbedingungen

Gültig per 16 November 2007

Das folgende Dokument ist eine Übersetzung der englischen Beförderungsbedingungen und wird als Hilfe für Deutsch sprechende Kunden angeboten. Im Falle etwaiger Unstimmigkeiten jedoch gilt das englische Dokument und hat Vorrang gegenüber dieser Übersetzung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beförderung von Passagieren und Gepäck durch den Luftfrachtführer easyJet Airline Company Limited oder easyJet Switzerland S.A., je nachdem, welches Unternehmen zutreffend ist.

Artikel 1: Definitionen ¦ Artikel 2: Anwendungsbereich ¦ Artikel 3: Tickets ¦ Artikel 4: Zwischenlandungen ¦ Artikel 5: Preise ¦ Artikel 6: Reservationen ¦ Artikel 7: Check-In und Verwaltungsformalitäten ¦ Artikel 8: Verweigerung und Einschränkung der Beförderung ¦ Artikel 9: Gepäck ¦ Artikel 10: Flugpläne, Stornierung von Flügen ¦ Artikel 11: Rückerstattungen ¦ Artikel 12: Verhalten an Bord des Flugzeugs ¦ Artikel 13: Vereinbarungen des Luftfrachtführers ¦ Artikel 14: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietwagen ¦ Artikel 15: Pauschalangebote ¦ Artikel 16: Haftung für Schäden ¦ Artikel 17: Fristen für Rechtsansprüche und Klagen ¦ Artikel 18: Finanzieller Schutz ¦ Artikel 19: Service für CO2-Ausgleich ¦ Artikel 20: Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Artikel 1

Definitionen

Bitte beachten Sie beim Lesen der vorliegenden Geschäftsbedingungen Folgendes:

"Wir", "unser", "uns" und "unserem" bezieht sich entweder auf easyJet Airline Company Limited oder auf easyJet Switzerland S.A. (s.a. Definition von "Luftfrachtführer"); und

"Sie", "Ihnen" und "Ihre/n/m/s" bezieht sich auf Personen, die mit Ausnahme der Besatzung mit unserem Einverständnis in einem Flugzeug befördert werden oder befördert werden sollen (s.a. Definition von "Passagier").

"Zusatzdienste" bezieht sich auf Produkte und Dienste, die von Ihnen erworben und von Drittanbietern bereitgestellt werden, ausgenommen Produkte und Dienste im Rahmen eines Pauschalangebots.

"Vereinbarte Zwischenlandeorte" bezeichnen Orte außer dem Abflugs- und dem Bestimmungsort, an denen das Flugzeug gemäß Ticket oder unseren Flugplänen einen Zwischenhalt einlegt;

"Zusatzbestimmungen" steht für sämtliche zusätzlich zu diesen Geschäftsbedingungen für Ihre Buchung gültigen Bestimmungen, unter anderem die Bestimmungen des Luftfrachtführers und die Geschäftsbedingungen für Hotelunterkünfte und Mietfahrzeuge;

"Gepäck" bezeichnet Ihre persönlichen Gegenstände, die Sie im Zusammenhang mit der Reise mitführen. Ohne anders lautende Bestimmung umfasst die Bezeichnung "Gepäck" sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck.

"Gepäckschein" bezeichnet jenen Teil Ihres Tickets (s.a. nachstehende Definition), der sich auf die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks bezieht und beinhaltet die Gepäckmarke;

"Gepäckmarke" bezieht sich auf ein Dokument, das von uns ausschließlich zur Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wird.

"Buchung" bedeutet eine von Ihnen für den Kauf eines Flugs oder Pauschalangebots vorgenommene Buchung, die von uns gemäß diesen Geschäftsbedingungen akzeptiert wird.

"Buchungsnummer" steht für die Nummer, die Sie von uns für die Identifizierung jeder von Ihnen vorgenommenen und von uns bestätigten Flugreservation und Mietfahrzeugreservation erhalten;

"Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge" steht für andere jeweils geltende Regeln als diese Geschäftsbedingungen, die für Ihre Mietfahrzeuge gelten und auf der Europcar-Website zur Verfügung stehen;

"Luftfrachtführer" bezieht sich auf easyJet Airline Company Limited oder easyJet Switzerland S.A. (vergleiche dazu die Definition von "wir", "unser", "uns", "unserem", "unseren" und "unsere");

"Bestimmungen des Luftfrachtführers" sind von Zeit zu Zeit von uns veröffentlichte und zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Regeln, die über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinausgehen, die Beförderung von Passagieren und/oder Gepäck betreffen, anwendbare, zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Tarife umfassen und in unseren Niederlassungen, bei Check-In-Schaltern und auf unserer Website erhältlich sind;

"Aufgegebenes Gepäck" bezeichnet Reisegepäck, welches wir in unsere Obhut genommen und für das wir eine Gepäckmarke ausgestellt haben;

"Abkommen" bezeichnet eine der folgenden Urkunden:

  • Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929 zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (nachstehend das "Warschauer Abkommen");

  • das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag vom 28. September 1955;

  • das Warschauer Abkommen mit dem Zusatzprotokoll Nr. 1 von Montreal (1975);
  • das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag mit dem Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975);
  • das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag mit dem Zusatzprotokoll Nr. 4 von Montreal (1975);
  • das Montrealer Übereinkommen (1999)

das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961);

"Schaden" bezeichnet Tod, Verletzung oder sonstige gesundheitliche Schädigung eines Passagiers, Verlust, Teilverlust, Diebstahl des Gepäcks oder andere Beschädigungen, die durch die Beförderung oder im Zusammenhang damit oder durch andere damit verbundene Dienstleistungen entstanden sind, die wir erbracht haben;

Die Begriffe „Speedy Boarding“ und „Speedy Boarding Plus“ bezeichnen den von uns je nach Verfügbarkeit auf manchen Flügen angebotenen, gebührenpflichtigen easyJet-Service für die je nach Verfügbarkeit bevorzugte Behandlung von Passagieren am Abfluggate; Speedy Boarding Plus beinhaltet zudem eine gesonderte Check-In-Möglichkeit. (Beide Serviceangebote werden in Artikel 6.5. der vorliegenden Geschäftsbedingungen näher beschrieben.)

„Speedy Boarding-Gruppe“: Die erste Passagiergruppe, die am Abfluggate zum Einsteigen in die Maschine aufgerufen wird. Zu dieser Gruppe gehören Passagiere, die entweder Speedy Boarding oder Speedy Boarding Plus gebucht haben. (Diese Passagiere werden im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen als „Speedy Boarder“ bezeichnet.);

"Tage" bezeichnet alle sieben Kalendertage der Woche; bei einer Meldung wird der Tag nicht mitgezählt, an dem sie erfolgt;

"EG-Verordnung" bezieht sich auf die vom Europäischen Parlament ergänzte Fassung der Verordnung des Rates 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen sowie auf die Verordnung des Rates 889/2002;

"Europcar" bezieht sich auf Europcar International S.A.S.U., ein in Frankreich unter der Nummer 542065305 eingetragenes Unternehmen mit Hauptsitz 3 Avenue du Centre, 78881 Saint Quentin en Yvelines, Frankreich;

"Flugpreis" bezieht sich auf den für den jeweiligen Flug bezahlten oder zu bezahlenden Betrag;

"Flug" bezieht sich auf einen Einzelflug von einem Flughafen zu einem anderen;

"Hotelopia" bezeichnet HOTELOPIA S.L.U, eine Gesellschaft nach spanischem Recht, die als Reisegroßhändler tätig ist. Der Geschäftssitz von Hotelopia S.L.U. befindet sich in Palma de Mallorca: Mirall Balear, Camí de Son Fangos, 100 - Torre A, 5a planta, 07007 Palma de Mallorca – Spanien, Lizenznummer: BAL-481 M/D, Steuernummer: B57218356, mit Eintrag im Handelsregister von Mallorca (Seite PM 44857, Band 2007, Blatt 148)

"Geschäftsbedingungen für Hotelunterkünfte" bezeichnet Geschäftsbedingungen, die nebst den geltenden Geschäftsbedingungen auf Ihre Hotelunterkunft und Dienstleistungen anwendbar sind und auf www.easyJethotels.com zur Einsichtnahme bereitstehen;

"Reise" bezieht sich auf einen Einzelflug von einem Flughafen zu einem anderen;

"Pauschalangebot" bezieht sich auf eine Buchung, die eine Kombination von mindestens zwei der folgenden Komponenten enthält, die Ihnen von uns gleichzeitig zu einem Inklusivpreis verkauft werden und für welche die vollständige Bezahlung an uns erfolgt: Flug, Mietfahrzeug, Flughafenparkplatz oder Unterkunft;

"Passagier" bezieht sich auf Personen, die mit Ausnahme der Besatzung mit unserem Einverständnis in einem Flugzeug befördert werden oder befördert werden sollen (s.a. Definition von "Sie", "Ihnen", "Ihr", "Ihre", "Ihrem", "Ihren" und "Ihres";

"Preis" bezieht sich auf den für die jeweilige Mietfahrzeugbuchung bezahlten oder zu bezahlenden Betrag;

"Sonderziehungsrecht" ist eine Währungseinheit, deren Kurs vom Internationalen Währungsfonds im Verhältnis zum Pfund Sterling oder einer anderen Währung festgelegt wird;

"Zwischenlandung" ist eine Unterbrechung Ihrer Reise an einem vorher vereinbarten Ort zwischen Abgangs- und Bestimmungsflughafen;

"Tarif" bezieht sich auf den Flugpreis, Preise, Gebühren und dafür geltende Konditionen;

"Geschäftsbedingungen" bezieht sich auf diese von uns veröffentlichten und jeweils geltenden Geschäftsbedingungen, denen Ihre Buchung unterliegt;

"Ticket" bezeichnet die Bestätigung der Angaben zum Flug und Mietfahrzeugreservierung (einschließlich der Bestätigungsnummer) sowie die Geschäftsbedingungen und wichtige Hinweise, die von uns oder in unserem Namen abgegeben werden (entweder in Form eines Bestätigungsschreibens oder als gleichlautende Information auf der Website), die beim Check-in ausgestellte Einsteigekarte und den am Mietfahrzeugschalter ausgestellten Mietvertrag;

"Nicht aufgegebenes Gepäck" entspricht dem Handgepäck einschließlich persönlicher, von einem Passagier mit an Bord genommener Gegenstände und ist jedes Gepäckstück, das nicht aufgegeben wurde;

"Website" ist die Internetsite www.easyJet.com, die von uns für Online-Reservationen bereitgestellt wird.

Artikel 2

Anwendungsbereich

2.1. Allgemeines

2.1.1 Unter Vorbehalt der Absätze 2, 3 und 4 dieses Artikels gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für sämtliche von Ihnen bei uns vorgenommene Buchungen und für jegliche Haftung, die wir im Zusammenhang mit solchen Buchungen übernehmen müssen. Unter Vorbehalt des Flugticketverkaufs sind wir als Vertreter für Drittparteien wie Hotel- und Mietfahrzeuganbieter tätig. Jeder dieser Anbieter hat eigene Geschäftsbedingungen, denen die fraglichen Produkte zusätzlich zu unseren eigenen Geschäftsbedingungen unterstehen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie sowohl unsere Geschäftsbedingungen, als auch die Geschäftsbedingungen für die Zusatzleistungen der fraglichen Anbieter gelesen haben, ehe Sie mit uns eine Transaktion eingehen.

2.1.2 Die Zusatzbestimmungen bilden einen Teil dieser Geschäftsbedingungen und gelten für Ihre Buchung. Wir empfehlen dringend, die für Ihre Buchung relevanten Zusatzbestimmungen zu lesen. Sie sind durch anklicken der nachstehenden Hyperlinks über unsere Website verfügbar. Kopien sind von unseren Niederlassungen unter den nachstehenden Adressen, vom entsprechenden Drittanbieter und am Check-in- sowie Mietfahrzeugschalter erhältlich.

2.1.3 Die gesamten, auf easyJet.com vorhandenen Produkte stellen kein Angebot unsererseits dar, sondern sind eine Aufforderung an Sie, uns oder unseren Anbietern ein Angebot zu unterbreiten. Die Angebotsabgabe erfolgt in dem Augenblick, in dem Sie auf den Link "Ich stimme den Geschäftsbedingungen von easyJet zu" klicken. Wir sind berechtigt, solche Angebote auf eigene Rechnung in allen Fällen anzunehmen oder abzulehnen, in denen wir als Hauptunternehmer oder als zugelassener Vertreter unserer Anbieter auftreten. Bei Annahme Ihres Angebots erhalten Sie von uns eine E-Mail zur Bestätigung der Annahme. Nach Eingang unserer E-Mail zur Bestätigung der Annahme Ihrer Buchung kommt zwischen Ihnen und dem Anbieter, für den wir als zugelassener Vertreter oder in unserer Eigenschaft als Hauptunternehmer auftreten, ein verbindlicher Vertrag zustande. Bitte prüfen Sie die Bestätigungsnachricht sorgfältig. Bitte setzen Sie sich im Falle von Abweichungen oder bei Ihrer Ansicht nach unrichtiger Buchung unverzüglich mit uns in Verbindung.

2.1.4 Im Falle einer Buchung werden Sie zur Benennung eines Hauptansprechpartners aufgefordert. Der Hauptansprechpartner auf der Buchung garantiert, dass er/sie zur Zustimmung zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen ermächtigt ist und diesen im Namen der gesamten Partei zustimmt. Der Hauptansprechpartner auf der Buchung gewährleistet, dass er/sie ermächtigt ist, im Namen der Passagiere und/oder der Angehörigen der Partei zu handeln, die die Buchung aufgibt. Darin eingeschlossen ist die Annahme von Mitteilungen/Korrespondenz, die von uns oder vonseiten unserer Anbieter zugesendet werden, im Namen aller Passagiere/Angehörigen der Partei, die die Buchung aufgibt. Um als Vertreter einer Partei aufzutreten, ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.

2.1.5 Mit der Benennung eines Hauptansprechpartners und der Angabe der entsprechenden Personenangaben stimmen Sie der Nutzung dieser Angaben unsererseits und durch unsere Partner im gesamten nachfolgenden Schriftwechsel zu. Die Korrektheit der von Ihnen gestellten Personenangaben ist von besonderer Wichtigkeit, da wir diese Angaben nutzen, um Sie im Bedarfsfall über jedwede Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen Ihrer Buchung zu informieren.

Bestimmungen des Luftfrachtführers

2.2. Charterflüge

Wird die Beförderung im Rahmen einer Chartervereinbarung durchgeführt, gelten diese Geschäftsbedingungen nur, wenn sie durch einen entsprechenden Verweis in die Chartervereinbarung und das Charter-Ticket aufgenommen wurden.

2.3. Vorrangiges Recht

Widersprechen die vorliegenden Geschäftsbedingungen gänzlich oder teilweise geltendem Recht (zum Beispiel den Abkommen), dem der Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und uns untersteht, hat solches Recht Vorrang.

2.4. Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor Zusatzbedingungen

Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen haben diese Geschäftsbedingungen im Fall von Unstimmigkeiten zwischen diesen Geschäftsbedingungen und sonstigen für Ihre Buchung geltenden Zusatzbedingungen Vorrang.

Artikel 3

Tickets

3.1. Ticket als Prima-facie-Beweis

Das Ticket ist der Nachweis für den Beförderungsvertrag. Das Ticket, diese Geschäftsbedingungen sowie sonstige Zusatzbedingungen (einschließlich geltender Tarife) bilden zusammen den Beförderungsvertrag, den Sie mit uns abschließen.

3.2. Änderungen an Ihrem Ticket

Möchten Sie auf einen anderen Flug umbuchen oder eine andere Person fliegen lassen, ist das unter den in Artikel 6.2 und in den Bestimmungen des Luftfrachtführers genannten Voraussetzungen möglich. Ansonsten ist der Beförderungsvertrag nicht übertragbar. Wir übernehmen keinerlei Haftung gegenüber Personen, die Anspruch auf eine Beförderung durch uns haben, oder für Rückerstattungen für einen angebotenen Flug, wenn wir in gutem Glauben eine Person befördern, die vorgibt, Anspruch auf die Beförderung zu haben, oder der Person eine Rückerstattung gemäß Artikel 11 bezahlen.

3.3. Gültigkeit

Ein Ticket gilt nur für den namentlich aufgeführten Passagier und den Flug und das Mietfahrzeug, die ursprünglich gebucht wurden bzw. gemäß einer laut Artikel 3.2 vorgenommenen und von uns genehmigten Änderung.

3.4. Name und Adresse des Luftfrachtführers

Auf unseren Beförderungsdokumenten oder auf der Website können unser Name und unsere Adresse abgekürzt verwendet werden. Die Adressen unserer eingetragenen Niederlassungen finden Sie am Ende dieser Geschäftsbedingungen.

Artikel 4

Zwischenlandungen

Zwischenlandungen an vereinbarten Zwischenlandeorten sind im Rahmen der staatlichen Vorschriften und der Bestimmungen des Luftfrachtführers zulässig.

Artikel 5

Flugpreise und Preise

5.1. Allgemeines

5.1.1 Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom Abgangs- zum Bestimmungsflughafen. Die Beförderung am Boden zwischen Flughäfen sowie zwischen einem Flughafen und einem Stadtterminal sind nicht eingeschlossen, es sei denn, wir bieten diese Dienstleistung ohne Aufpreis an. Flugpreise werden anhand unserer Tarife berechnet, die am Tag der Bezahlung des Tickets für den betreffenden Flug oder die betreffenden Flüge in Kraft sind. Ändern Sie Ihren Flug oder Ihre Reiseroute, müssen Sie gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers gegebenenfalls einen Zuschlag bezahlen.

5.1.2 Kunden sollten beachten, dass easyJet ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen ist und dass für Kunden, die über Ländergrenzen hinweg Kartenzahlungen tätigen, unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Gebühren fällig werden können, die von deren Kartenausstellern erhoben werden. Jegliche Fragen im Zusammenhang mit diesen Gebühren sollten an den Aussteller der Karte gerichtet werden.

5.1.3 Preisermäßigung für Anwohner

Wenn Ihr Wohnsitz auf den Balearen oder den Kanarischen Inseln liegt, müssen Sie dies beim Buchungsvorgang angeben. (Wählen Sie dafür die zutreffende Angabe der Option „Ansässige“.) Damit stellen Sie sicher, dass für Ihre Flugbuchung bei easyJet eine Ermäßigung berücksichtigt wird.

Der Anspruch auf Ermäßigung besteht aufgrund des Real Decreto 1316/2001. Sie müssen außerdem am Flughafen (entweder beim Check-In oder beim Einsteigen in die Maschine) nachweisen können, dass Sie Ihren Wohnsitz auf den Balearen oder den Kanarischen Inseln haben.

Als Nachweis Ihres Wohnortes dürfen ausschließlich folgende Identitätsnachweise dienen:


  • Nationaler Personalausweis (DNI)
  • Vom Stadtverwaltung ausgestellte Meldebescheinigung
  • Meldebescheinigung für Minderjährige
  • Aufenthaltsgenehmigung (NIE)
  • Beglaubigungsschreiben eines Abgeordneten oder Senatsmitglieds

Beim Buchungsvorgang auf der Website werden Sie gefragt, welche Identitätsnachweise Sie am Flughafen vorlegen werden. Es sind unbedingt die Dokumente am Flughafen vorzulegen, die Sie auf der Website angegeben haben.

Sollten Sie nicht die geforderten Identitätsnachweise mit sich führen, werden Sie nicht zum Flug zugelassen.

Für bereits wahrgenommene Flüge können keinesfalls Ermäßigungen geltend gemacht werden.

Ermäßigungen für Großfamilien

Mitglieder von Großfamilien, die als solche gemeldet sind, können eine Ermäßigung unseres Standardtarifs wahrnehmen. Diese Ermäßigung gelangt gemäß den Bestimmungen von Art. 12 des Gesetzes 40/2003 vom 18. November zum Schutz von Großfamilien zur Anwendung. Sie müssen diesen Umstand (mit Hilfe der Option "Großfamilie") beim Buchungsvorgang angeben, um sicherzustellen, dass die Ermäßigung bei Ihrem Kauf bei easyJet zur Anwendung gelangt.

Zum Erhalt der Ermäßigung sind folgende Nachweise beizubringen:


  • Behördliche Großfamilienbescheinigung oder private Urkunde und
  • Eine Identitätsurkunde, entweder ein nationaler Personalausweis (DNI) oder eine Meldekarte (oder Geburtsdatum für Minderjährige unter 14 Jahren).

Die auf der Webseite angegebenen Urkunden sind am Flughafen zwingend beizubringen. Jede Unterlassung, die korrekten Identitätsnachweise beizubringen, zieht den Ausschluss vom Flug nach sich.

Bereits wahrgenommene Flüge bleiben in jedem Fall von sämtlichen Ermäßigungen ausgeschlossen.

Gemischte Buchungen

Bitte beachten Sie, dass gemischte Buchungen (d.h. bestimmte Angehörige der Buchung haben Anrecht auf die Ermäßigung für Ansässige oder Großfamilien, während andere davon ausgeschlossen bleiben) bei einer Buchung auf easyJet.com nicht vorgenommen werden können. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angehörigen einer Buchung die fraglichen Ermäßigungen in Anspruch nehmen können. Wenn bestimmte Angehörige der Buchung keinen Anspruch darauf haben, ist für diese eine gesonderte Buchung vorzunehmen.

Änderungen - Wichtig

Buchungen, auf die Ermäßigungen für Ansässige oder Großfamilien gewährt wurden, können nicht geändert werden. Nehmen Sie mit der Kundendienstabteilung Kontakt auf, wenn Sie eine solche Buchung zu ändern wünschen.

5.2. Steuern und Gebühren

Von staatlichen oder anderen Behörden oder vom Flughafenbetreiber erhobene Steuern oder Gebühren, die wir Ihnen verrechnen oder für Sie oder Ihren Flug entrichten müssen, sind von Ihnen zusätzlich zum Flugpreis zu bezahlen. Sie werden bei der Reservation über den Gesamtbetrag solcher nicht im Preis inbegriffenen Steuern und Gebühren informiert, die Sie entrichten müssen. Auf Flugreisen erhobene Steuern und Gebühren ändern sich laufend und können auch erst nach der Bestätigung Ihrer Reservation auferlegt werden. Werden Steuern oder Gebühren nach Ihrer Reservation eingeführt oder erhöht, müssen Sie diese vor der Abreise bezahlen. Jede Unterlassung, diesen Betrag zu entrichten, hat Konsequenzen für Ihre Berechtigung, von uns befördert zu werden. Sie ermächtigen uns, solche Abgaben über Ihre Kredit- oder Debitkarte einzuziehen, die Sie bei Ihrer Buchung benutzt haben.Werden umgekehrt Steuern oder Gebühren aufgehoben oder gesenkt, bevor wir sie entrichten müssen, können Sie Anspruch auf Rückerstattung erheben.

5.3. Währung

Flugpreise, Preise und Gebühren sind in der Währung zu bezahlen, in welcher die Flugpreise oder Preise veröffentlicht wurden, sofern wir keine andere Vereinbarung getroffen haben.

Artikel 6

Reservationen

6.1. Reservationsanforderungen

Die Reservation für einen bestimmten Flug bestätigen wir durch die Abgabe einer Bestätigungsnummer. Sie brauchen einen Flug, für den Sie eine Bestätigungsnummer haben, nicht rückzubestätigen.

6.2. Änderungen

6.2.1 Nach erfolgter Bestätigung können Reservationen nicht geändert werden. Einzig die Namen der Passagiere oder die Flüge können vor dem Check-in für den ursprünglichen Flug gegen eine Gebühr pro Passagier und Flug und gegen Bezahlung der allfälligen Differenz für Flugpreise, Steuern oder Gebühren geändert werden (sofern Sitzplätze verfügbar sind). Sämtliche Änderungen unterliegen den Bestimmungen des Luftfrachtführers.

6.3. Bezahlung

Flugpreise, Preise, sämtliche Steuern und sonstige in Zusammenhang mit ihrem Flug anfallende Gebühren müssen vollständig bezahlt werden, wenn Sie eine Reservation vornehmen und bestätigen lassen. Wurde bei der Bestätigung der Reservation nicht der volle Betrag bezahlt (oder mit uns keine Kreditvereinbarung geschlossen), können wir die Reservation bis zum Check-in jederzeit annullieren.

6.4. Persönliche Daten

Sie nehmen zur Kenntnis, dass wir Angaben zu Ihrer Person erhalten zum Zweck der Durchführung einer Buchung und der Bestätigung derselben; zur Bereitstellung und Entwicklung zusätzlicher Dienstleistungen und Einrichtungen; zum Direktmarketing (sofern Sie Ihre Ermächtigung nicht verweigern); zur Erleichterung der Einwanderungs- und Einreiseformalitäten; zur Buchführung, Abrechnung und Rechnungsprüfung; zur Prüfung von Kredit- oder anderen Zahlungskarten; zu Sicherheitszwecken sowie für administrative und rechtliche Zwecke; für Systemprüfungen, Wartung und Entwicklung; für statistische Analysen; zur Einhaltung von gesetzlichen und anderen Vorschriften; sowie zur Erleichterung weiterer Kontakte mit Ihnen. Sie ermächtigen uns, Angaben zu Ihrer Person dafür zu speichern, zu verwenden und an unsere Niederlassungen, bevollmächtigten Vertreter, Behörden, andere Luftfrachtführer oder Erbringer der genannten Dienstleistungen, unabhängig von deren Standort, weiterzugeben. Sie ermächtigen uns weiter, Ihre Daten unter anderem an Hotelopia, Europcar und Mondial weiterzugeben. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere vollständige Datenschutzerklärung, die hier auf unserer Website zur Verfügung steht.

6.5. Sitzplätze

Sofern untenstehend keine anderslautenden Bestimmungen vorgesehen sind, gewährleisten wir keine bestimmten Sitzplätze an Bord der Maschine und Sie erklären sich damit einverstanden, den Sitzplatz zu akzeptieren, der Ihnen zugewiesen oder auf dem Flug angeboten wird.

Beim Check-In werden Sie einer Boarding-Gruppe zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt in der Reihenfolge des Check-Ins, d.h. je früher Sie erscheinen, desto eher werden Sie zum Boarding aufgerufen. Bitte beachten Sie, dass Passagiere, die online einchecken, der Boarding-Gruppe A zugeordnet werden. Diese Boarding-Gruppe ist für Passagiere mit Online-Check-In sowie für die ersten 30 Passagiere, die am Abflughafen einchecken, vorgesehen.

Für bestimmte Flüge und je nach Erhältlichkeit können Sie gegen eine nicht erstattbare Gebühr (Gebührenhöhe je nach Flug unterschiedlich) in die Speedy Boarding-Gruppe oder in die Gruppe für Speedy Boarding Plus aufgenommen werden. Die Speedy Boarding-Gruppe wird als erste Passagiergruppe am Abfluggate zum Einsteigen in die Maschine gebeten. Wenn Speedy Boarding Plus angeboten wird, ist dies die einzige Option für Speedy Boarding, die für den betreffenden Flug erhältlich ist. Besteht eine Buchung aus mehreren Flügen, so muss Speedy Boarding bzw. Speedy Boarding Plus für jeden Passagier und jeden Flug der Buchung, für den Speedy Boarding bzw. Speedy Boarding erhältlich ist, gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Buchung von Speedy Boarding zwar früher durch das Abfluggate gelassen werden, Speedy Boarding jedoch keineswegs eine Reservierung bestimmter Sitze bedeutet. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die besondere Hilfeleistungen benötigen (und diese im Vorfeld mit uns abgesprochen haben), sowie Passagiere, die mit Kleinkindern (also Kinder, die zum Reisezeitpunkt jünger als 2 Jahre sind) reisen, werden der Boarding-Gruppe SA zugeordnet. Sie werden nach den Speedy Boardern und vor allen anderen Passagieren an Bord gebeten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Abschnitt „Boarding“ auf unserer Website.

In Fällen, in denen die Passagiere mit Bussen zur Maschine gebracht werden, bemühen wir uns zwar, dafür zu sorgen, dass Speedy Boarder den Bus auch als erste verlassen, können dies jedoch nicht garantieren. Kommen Bustransporte auf bestimmten Flugstrecken häufiger vor, so wird dies dementsprechend im Preis für Speedy Boarding oder Speedy Boarding Plus berücksichtigt.

Wenn Sie Speedy Boarding oder Speedy Boarding Plus gebucht haben, müssen Sie mindestens 25 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit am Gate erscheinen. Sollten Sie dies nicht tun, verlieren Sie unter Umständen Ihren Platz in der Speedy Boarding Gruppe ohne Gewährung einer Rückerstattung oder Ermäßigung.

Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, die Sitzplatzverteilung aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern; in einem solchen Fall erhalten Sie eine Rückerstattung der Gebühren. In allen anderen Fällen wird keine Rückerstattung der Speedy Boarding-Gebühren gewährt.

6.6. Flugpreis nicht rückerstattbar

Vorbehaltlich der Artikel 10.2 und 11.1 und der Bestimmungen des Luftfrachtführers sind Sie zur Bezahlung des Flugpreises verpflichtet, auch wenn Sie den reservierten Sitzplatz nicht benutzen.

6.7. Preis nicht rückerstattbar

Vorbehaltlich Artikel 14 sind Sie zur Bezahlung des Preises verpflichtet, auch wenn Sie ein gebuchtes Fahrzeug nicht abholen. Um Zweifel auszuräumen, sei hier genannt, dass keine Rückerstattung für vorzeitig zurückgegebene Mietfahrzeuge oder nach dem Beginn der Mietzeit vorgenommene Stornierungen möglich ist.

6.8 Kernsprachen
Nach erfolgter Reservierungsbestätigung wird der After-Sales-Support von unserem Kundenservice ausschließlich in einer der nachfolgend aufgelisteten Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch (sog. „Kernsprachen“).

Artikel 7

Flug-Check-in und Verwaltungsformalitäten

7.1. Check-in-Fristen

Check-in am Flughafen

Sie müssen sich rechtzeitig vor der planmäßigen Abflugzeit am Flughafen einfinden, um die offiziellen Ausreiseformalitäten und die Abfertigung am Check-in-Schalter erledigen zu können. Die Check-in-Fristen können je nach Flughafen und Flug variieren. Für die Einhaltung dieser Fristen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Reservation mitgeteilt werden, sind Sie verantwortlich. Wir behalten uns in jedem Fall das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie weniger als 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit Ihres Flugs erscheinen. Wenn Sie die erwähnten Check-in-Fristen nicht einhalten, die erforderlichen Papiere nicht vorweisen können und nicht abreisebereit sind, können wir die Beförderung verweigern, ohne für Verluste oder Ausgaben zu haften, die Ihnen infolge der Nichteinhaltung der Bestimmungen in diesem Artikel erwachsen. Zum Ausschluss aller Zweifel schließt diese Bestimmung die Unterlassung der Vorlage der Informationen in Zusammenhang mit den Bestimmungen Zu Vorab Erfassten Passagierdaten (Advanced Passenger Information) mit ein.

Online-Check-in

Auf bestimmten Flugrouten können Sie online einchecken. Falls bei Ihrem Flug diese Möglichkeit besteht, werden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung darüber informiert werden. Gegebenenfalls können Sie online einchecken und nach Ihrer Buchung sowie bis zu 2 Stunden vor der geplanten Abflugszeit Ihre Einsteigekarte ausdrucken. Somit können Sie gleich nach Ankunft am Flughafen zur Sicherheitskontrolle gehen. Im Rahmen des Artikels 6.5 müssen Sie sich spätestens 25 Minuten vor dem planmäßigen Abflug Ihres Fluges einsteigebereit am Abfluggate einfinden. Wenn Sie sich nicht innerhalb des oben genannten Zeitlimits am Abfluggate einfinden, die erforderlichen Papiere nicht vorweisen können und nicht abreisebereit sind, können wir die Beförderung verweigern, ohne für Verluste oder Ausgaben zu haften, die Ihnen infolge der Nichteinhaltung der Bestimmungen in diesem Artikel erwachsen.
Wir behalten uns das Recht vor online Check-in jederzeit zu beenden. Wenn der online Check-in-Service aufgehoben wird, werden wir Sie per E-Mail darüber informieren und Sie müssen sich gemäß Artikel 7.1 und 7.2 dieser Geschäftsbedingungen am Flughafen einchecken.
Wenn Sie den online Check-in-Service benutzen, dürfen Sie nur Handgepäck tragen und können kein Gepäck einchecken. Detaillierte Informationen zum online Check-in-Service und geltende Einschränkungen finden Sie in den Bestimmungen des Luftfrachtführers.

7.2. Vorschriften für den Check-in am Flughafen

Beim Check-in müssen Sie bestimmte Angaben zum Flug und zu Ihrer Identität vorweisen. Dazu gehören die Buchungsnummer für den Flug, der Ihnen bestätigt wurde, sowie ein zulässiger Lichtbildausweis. Einzelheiten zu diesen Vorschriften, die für sämtliche Flüge gelten (inländische und internationale Flüge), finden Sie in den Bestimmungen des Luftfrachtführers.

7.3. Vorschriften für den Online-Check-in

An der Sicherheitskontrolle müssen Sie Ihre ausgedruckte Einsteigekarte und bestimmte Angaben zu Ihrer Identität vorweisen. Einzelheiten zu diesen Vorschriften, die für sämtliche Flüge gelten (inländische und internationale Flüge), finden Sie in den Bestimmungen des Luftfrachtführers.

7.4. Allgemeines

Sie allein sind für die Einhaltung sämtlicher Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und Regeln des jeweiligen Landes, das Sie verlassen, überfliegen oder anfliegen, sowie der Bestimmungen des Luftfrachtführers und unserer Anweisungen verantwortlich. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Beschaffung der nötigen Papiere, die Einhaltung dieser Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder schriftlicher, mündlicher oder anderweitiger Anweisungen oder für Folgen, wenn Sie die erforderlichen Papiere nicht beschaffen oder die Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und Anweisungen nicht einhalten konnten.

7.5. Reisepapiere

Sie sind dafür verantwortlich, sämtliche Ein- und Ausreisedokumente, medizinische Atteste und andere Papiere, die laut Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder Regelungen der Länder erforderlich sind, die Sie verlassen, an- oder überfliegen, zu beschaffen, in Ihrem Besitz zu haben und vorzuweisen. Wir behalten uns das Recht vor, Passagieren die Beförderung zu verweigern, die diese Auflage nicht erfüllen, oder deren Dokumente den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder Regelungen nicht zu entsprechen scheinen.

7.6. Einreiseverweigerung

Sie erklären sich bereit, den Flugpreis und/oder anfallende Strafen oder Bußgelder zu bezahlen, wenn wir auf Anordnung eines Staates oder einer Einreisebehörde gezwungen werden, Sie zum Ausgangspunkt Ihrer Reise oder an einen anderen Ort zu bringen, weil Ihnen die Einreise in das Land (Transit- oder Bestimmungsland) verweigert wurde. Dabei erstatten wir Ihnen den Preis für Flüge nicht zurück, die Sie aus diesem Grund nicht in Anspruch nehmen konnten.

7.7. Haftung des Passagiers für Bußgelder, Haftkosten, etc.

Falls wir verpflichtet werden, Bußgelder oder Strafen zu bezahlen, oder uns sonstige Auslagen entstehen, weil Sie die Gesetze, Vorschriften und Anordnungen eines Landes nicht eingehalten haben, das Sie verlassen, an- oder überflogen haben, oder die verlangten Dokumente nicht vorweisen können, müssen Sie uns auf Verlangen alle bezahlten Beträge oder Ausgaben zurückerstatten. Wir können unsere Forderungen mit dem Wert nicht benutzter Flüge oder mit anderen Guthaben von Ihnen verrechnen.

7.8. Sicherheitskontrollen

Sie müssen sich allen Sicherheitskontrollen oder Vorschriften durch Behörden, Flughafenbeamte oder durch uns unterziehen. Darin eingeschlossen sind alle Informationen gemäß den Bestimmungen Zu Vorab Erfassten Passagierdaten.

Artikel 8

Verweigerung und Einschränkung der Beförderung

8.1. Recht auf Verweigerung der Beförderung

Wir sind berechtigt, die Beförderung Ihrer Person oder Ihres Gepäcks aus Sicherheitsgründen oder nach unserem eigenen Ermessen aus folgenden Gründen zu verweigern:

(a) wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;

(b) wenn dies erforderlich ist, um Gesetze, Vorschriften oder Regelungen eines Landes einzuhalten, das Sie verlassen, an- oder überfliegen, einschließlich der Gesetze und Vorschriften bezüglich der Bestimmungen Zu Vorab Erfassten Passagierdaten;

(c) wenn Ihr Verhalten, Ihr Status, Ihr Alter, Ihre geistige oder körperliche Verfassung oder der Zustand Ihres Gepäcks solcher Art sind, dass:

(i) Sie besondere Betreuungsdienste brauchen (mit Ausnahme der Bestimmungen des Luftfrachtführers über "besondere Bedürfnisse"); oder

(ii) Sie den anderen Passagieren oder der Besatzung Schaden zufügen, ihr Wohlbefinden beeinträchtigen oder sie stören könnten; oder

(iii) Sie sich selbst, andere oder Sachwerte gefährden könnten;

(d) Sie sich auf einem früheren Flug ungebührlich verhalten haben und ein solches Fehlverhalten sich wiederholen könnte; oder

(e) Sie haben unsere Sicherheitsanweisungen nicht befolgt, oder es besteht die Gefahr, dass Sie sie nicht befolgen werden; oder

(f) Sie haben sich geweigert, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen; oder

(g) Sie haben den Flugpreis oder Steuern und Gebühren nicht bezahlt oder die Kreditvereinbarung zwischen Ihnen (oder der Person, die für den Flugpreis aufkommt) und uns nicht eingehalten; oder

(h) Sie scheinen über keine gültigen Reisepapiere zu verfügen; oder

(i) wenn Sie Dokumente von uns vorlegen, die:

(i) unrechtmäßig oder weder bei uns noch bei einem offiziellen Vertreter erworben wurden; oder

(ii) als verloren oder gestohlen gemeldet worden sind; oder

(iii) gefälscht sind; oder

(iv) von jemand anderem als uns oder unseren offiziellen Vertretern abgeändert oder beschädigt worden sind;

wobei wir uns das Recht vorbehalten, derartige Dokumente einzuziehen; oder

(j) die Person, die sich zum Check-in oder zum Einsteigen meldet, nicht nachweisen kann, dass sie der auf dem Ticket erwähnte Passagier ist. Dabei behalten wir uns das Recht vor, ein solches Ticket einzuziehen.

8.2. Beförderungseinschränkungen

Unbegleitete Minderjährige, behinderte Menschen und Schwangere werden nur gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers zur Beförderung zugelassen.

Artikel 9

Gepäck

9.1. Nicht als Gepäck zugelassene Gegenstände

(a) Folgende Gegenstände dürfen Sie nicht in Ihrem Gepäck mitführen:

(i) Gegenstände, die nicht Gepäck im Sinne von Artikel 1 sind und in Koffern oder anderen geeigneten Behältern verpackt sind, so dass sie bei normaler Handhabung sicher befördert werden können;

(ii) Gegenstände, die das Flugzeug oder an Bord des Flugzeugs befindliche Personen oder Sachwerte gefährden können, darunter jene, die in der Internationalen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der International Air Transport Association (IATA) und in unseren eigenen Bestimmungen des Luftfrachtführers enthalten sind (weitere Informationen erhalten Sie von uns auf Anfrage);

(iii) Gegenstände, die gemäß den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Regelungen des Abgangs-, Überflugs- oder Bestimmungslandes verboten sind;

(iv) Gegenstände wie z.B. zerbrechliche oder verderbliche Güter, die sich nach unserer Einschätzung wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht für die Beförderung eignen;

(v) lebende Tiere mit Ausnahme der in Absatz 9 erwähnten Fälle;

(vi) sterbliche Überreste von Menschen mit Ausnahme der in Absatz 10 erwähnten Fälle.

(b) Waffen und Munition dürfen außer als Jagd- und Sportgeräte nicht als Gepäck befördert werden. Waffen und Munition als Jagd- und Sportgeräte können gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. Die Waffen müssen entladen, gesichert und angemessen verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt der Internationalen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter der ICAO und der IATA.

(c) Nicht im aufgegebenen Gepäck mitführen dürfen Sie zerbrechliche oder verderbliche Güter, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silber, Computer, elektronische Geräte, handelbare Papiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Pässe oder andere Personalausweise sowie Muster.

(d) Waffen wie antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können wir nach unserem Ermessen gemäß unseren Bestimmungen des Luftfrachtführers als aufgegebenes Gepäck akzeptieren. Sie dürfen diese jedoch nicht in der Flugzeugkabine mitführen.

(e) Werden in (a) (b) (c) oder (d) genannte Gegenstände trotzdem befördert, gelangen für deren Beförderung - unabhängig davon, ob dafür Beförderungsverbot gilt oder nicht - die Auflagen, Haftungsbeschränkungen und übrigen Vorschriften der Beförderungsbedingungen für Gepäck zur Anwendung.

9.2. Recht auf Ablehnung von Gepäck

(a) Wir können die in Artikel 9.1 beschriebenen, für die Beförderung verbotenen Gegenstände zur Beförderung als Gepäck ablehnen oder die weitere Beförderung verweigern, nachdem wir sie entdeckt haben.

(b) Wir sind berechtigt, die Beförderung von Gegenständen als Gepäck aufgrund ihrer Größe, Form, Beschaffenheit oder ihres Gewichts abzulehnen.

(c) Wir können die Annahme von Gepäck verweigern, wenn es nicht ordnungsgemäß in Koffern oder sonstigen geeigneten Behältern verpackt ist und bei normaler Handhabung sicher befördert werden kann.

9.3. Durchsuchungsberechtigung

(a) Wir können aus Sicherheitsgründen von Ihnen die Erlaubnis verlangen, Sie und Ihr Gepäck durchsuchen, durchleuchten oder auf andere Weise überprüfen zu lassen. Wenn Sie nicht erreichbar sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden. Wir prüfen damit, ob Sie bei sich oder in Ihrem Gepäck Gegenstände mitführen, die gemäß Artikel 9.1 verboten sind, oder ob Sie Gegenstände oder Munition mitführen, die uns nicht gemäß Artikel 9.1 gemeldet wurden. Wenn Sie sich einem solchen Begehren widersetzen, können wir Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks ohne Rückerstattung oder sonstigen Schadenersatz verweigern. Entsteht Ihnen oder Ihrem Gepäck aus einer Durchsuchung, Durchleuchtung oder sonstigen Überprüfung Schaden, haften wir nicht dafür, außer wenn wir ihn verschuldet oder durch Fahrlässigkeit verursacht haben.

(b) Gegebenenfalls müssen Sie bei der Durchsuchung von aufgegebenem oder nicht aufgegebenem Gepäck durch Zoll- oder andere Beamte anwesend sein. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen erwachsen, weil Sie diese Bestimmung nicht erfüllt haben, außer im Fall unserer Fahrlässigkeit.

9.4. Aufgegebenes Gepäck

(a) Wenn Sie uns Ihr Gepäck zur Aufgabe überreichen, nehmen wir es in unsere Obhut. Für jedes aufgegebene Gepäckstück stellen wir eine Gepäckmarke aus.

(b) Ihr Name oder ein anderes persönliches Kennzeichen müssen an den aufgegebenen Gepäckstücken gut befestigt werden.

(c) Das aufgegebene Gepäck wird im selben Flugzeug befördert wie Sie, es sei denn, wir entscheiden aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen, es auf einem anderen Flug mitzuführen. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem späteren Flug mitgeführt werden, stellen wir es Ihnen innerhalb angemessener Zeit nach Ankunft dieses Fluges zu, sofern Sie von Gesetzes wegen nicht verpflichtet sind, bei der Zollabfertigung persönlich anwesend zu sein.

9.5. Gepäckgebühren
Sie können Aufgabegepäck wie beschrieben und gemäß den Bedingungen, Gebührenrichtlinien und Einschränkungen in unseren Bedingungen des Luftfrachtführers mitführen.

9.6. Übergepäck
Jeder Passagier darf normalerweise gegen Zahlung einer Gebühr Aufgabegepäck bis zu einem maximal zulässigen Gewicht wie in den Bedingungen des Luftfrachtführers im Detail dargestellt mitführen. Sie müssen die Gebühren für Aufgabegepäck und jegliches Übergepäck gemäß den Richtlinien und Angaben in unseren Bedingungen des Luftfrachtführers bezahlen.

9.7. Nicht aufgegebenes Gepäck

(a) Jeder Passagier darf in der Regel gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers ein nicht aufgegebenes Standardgepäckstück bis zu einem Höchstgewicht und einer Maximalgröße als Handgepäck in der Kabine mitführen. Gepäck, das Sie in der Kabine mitführen, muss unter den Sitz vor Ihnen oder in ein Stauabteil passen. Befinden wir Gegenstände für zu groß oder zu schwer, werden sie nicht in die Kabine zugelassen.

(b) Gegenstände, die sich zur Beförderung im Frachtraum nicht eignen, sind in der Kabine nicht zugelassen, außer bei anders lautenden Bestimmungen des Luftfrachtführers oder wenn wir dies vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Die Beförderung derartiger Gegenstände kann getrennt verrechnet werden.

9.8. Abholen und Aushändigen von Gepäck

(a) Sie sind verpflichtet, Ihr Gepäck abzuholen, sobald es an Ihrem Bestimmungsort oder an Zwischenlandeorten verfügbar ist. Wenn Sie es nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen, können wir eine Lagergebühr erheben. Wenn Sie Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten abholen, nachdem es bereitgestellt wurde, können wir darüber verfügen, ohne dafür zu haften.

(b) Nur der Inhaber der Gepäckmarke, die dem Passagier bei der Gepäckaufgabe ausgehändigt wurde, kann das Gepäck beanspruchen.

(c) Beansprucht eine Person Gepäck, ohne die Gepäckmarke zu dessen Identifizierung vorweisen zu können, händigen wir es ihr nur aus, wenn sie ihren Anspruch auf das Gepäck zu unserer Zufriedenheit belegen kann. Auf unser Verlangen muss diese Person Sicherheiten hinterlegen, um uns für Verluste, Schäden oder Ausgaben zu entschädigen, die uns infolge der Aushändigung erwachsen könnten.

(d) Wird das Gepäck vom Inhaber der Gepäckmarke bei der Aushändigung ohne Beanstandung akzeptiert, gilt dies als Prima-facie-Beweis dafür, dass das Gepäck gemäß Beförderungsvertrag in guter Verfassung ausgeliefert wurde, solange Sie nicht den Gegenbeweis erbringen.

9.9 Tiere

(a) Vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen ist die Beförderung von Haus- und Nutztieren verboten.

(b) Führerhunde, die seh-, hör- oder anderweitig behinderte Passagiere begleiten, befördern wir mit Käfig und Nahrung kostenlos zusätzlich zum Freigepäck, jedoch ausschließlich auf Inlandflügen im Vereinigten Königreich gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers.

(c) Diese Tiere werden unter der Bedingung akzeptiert, dass der Passagier die volle Verantwortung für sie übernimmt. Bei Verletzungen, Verlust, Verspätungen, Erkrankung oder Tod des Tieres haften wir nicht, außer wenn uns ein Verschulden trifft oder wir fahrlässig gehandelt haben.

9.10. Sterbliche Überreste

Sterbliche Überreste werden auf keiner Flugroute zur Beförderung angenommen. Menschliche Asche wird jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen des Luftfrachtführers akzeptiert.

Artikel 10

Flugpläne, Annullierung von Flügen

Flugpläne

10.1. Vorbehaltlich Artikel 10.2(c) treffen wir alle erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen, um Sie und Ihr Gepäck in der gebotenen Eile zu befördern, um uns an die jeweils am Reisedatum geltenden veröffentlichten Flugpläne zu halten. Wir übernehmen keine Garantie für die in den Flugplänen oder anderweitig angegebenen Zeiten; sie sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags.

Annullierung von Flügen, Flugplanänderungen, etc.

10.2. Auch nach erfolgter Reservation können wir unsere Flugpläne jederzeit ändern und/oder Flüge annullieren, einstellen, umleiten, verschieben oder später starten lassen, wenn dies nach unserer Einschätzung durch Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen, oder aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. In diesem Fall gilt:

(a) Bei einer Annullierung erhalten Sie eine Rückerstattung gemäß Artikel 11, sofern Sie sich nicht für eine andere Option gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers entscheiden;

(b) bei einer Umleitung sorgen wir dafür, dass Sie (auf unsere Kosten) bis zum ursprünglich vereinbarten Zwischenlande- oder Bestimmungsort befördert werden;

(c) bei Verspätungen oder Unterbrechungen des veröffentlichten Flugplans gelangen die in den Bestimmungen des Luftfrachtführers festgelegten Verfahren zur Anwendung; und

(d) wir haften nicht über den in den Bestimmungen des Luftfrachtführers genannten Rahmen hinaus.

10.3. Wird Ihr Flug vor Ihrer Abreise annulliert oder eine weit reichende Änderung am Flugplan vorgenommen, bemühen wir uns, Sie über die Annullierung bzw. Änderung zu informieren.

10.4. Außer bei Fahrlässigkeit oder Verschulden, einer Handlung oder Unterlassung unsererseits, die in der Absicht, Schaden herbeizuführen, oder böswillig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen worden ist, haften wir nicht für Fehler oder Unterlassungen im Flugplan oder in anderen veröffentlichten Angaben zu Abflug- und Ankunftsdaten und -zeiten oder zum Flugbetrieb.

Einsteigeverweigerung

10.5. Sind wir nicht in der Lage, Ihnen einen vorher bestätigten Sitzplatz an Bord anzubieten, haben Sie Anspruch auf Ersatz gemäß den entsprechenden, in den Bestimmungen des Luftfrachtführers beschriebenen Richtlinien. Angaben dazu erhalten Sie auf Anfrage oder an den Check-in-Schaltern.

Artikel 11

Rückerstattungen

11.1. Allgemeines

Sind wir nicht in der Lage, die Beförderungsleistung im Sinne des Beförderungsvertrags zu erbringen, oder haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen, unserer Bestimmungen des Luftfrachtführers, der Geschäftsbedingungen für Hotelunterkünfte oder Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge, erstatten wir den Flugpreis, Preis oder Teil davon im Sinne dieses Artikels und der Bestimmungen des Luftfrachtführers zurück. In Fällen, die über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinausgehen, kann keine Rückerstattung von Flugpreisen beansprucht werden, es sei denn, die Bestimmungen des Luftfrachtführers sehen dies vor.

11.2. Steuern und Gebühren

Wenn Sie nach einer Flugbuchung Ihren Flug mit uns nicht nutzen und ungeachtet dessen, ob Ihnen in diesem Fall eine Rückerstattung des Ticketpreises zusteht oder nicht, haben Sie das Recht, eine Rückerstattung der Steuern zu fordern, über die Sie informiert werden und welche Sie gemäß Artikel 5.2 zu zahlen haben, wenn wir im Falle der Nichtbeförderung nicht verpflichtet sind, diese Steuern an eine Regierung oder Behörde zu zahlen. Wir behalten uns das Recht vor, eine angemessene Servicegebühr von dieser Rückerstattung einzubehalten, wenn Sie trotz Verfügbarkeit eines Fluges nicht mit uns fliegen.

11.3. Empfänger von Rückerstattungen

(a) Eine Rückerstattung erfolgt nur zugunsten jener Person, die den Flugpreis oder Preis bezahlt hat, oder auf deren Anweisung, wobei wir von der Person einen ausreichenden Beleg für die ursprüngliche Bezahlung verlangen können. Die Erstattung erfolgt über die Kredit- oder Debitkarte, die Sie bei der ursprünglichen Buchung verwendet haben.

(b) Außer im Fall des Verlusts von Tickets werden Rückerstattungen von Flugpreisen nur gegen Vorlage der Tickets oder sonstiger, von uns ausgestellter Beförderungsdokumente vorgenommen.

(c) Rückerstattungen von Preisen erfolgen ausschließlich gemäß Artikel 14.

(d) Wurde der Betrag einer Person zurückerstattet, die das Ticket oder andere Beförderungsdokumente von uns vorgewiesen hat oder sich als Anspruchsberechtigte/r im Sinne der Unterabsätze (a), (b) oder ausweist, gilt dies als rechtmäßige Rückerstattung und entbindet uns von weiteren Haftungs- und Rückerstattungsansprüchen.

11.4. Währung

Für Rückerstattungen gelten die Gesetze, Vorschriften, Regeln und Anordnungen des Landes, in dem das Ticket ursprünglich gekauft wurde, sowie des Landes, in dem die Rückerstattung erfolgt. Vorbehaltlich der vorgenannten Bestimmung erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich in der Währung, in der das Ticket bezahlt worden ist, jedoch sind andere Währungen im Rahmen der Bestimmungen des Luftfrachtführers zulässig.

11.5. Kreditkartengebühren

Kreditkartengebühren werden nicht zurückbezahlt.

11.6. Alternativen zur Rückerstattung

Erklären Sie sich mit einer anderen Lösung als der Rückerstattung bereit, gilt dieser Artikel für die jeweilige Alternative.

Artikel 12

Verhalten an Bord des Flugzeugs

12.1. Wenn Sie sich nach unserer Einschätzung an Bord des Flugzeugs so verhalten, dass Sie das Flugzeug, Personen oder Sachwerte gefährden, die Crew bei der Ausübung ihrer Aufgaben behindern, die Anordnungen der Crew nicht befolgen, sich der Crew gegenüber drohend, ausfällig oder beleidigend äußern oder benehmen oder sich ungebührlich oder für andere Passagiere störend verhalten, können wir die uns notwendig erscheinenden Maßnahmen treffen, um ein derartiges Verhalten zu unterbinden, und Sie festhalten oder von Bord weisen. Sie können für Straftaten belangt werden, die Sie an Bord begangen haben. Sie werden uns für sämtliche aus Ihrem unangemessenen Verhalten an Bord des Flugzeuges entstehenden Kosten entschädigen.

12.2. Ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung unsererseits ist es aus Sicherheitsgründen verboten, elektronische Geräte oder ähnliche Vorrichtungen mit Ausnahme von Hörhilfen und Herzschrittmachern an Bord zu verwenden. Verboten sind insbesondere unter anderem tragbare Radios und Radiorekorder, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Kassetten-, CD-, DVD- und MP3-Spieler, elektronische Spiele oder Übertragungseinrichtungen (einschließlich funkgesteuerte Spielzeuge und Walkie-Talkies).

12.3. Veranlasst uns Ihr Verhalten, einen Flug umzuleiten, um Sie von Bord zu weisen, kommen Sie für sämtliche Kosten auf, die durch diese Umleitung entstehen.

Artikel 13

Vereinbarungen des Luftfrachtführers

Ungeachtet Artikel 2.1:

Treffen wir beim Abschluss des Luftbeförderungsvertrags Vereinbarungen mit Dritten für die Bereitstellung von Zusatzdiensten, treten wir dabei ausschließlich als Ihr Vertreter auf und übernehmen dabei, ausgenommen bei Fahrlässigkeit unsererseits, keine Haftung. Für solche Zusatzdienste angebotene Preise werden vom jeweiligen Drittanbieter angeboten, und deren Annahme berechtigt easyJet zur vollständigen Bezahlung der Kosten für Sie an die entsprechende Drittpartei.

Artikel 14

Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge

14.1 Der Vertrag für das Mietfahrzeug wird mit uns geschlossen und wir haften Ihnen gegenüber in unserer Eigenschaft als Organisator, doch tun wir dies in unserer Eigenschaft als Vertreter von Europcar. Sämtliche genannten Preise werden im Namen von Europcar angeboten. Bei Annahme eines dieser Angebote ist easyJet befugt, im Namen des jeweiligen Passagiers die vollständige Zahlung des Mietwagenpreises an Europcar vorzunehmen.

14.2 Die Tarife beinhalten den Standardtarif sowie die von Ihnen ausgewählten optionalen Zusatzprodukte, aber nicht begrenzt auf Zusatzfahrer, Kindersitze, Versicherungen und Upgrades.Sie haben außerdem die Möglichkeit weitere Zusatzprodukte bei Abholung des Fahrzeuges am Vermietcounter anzufragen. Die Kosten für die Zusatzprodukte sind zum Zeitpunkt der Anmietung direkt bei Europcar zu entrichten. BEI ABHOLUNG DES FAHRZEUGES IST EINE GÜLTIGE KREDITKARTE VORZULEGEN ( KEINE BANKKARTEN, IN GROßBRITANIEN WERDEN MAESTRO UND SOLO CARDS AKZEPTIERT), UM ANFALLENDE ZUSATZGEBÜHREN ABZUDECKEN, DIE NICHT IN DEM VORRAUSZAHLUNGSBETRAG ENTHALTEN SIND. Bei der Reservierung muss die auf den Fahrer ausgestellte Kreditkarte angegeben werden. Sollten Sie mit einer Visa Electron Card zahlen, beachten Sie bitte, dass Europcar-Zahlungen mit Visa Electron nur für Reservierungen in Spanien und Großbritannien akzeptiert werden. Wenn Sie in diesen Ländern einen Wagen mieten möchten und Visa Electron Ihre einzige Kreditkarte ist, so muss Ihr Konto zum Zeitpunkt der Anmietung ausreichend Deckung für die Kaution aufweisen (siehe 14.3), da Ihre Kreditkarte mit diesem Betrag belastet wird, wenn Sie das Fahrzeug abholen. Wenn Sie in anderen Ländern als den oben genannten einen Wagen mieten möchten, müssen Sie bei der Wagenabholung eine andere gültige gängige Kreditkarte eines namhaften Kreditkarteninstituts vorlegen.

14.3 Die Hinterlegung einer Kaution ist bei Beginn der Anmietung erforderlich. Ein Authorisierungsprozess ermöglicht Europcar den engültigen Transaktionsbetrag zu bemessen und die Sicherheit der Transaktion vor Beginn der Anmietung zu gewährleisten. Dies bestätigt, dass das Bankkonto des Kreditkarteninhabers gültig und ausreichend gedeckt ist.

Europcar berechnet die Höhe des angeforderten Betrages (Kaution) für die Authorisierung und stellt eine elektronische Anfrage an die ausgebende Bank des Karteninhabers.

Die Höhe der Kaution hängt von den lokalen Richtlinien der Mietstation ab und variiert von Land zu Land. Grundsätzlich umfaßt die Höhe der Kaution:

die Dauer des Mietvertrags für das Fahrzeug;

der Mietpreis pro Tag inkl. MwSt.;

mögliche Mehrkilometerberechnung;

ausgewählte Zusatzprodukt(e) und Serviceleistungen.

Die Höhe der Kaution bleibt für die Länge des Mietvertrages gültig.

Die Höhe der Kaution unterliegt der Authorisierung und wird ausdrücklich auf dem Europcar Mietvertrag vermerkt.

Die entsprechenden Belastungen werden am Ende der Anmietung abgebucht (bei Maetro oder Solo Cards, werden die entsprechenden Belastungen bereits zum Zeitpunkt der Miete abgebucht).

In einigen Ländern können Kunden von einer Haftung nur bis auf eine bestimmte (Rest)Selbstbeteiligung im Falle eins Unfalles oder Fahrzeugdiebstahl (aus welchem Grund auch immer) befreit werden. Dies gilt auch, wenn eine Haftungsbeschränkung gegen Schäden am Fahrzeug (CDW) bzw. gegen Diebstahl bzw. Verlust des Fahrzeuges (TW) oder ein Volkaskoschutz (LDW) zusätzlich erworben wurde oder diese schon in dem Mietpreis enthalten waren.

14.4 Änderungen der Mietfahrzeugbuchungen sind nicht möglich. Für eine Änderung einer Mietfahrzeugbuchung muss die ursprüngliche Buchung storniert und eine neue Buchung über die Links zu Europcar auf easyJet.com getätigt werden.

14.5 Sämtliche Stornierungen müssen über Zugriff auf die ursprüngliche Buchung via "Mein easyJet.com" auf der easyJet.com-Homepage unter Befolgung der Anweisungen erfolgen, um eine Mietfahrzeugbuchung zu stornieren. Stornierungen erlangen zu dem Datum und der Uhrzeit Gültigkeit, zu denen Sie erfolgreich von der easyJet-Website erfasst werden.

14.6 Sie können Mietfahrzeugbuchungen kostenlos stornieren, sofern die Stornierung binnen 21 Tagen ab Reservierungsdatum und in jedem Fall vor dem Beginndatum und der Beginnzeit der Fahrzeugmietung erfolgt. Nach Verstreichen dieses Zeitraums erfolgt die Rückerstattung des vorausbezahlten Mietbetrages abzüglich einer wie folgt berechneten Stornogebühr:

14.7 Erfolgt die Stornierung einer Reservierung zwei oder mehr Tage vor dem Mietbeginn, gelangt eine Stornogebühr von 5 % des vorausbezahlten Mietbetrages zur Anwendung.

14.8 Erfolgt die Stornierung einer Reservierung weniger als zwei Tage vor dem Mietbeginn, gelangt eine Stornogebühr von 10 % des vorausbezahlten Mietbetrages zur Anwendung.

14.9 Keine Rückerstattung erfolgt, wenn Sie das Fahrzeug nicht zum Mietbeginndatum abholen und easyJet nicht vor diesem Datum darüber informieren.

14.10 Im Fall einer Unterbrechung des easyJet-Flugs sind Sie zu einer vollständigen Rückerstattung Ihres Mietfahrzeugpreises ohne Abzug einer Stornogebühr berechtigt, sofern Sie Ihr Mietfahrzeug bei easyJet stornieren, sobald Sie beschlossen haben, nicht zu den ursprünglich gebuchten Daten zu reisen und sofern Sie die Stornierung wie folgt vornehmen:

14.11 Tritt die Flugunterbrechung mindestens 24 Stunden vor Ihrem ursprünglich gebuchten Abflugsdatum auf, können Sie über "Anzeigen/Ändern Ihrer Buchung" auf der easyJet.com-Homepage auf Ihre Mietfahrzeugbuchung zugreifen und diese stornieren, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten.

14.12 Wird Ihnen die Flugunterbrechung am Tag der Reise mitgeteilt, müssen Sie sich so bald wie zumutbar möglich mit dem easyJet Kundendienst in Verbindung setzen, um zu informieren, dass Sie die Mietfahrzeugkomponente Ihres Pauschalangebots stornieren möchten. Die Anrufzentrale ist von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr britischer Zeit erreichbar.

14.13 Im Fall einer easyJet-Flugunterbrechung, bei der Sie beschließen, bei Ihrem gebuchten Flug zu bleiben, müssen Sie den Europcar-Mietfahrzeugschalter am Bestimmungsflughafen anrufen und über Ihre neue Ankunftszeit informieren. Verabsäumen Sie dies, kann Ihre Mietfahrzeugbuchung verfallen oder der Mietfahrzeugschalter bei Ihrer Ankunft geschlossen sein. Die Telefonnummer des entsprechenden Mietfahrzeugschalters finden Sie in Ihrer easyJet-Bestätigungs-E-Mail. Europcar behält sich das Recht vor, für Anmietungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten eine Gebühr zu berechnen.

14.14 Um Zweifel auszuräumen, sei hier genannt, dass als Unterbrechung eine Änderung der geplanten Abflugszeit ihres ursprünglichen, abgehenden easyJet-Flugs um mehr als zwei Stunden bedeutet.

14.15 Sämtliche Mietvorgänge und der Erwerb des Maxi-Cover-Schutzes unterliegen den zum Zeitpunkt des Mietabschlusses gültigen Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge. Das Mindestalter für das Mieten und die Voraussetzungen zum Führen von Europcar-Fahrzeugen können je nach Land und Fahrzeugkategorie variieren.

14.16 Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein besitzen, der vor dem Mietbeginndatum mindestens ein Jahr (oder mehr, je nach Land, in dem die Miete erfolgt, und nach Fahrzeugkategorie) gültig war, und diese zum Beginn der Miete beim Europcar-Mietfahrzeugschalter vorlegen. Eine gültige Kreditkarte (jedoch keine Debitkarte außer Maestro oder Solo in Großbritannien) muss, wie im obigen Artikel 5.1.2 vorgesehen, zum Zeitpunkt der Miete vorgelegt werden.

14.17 Junge Fahrer müssen in manchen Ländern möglicherweise einen vorgeschriebenen Aufschlag zahlen; wenn der Kunde diese Option bei der Reservierung nicht ausgewählt hat, wird der Aufschlag von der Europcar Station gefordert. Die nachstehende Tabelle zeigt die Preise an.

ZUSATZGEBÜHR FÜR JUNGE FAHRER PRO LAND

Alle Beträge verstehen sich exklusive Steuern.

Die Zusatzgebühr für junge Fahrer entfällt in folgenden Ländern: Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Marokko, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden und der Türkei.

AnmietlandZuschlagsgebühr für junge FahrerGeltende Vorschriften
Ägypten$2 USD pro Tag (Maximum $30 USD pro Anmietung)Fahrer zwischen 21 und 23 Jahren
Belgien€15 pro Tag (Maximum €150 pro Anmietung)Fahrer zwischen 21 und 23 Jahren
Bulgarien€20 pro TagFahrer im Alter von 18 Jahren
Bulgarien€10 pro TagFahrer zwischen 19 und 20 Jahren
Dänemark60 DKK pro AnmietungFahrer zwischen 23 und 24 Jahren / Ausschließlich Anmietungen der Kategorie Economy und Compact / Selbstbeteiligung von 1125 DKK für den Vollkaskoschutz
Estland€6.30 pro TagFahrer zwischen 19 und 25 Jahren
Finnland€20 pro AnmietungFahrer zwischen 20 und 24 Jahren
Frankreich€27.59 pro Tag (Maximum €275.90 pro Anmietung)Fahrer zwischen 21 und 25 Jahren
Großbritannien£12.75 pro Tag (Maximum £89.35 pro Anmietung)Fahrer zwischen 21 und 22 Jahren / Ausschließlich Anmietungen der Kategorie Mini, Economy und Compact
Großbritannien£8.50 pro Tag (Maximum £59.56 pro Anmietung)Fahrer zwischen 23 und 24 Jahren
Italien€18 pro TagFahrer im Alter von 18 Jahren / Ausschließlich Anmietungen der Kategorie Economy
Italien€12 pro Tag (Maximum €120 pro Anmietung)Fahrer zwischen 19 und 20 Jahren / Ausschließlich Anmietungen der Kategorie Economy
Italien€12 pro Tag (Maximum €120 pro Anmietung)Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren /Ausschließlich Anmietungen der Kategorie Economy, Compact und Untere Mittelklasse
Kroatien€20 pro AnmietungFahrer zwischen 19 und 25 Jahren
Malta€4.75 pro TagFahrer zwischen 21 und 25 Jahren
Österreich€5 pro Tag (Maximum €50 pro Anmietung)Fahrer zwischen 19 und 21 Jahren
Portugal€5 pro TagFahrer unter 24 Jahren
Schweiz19.90 CHF pro Tag (Maximum 199 CHF pro Anmietung)Fahrer unter 25 Jahren
Slovenien€20 pro TagFahrer zwischen 21 und 24 Jahren
Spanien€7.76 pro Tagy (Maximum €77.60 pro Anmietung)Fahrer unter 25 Jahren
Zypern€4 pro Tag"Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren / Fahrerlaubnis seit mindestens 3 Jahren"

14.18 Es kann nur eine Fahrzeugkategorie bestätigt werden. Wünsche hinsichtlich Marke/Modell können nur vorbehaltlich Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Miete berücksichtigt werden.

14.19 Miettage basieren auf 24-Stunden-Zeiträumen, die zum Zeitpunkt der Abholung beginnen. Zusätzliche Tagesgebühren gelangen zur Anwendung, wenn das Europcar-Fahrzeug länger als vereinbart behalten wird (zusätzliche Tage beginnen nach einem Kulanzzeitraum von 30 Minuten und werden zum erhältlichen, öffentlichen Preis verrechnet).

14.20 Sämtliche Fahrer werden hiermit darauf hingewiesen, dass jegliche Informationen für die Bereitstellung des Mietfahrzeugdienstes freiwillig zur Verfügung gestellt werden und in einer Computerdatenbank gespeichert werden, in die alle Fahrer auf Anfrage bei der Europcar-Vertriebsverwaltung des jeweiligen Wohnlands jederzeit Einblick nehmen können, um ihre persönlichen Daten abzufragen und zu berichtigen.

14.21 Falls bei Ihrem Mietfahrzeug während des Mietzeitraums ein Problem auftritt, sollten Sie versuchen, das Problem mit dem entsprechenden örtlichen Mietfahrzeugschalter zu lösen. Kann das Problem auf diese Weise nicht zufrieden stellend gelöst werden, setzen Sie sich bitte mit Europcars Kundendienst unter den folgenden Telefonnummern in Verbindung:

LANDTELEFONNUMMER
Tschechische Republik(420) 2 22 31 21 82
Dänemark(45) 89 33 11 33
Estland(372) 610 93 17
Frankreich(33) 1 55 66 83 83
Deutschland(49) 180 5 8000
Griechenland(30) 210 2882 192
Niederlande(31) 70 381 18 65
Ungarn(36) 13 28 64 62
Irland(353) 1 614 28 88
Italien(39) 06 96 709 601
Lettland(371) 721 2652
Polen(48) 22 544 0800
Portugal(351) 21 940 77 40
Slowakei(421) 249 26 26 37
Slowenien(386) 1 510 43 20
Spanien(34) 913 434 503
Schweiz(41) 1 804 46 46
Großbritannien(44) 1923 814 047 / (44) 1923 814 062

14.22 Die Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge gelten vorbehaltlich Änderungen durch Europcar oder easyJet.

14.23 Bitte beachten Sie, das Maxi-Cover keine Versicherung ist. Es dient dazu, Ihre Haftung im Falle eines Unfalls oder Diebstahls in Verbindung mit Ihrem Europcar Fahrzeug zu reduzieren. Vorraussetzung ist, dass die allgemeinen Vermietbedingungen von Europcar hiermit übereinstimmen. Die Höhe der Haftungsreduzierung, welches Ihnen durch Maxi-Cover ermöglicht wird, ist von Land zu Land unterschiedlich und anhängig von der Fahrzeugkategorie.

Zu beachten ist, speziell in Italien, dass Fahrzeugmieter, welche in den Kampanien- oder Apulienregionen Italiens fahren, standardgemäß für Diebstähle und versuchte Diebstähle, welche in diesen Regionen passieren, haften. Dies ist unabhängig davon, wo das Fahrzeug angemietet oder zusätzliche Absicherung, wie z.B. (aber nicht begrenzt auf) Maxi-Cover, abgeschlossen wurde.

14.24 Nach dem Kauf kann Maxi-Cover-Schutz nicht storniert werden, es sei denn die gesamte Mietfahrzeugbuchung wird aufgehoben. Alle anderen Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge gelten auch für Maxi-Cover-Schutz.

Artikel 15

Pauschalpakete

15. 1 Beim Kauf eines Pauschalpakets auf easyJet.com kommt zwischen Ihnen und dem Unternehmen ein rechtskräftiger Vertrag zustande, der den folgenden Geschäftsbedingungen für Pauschalpakete unterliegt. Zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen für das Pauschalpaket unterliegen Sie auch den Geschäftsbedingungen des Anbieters, z. B. des Anbieters der Hotelunterkunft, sowie unseren obenstehend erwähnten Geschäftsbedingungen.

15.2 Zum Zeitpunkt der Buchung wird Ihre Kredit- oder Debitkarte mit dem vollen für Ihr Pauschalpaket fälligen Preis belastet.

15.3 Bitte beachten Sie, dass einige Hotels in bestimmten Ländern einen Abdruck der Kreditkarte beim Check-in als Sicherheit für mögliche Kosten verlangen, die während Ihres Aufenthalts entstehen können.

15.4 Zum Schutz der Summe, die Sie für ein Pauschalpaket bezahlt haben, haben wir mit der Travel Trust Association („TTA") verschiedene Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen dienen der Sicherung der Summe, die Sie für Ihr Pauschalpaket entrichtet haben, sowie der Repatriierungskosten für den wenig wahrscheinlichen Fall, dass wir Konkurs anmelden.

15.5 Der Vertrag für Ihr Pauschalpaket zwischen Ihnen und uns kommt bei Eintreffen einer Bestätigungsmail Ihrer Buchung unsererseits und/oder seitens eines Anbieters zustande. Bitte prüfen Sie die Bestätigungsmail mit größter Sorgfalt. Bitte nehmen Sie im Falle von Abweichungen oder wenn die bestätigten Leistungen Ihrer Ansicht nach nicht der Bestellung entsprechen, unverzüglich mit uns Kontakt auf.

15.6 Bei der Buchung werden Sie zur Benennung eines Hauptansprechpartners aufgefordert. Der Hauptansprechpartner auf der Buchung garantiert, dass er/sie zur Zustimmung zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt ist und diesen im Namen der gesamten Partei zustimmt. Der Hauptansprechpartner auf der Buchung gewährleistet, dass er/sie ermächtigt ist, im Namen der Passagiere und/oder der Angehörigen der Partei zu handeln, die die Buchung aufgibt. Darin eingeschlossen ist die Annahme von Mitteilungen/Korrespondenz, die von uns oder vonseiten unserer Anbieter zugesendet werden, im Namen aller Passagiere/Angehörigen der Partei, die die Buchung aufgibt. Um als Vertreter einer Partei aufzutreten, ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.

Mit der Benennung eines Hauptansprechpartners und der Angabe der entsprechenden Personenangaben stimmen Sie der Nutzung dieser Angaben unsererseits und durch unsere Partner im gesamten nachfolgenden Schriftwechsel zu. Die Korrektheit der von Ihnen gestellten Personenangaben ist von besonderer Wichtigkeit, da wir diese Angaben nutzen, um Sie im Bedarfsfall über jedwede Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen Ihrer Buchung zu informieren.

15.7. Die Geschäftsbedingungen für Passagiere und Gepäck, sowie die Bestimmungen des Luftfrachtführers sind bezüglich Ihrer Flüge auf Sie anwendbar und bilden infolgedessen einen festen Bestandteil Ihres Vertrags mit uns.

15.8 Wir planen unsere Vereinbarungen langfristig und nehmen die Dienstleistungen unabhängiger Anbieter wie Hotels und Fahrzeugverleihunternehmen in Anspruch, über die wir keine direkte Kontrolle ausüben. Für den Bedarfsfall behalten wir uns somit das Recht vor, an den Vereinbarungen für Sie jederzeit Änderungen vorzunehmen oder diese zu stornieren. Dabei handelt es sich meist um geringfügige Änderungen, für die wir keinerlei Entschädigung gewähren; wir bemühen uns jedoch im Rahmen des Möglichen, Sie über geringfügige Änderungen in Kenntnis zu setzen. Wir haften Ihnen gegenüber lediglich im Falle der Stornierung oder schwerwiegender Änderungen unsererseits an Ihrem Pauschalpaket.

15.9 Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir Ihr Pauschalpaket ändern oder stornieren müssen. In einem solchen Fall werden wir Sie so schnell wie möglich per E-Mail, telefonisch oder per SMS unter Verwendung der E-Mail-Adresse und Telefonnummer informieren, die uns bei der ursprünglichen Buchung vom Hauptansprechpartner mitgeteilt wurden. Mit der Angabe einer E-Mail-Adresse und Telefonnummer zum Zeitpunkt der Buchung stimmen Sie der Nutzung dieser Kontaktdaten für sämtlichen Schriftwechsel bezüglich Ihrer Buchung zu.

Eine bedeutende Änderung bezeichnet eine Änderung, die wir vor Ihrer Abreise an Ihrer Buchung vornehmen und die eine wesentliche Bestimmung Ihres Vertrags mit uns betrifft.

Im Falle bedeutender Änderungen oder Stornierung Ihres Pauschalpakets bieten wir Ihnen in allen Fällen, in denen vor der Abreise ausreichend Zeit bleibt, eine Reihe von Alternativen an:

(i) Im Falle einer bedeutenden Änderung steht es Ihnen frei, diese zu akzeptieren,
(ii) Im Falle einer bedeutenden Änderung oder Stornierung Ihres Pauschalpakets steht es Ihnen frei, von uns ein alternatives Pauschalpaket mit ähnlichem oder gleichem Standard zu erwerben, wenn ein solches Pauschalpaket zur Verfügung steht,
(iii) Sie können von uns ein alternatives Pauschalpaket mit niedrigerem Standard erwerben und sich die Preisdifferenz zwischen dem erworbenen Pauschalpaket und dem Ersatzpaket erstatten lassen,
(iv) Sie können Ihr Pauschalpaket stornieren oder die Stornierung akzeptieren und vollständige Kostenerstattung für Ihr Pauschalpaket erhalten.
Diese Alternativen sind nicht auf geringfügige Änderungen an Ihrem Pauschalpaket anwendbar.

Bei Benachrichtigung über eine Stornierung oder eine bedeutende Änderung an Ihrem Pauschalpaket müssen Sie uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der E-Mail, des Schreibens, des Anrufs oder der SMS von uns bezüglich der Stornierung/Änderung mitteilen, welche Alternative Sie wünschen. Wenn Sie uns die gewünschte Alternative nicht innerhalb dieser Frist mitteilen, werden wir annehmen, dass Sie die Alternative (iv) gewählt haben.

15.10 Wenn wir Sie über eine bedeutende Änderung oder Stornierung Ihres Pauschalpakets in Kenntnis setzen müssen, entsteht Ihnen kein Haftungsanspruch, wenn die Änderung oder Stornierung auf außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, die sich unserer Kontrolle und derjenigen unserer Anbieter entziehen und deren Folgen auch unter Wahrung aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, wie z. B. im Falle höherer Gewalt. Wir haften weiter nicht für Änderungen oder Stornierungen, die wir auf Grund der Tatsache vornehmen müssen, dass Sie den für das Pauschalpaket fälligen Preis nicht entrichten.

15.11 Erfolgt eine Stornierung oder eine bedeutende Änderung unsererseits 14 Tage oder weniger vor der Abreise, können wir Ihnen auch eine Entschädigung von höchstens £30 anbieten, unter der Voraussetzung, dass die Stornierung nicht auf Umstände gemäß Par. 15.8 zurückzuführen war.

15.12 Der Preis für Pauschalangebote wird zum Zeitpunkt der Buchung vollständig fällig. Folgende Leistungen sind nicht im Preis enthalten:

Gebühren für Übergepäck (einschließlich der Gebühren für Sportausrüstungen), Speedy Boarding oder Speedy Boarding Plus, Reiseversicherung (wir raten Ihnen dringend zum Abschluss einer Reiseversicherung für Ihre Reise), Kinderbetten und Babynahrung (in der Regel direkt an das Hotel zu entrichten), Mahlzeiten (sofern nicht anders vorgesehen), Transfer, Ausflüge oder Eintrittsgelder (sofern nicht anders vereinbart), Trinkgelder, Wäschereidienste und alle anderen Dinge des persönlichen Bedarfs wie z.B. Getränke, Taxi- und Buskosten, Einkäufe, Reisepässe, Gebühren für Visa und Gesundheitsschutz; Hotelparkplätze (falls vorhanden) sowie die Kosten für den Transfer zum und vom Flughafen.

15.13 Wenn Sie Änderungen an Ihrem Pauschalpaket vornehmen möchten, z.B. Änderung des Buchungsnamens oder einer von Ihnen gebuchten Leistung, müssen Sie uns dies über unseren Kundendienst> schnellstmöglich mitteilen. Leider können Sie keine Änderungen an den Abflugdaten oder Reisezielen Ihres Urlaubspakets vornehmen. Wenn Sie diese ändern möchten, müssen Sie dafür die bestehende Buchung stornieren und mit den geänderten Angaben eine neue Buchung tätigen.

15.14 Wir können nicht garantieren, dass wir Ihren Änderungswünschen im Falle eines Antrags nachkommen oder diese akzeptieren können. Alle von Ihnen verlangten Änderungen unterliegen den Geschäftsbedingungen unserer Anbieter und können Storno- oder Änderungsgebühren vorsehen. Unser Kundendienst kann Ihnen über solche Gebühren Auskunft erteilen. Alle Gebühren aufgrund von Änderungen Ihrerseits gehen zu Ihren Lasten.

15.15 Wenn Sie Ihre Reisevereinbarung aus anderen Gründen als Preisänderungen zu stornieren (Art. 10) oder andere bedeutende Änderungen vorzunehmen wünschen (Art. 8), müssen Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gebühren, die abhängig vom Eingangsdatum der Stornierung in Rechnung gestellt werden, und Sie haften möglicherweise für die Hotelkosten, die Fahrzeugmiete und andere Kosten, die uns in der Folge Ihrer Stornierung entstehen können. Daher unternehmen wir alle notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass diese Kosten auf ein Minimum beschränkt bleiben.

Die für Ihren Urlaub geltenden Stornogebühren werden Ihnen im Verlauf der Buchung angezeigt, und für Urlaube mit Hotelunterkunft wird die Stornogebühr für das Hotel auf dem Buchungsgutschein ausgewiesen. Zusätzlich dazu können auch noch Stornogebühren für das Mietfahrzeug erhoben werden, siehe Art. 15 oben.

Fristen vom Eingang Stornobenachrichtigung bis zur Abreise Kosten im Falle der Stornierung der Urlaubsbuchung
Mehr als 8 Tage vor der Abreise Gesamte Flugkosten + £20
7 Tage oder weniger vor der Abreise Gesamte Flugkosten + £25 + 1 Hotelübernachtung


Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, können Sie möglicherweise je nach den Bedingungen Ihrer Versicherung die Erstattung der Stornogebühren beantragen. Die Stornokosten werden Ihnen im Verlauf des Buchungsvorgangs angezeigt und auf Ihrem Bestätigungsgutschein ausgewiesen.

Wenn Sie verspätet oder gar nicht zum Abflug erscheinen oder sich nicht im Hotel einfinden, gehen die Stornogebühren in Höhe von 100% des bezahlten Betrags zu Ihren Lasten.

Bei Beschwerden während des Urlaubs sollten Sie den jeweiligen Anbieter unverzüglich informieren. Wenn Sie diesbezüglich nach Ihrer Abreise immer noch nicht zufrieden gestellt wurden, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

(i) Nehmen Sie unverzüglich mit unserer Kundendienstabteilung Kundendienst Kontakt auf.

(ii) Wenn Ihre Beschwerde nicht zwischen uns auf gütlichem Wege beigelegt werden kann, werden alle Streitfälle aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag (auf Wunsch) einem Schiedsgericht übertragen (nach einem speziellen Schema). Dieses Schema, das mittels einer Vereinbarung von der Vereinigung der Britischen Reiseveranstalter ausgearbeitet wurde, untersteht der unabhängigen Verwaltung des Chartered Institute of Arbitrators. Dieses Schema sieht eine kostengünstige Schiedsregelung lediglich auf Grund der Unterlagen mit beschränkter Kostenhaftung für den Kunden vor. Das Schema gilt nicht für Fälle mit einem Streitwert von mehr als £5.000 pro Person oder £15.000 pro Buchungsformular oder für Ansprüche, die sich allein (oder hauptsächlich) auf Personenschäden oder Krankheit (oder Folgen davon) beziehen. Eingeschlossen bleiben jedoch Ansprüche mit einem Personenschadens- oder Krankheitselement bis zu £1.000. Ein Antrag auf Entscheidung per Schiedsgericht ist innerhalb von 9 Monaten nach der planmäßigen Rückkehr aus dem Urlaub schriftlich zu stellen.

Artikel 16

Haftung für Schäden

16.1. Vorbehaltlich der EG-Verordnung gelten für die Beförderung durch uns die Haftungsbestimmungen und -beschränkungen des Abkommens. Davon ausgenommen sind nicht internationale Beförderungen, die nicht unter das Abkommen fallen.

16.2. Folgende Bedingungen gelten für sämtliche Beförderungen von Passagieren durch uns:

(a) Wenn Sie an Bord eines durch uns betriebenen Flugzeugs einen Unfall erleiden und dabei ums Leben kommen, eine Körperverletzung oder sonstige gesundheitliche Schädigungen erleiden, oder wenn dies beim Ein- oder Aussteigen geschieht, sind wir haftbar.

(b) Der Betrag des von uns zahlbaren Schadenersatzes ist auf kein finanzielles Limit (sei es nach Definition des Gesetzes, des Abkommens oder des Vertrags) begrenzt, jedoch können wir die Haftung für über 100.000 Sonderziehungsrechte hinausgehende Schadenersatzleistungen ausschließen, wenn wir nachweisen können, dass ein solcher Schaden nicht auf eine Fahrlässigkeit, eine unrechtmäßige Handlung oder eine Unterlassung unsererseits oder unserer Mitarbeiter oder Vertreter zurückzuführen war oder dass ein solcher Schaden ausschließlich auf die Fahrlässigkeit, eine unrechtmäßige Handlung oder eine Unterlassung einer Drittpartei zurückzuführen war.

(c) Erbringen wir den Nachweis, dass der verstorbene oder verletzte Passagier den Schaden aus Fahrlässigkeit verursacht oder mitverursacht hat, können wir im Sinne der einschlägigen Gesetzgebung teilweise oder ganz von unserer Haftung befreit werden.

(d) Wenn ein Passagier an Bord eines durch uns betriebenen Flugzeugs einen Unfall erleidet und dabei ums Leben kommt oder eine Körperverletzung erleidet, oder wenn dies beim Ein- oder Aussteigen geschieht, leisten wir spätestens 15 Tage nach Feststellung (durch ein Gericht oder auf andere Weise) der entschädigungsberechtigten Person, eine Vorauszahlung, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse dieser Person zu befriedigen. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Verhältnis zur Schwere des Falls festgesetzt, muss aber bei einem Todesfall mindestens 16.000 Sonderziehungsrechte pro Passagier betragen.

(e) Eine nach obigem Absatz (d) geleistete Vorauszahlung:

(i) gilt nicht als Haftungsanerkennung unsererseits. Der uns offen stehende Rechtsweg bleibt dadurch unbeeinflusst;

(ii) können wir mit eventuellen späteren Zahlungen verrechnen, die wir auf Grund unserer Haftung leisten;

(iii) ist nicht rückerstattbar, es sei denn wir erbringen den Nachweis, dass:(1) der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verstorbenen oder verletzten Passagiers verursacht oder mitverursacht wurde; oder (2) dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des Empfängers der Vorauszahlung verursacht oder mitverursacht wurde; oder (3) dass der Empfänger der Vorauszahlung nicht der rechtmäßige Anspruchsberechtigte ist.

(f) Muss die Vorauszahlung im Sinne von Absatz 2(d) teilweise oder vollständig gemäß Absatz 2(e)(iii) zurückbezahlt werden, hat sie der Empfänger unmittelbar nach der Beweiserbringung (durch ein Gericht oder auf eine andere Weise) zuzüglich der Zinsen vom Tag des Erhalts bis zur Rückerstattung nach dem am zuständigen Gericht gültigen Zinssatz zurückzubezahlen. Anderslautende Gesetzesbestimmungen bleiben vorbehalten.

(g) Für Vorauszahlungen im Sinne von Absatz 2(e) oder andere Beträge, die in Euro im Verhältnis zu Sonderziehungsrechten angegeben werden, gilt:

(i) der Gegenwert in Euro wird nach dem Kurs berechnet, der vom Internationalen Währungsfonds für das jeweilige Datum festgesetzt wird;

(ii) solange das Vereinigte Königreich den Euro nicht als rechtsgültige Währung eingeführt hat, erfolgen Zahlenangaben und Bezahlungen in Pfund Sterling zum Marktkurs, der am Tag der Bezahlung oder Berechnung für Pfund Sterling gegenüber Euros gültig ist.

16.3. Folgende Bedingungen gelten für sämtliche Beförderungen von Gepäck durch uns:

(a) In Bezug auf aufgegebenes Gepäck haften wir für dessen Zerstörung, Verlust oder Beschädigung während des Zeitraums, in dem es sich in unserer Obhut befand und in dem Ausmaß, in dem ein Schaden nicht durch innere Fehler oder Mängel oder die Qualität des Gepäcks verursacht wurde;

(b) in Bezug auf nicht aufgegebenes Gepäck haften wir nur, wenn ein Schaden durch unser Verschulden oder durch Verschulden unserer Mitarbeiter oder Vertreter verursacht wurde;

(c) unsere Haftung in Bezug auf Gepäck ist auf höchstens 1.000 Sonderziehungsrechte pro Passagier beschränkt, es sei denn, (i) beim Check-in wird uns für das betroffene Gepäckstück ein höherer Wert bekannt gegeben und es wird, falls von uns verlangt, ein Zusatzbetrag bezahlt, in welchem Fall sich unsere Haftung auf einen solchen höheren angegebenen Wert beschränkt (sofern sich eine solche höhere Summe auf den Wert des tatsächlichen Interesses des Passagiers an der Lieferung zum Zielort beschränkt) oder (ii) es wird nachgewiesen, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung unsererseits oder unserer Mitarbeiter oder Vertreter entstanden ist und vorsätzlich, fahrlässig und in dem Wissen, dass wahrscheinlich ein Schaden entstehen würde, verursacht wurde, und im Fall einer solchen Handlung oder Unterlassung durch einen Mitarbeiter oder Vertreter wird außerdem vorausgesetzt, dass diese im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses gehandelt haben.

16.4. Zur Umrechnung der Sonderziehungsrechte in die Landeswährung gilt der Kurs am Tag der Urteilsverkündung oder der Bezahlung.

16.5. In dem Ausmaß, in dem kein Konflikt mit obigen Bestimmungen entsteht und unabhängig davon, ob das Abkommen anzuwenden ist oder nicht, gilt:

(a) Wir haften nur für Schäden, die auf unseren Flügen entstehen. Wenn ein Luftfrachtführer ein Ticket für die Beförderung durch einen anderen Luftfrachtführer ausstellt oder für diesen Gepäck annimmt, handelt er nur als Vertreter des anderen Luftfrachtführers. Gilt aber das Abkommen, steht dem Passagier bei Gepäck auch ein Anspruch gegen den ersten oder den letzten Luftfrachtführer zu (zusätzlich zum Rechtsweg, den er gegen den Luftfrachtführer beschreiten kann, mit dem die Beförderung erfolgte, während der der Unfall oder die Verspätung eintrat).

(b) Wir haften nicht für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck, es sei denn der Schaden wurde durch unser Verschulden oder durch Verschulden unserer Mitarbeiter oder Vertreter verursacht. Haben Sie ebenfalls fahrlässig gehandelt und den Schaden mitverursacht, gelten bezüglich unserer Haftung die einschlägigen Gesetzesbestimmungen für mitwirkendes Verschulden.

(c) Wir haften nicht für Schäden, die auf die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen zurückzuführen sind oder entstehen, weil Sie solche Bestimmungen nicht einhalten.

(d) Wir haften höchstens bis zum Wert nachgewiesener Schäden. Außerdem übernehmen wir keinerlei Haftung für indirekte oder Folgeschäden.

(e) Wenn ein Passagier durch Gegenstände im Gepäck verletzt oder sein Gepäck dadurch beschädigt wird, sind wir nicht haftbar, sofern uns kein Verschulden trifft oder wir nicht fahrlässig gehandelt haben. Wird jemand durch Gegenstände verletzt, die einem Passagier gehören, oder wird dadurch das Eigentum einer anderen Person oder unser Eigentum beschädigt, muss dieser Passagier uns Schadenersatz leisten für jegliche Ansprüche, die uns gegenüber geltend gemacht werden (sofern uns kein Verschulden trifft oder wir nicht fahrlässig gehandelt haben), sowie für jegliche Verluste oder Ausgaben, die wir in diesem Zusammenhang hatten.

(f) Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen des Abkommens haften wir nicht für Schäden an Gegenständen, die gemäß Artikel 9 nicht als Gepäck aufgegeben werden dürfen (unabhängig davon, ob wir Kenntnis davon hatten oder nicht).

(g) Sind Sie aus Altersgründen oder wegen Ihrer geistigen oder körperlichen Verfassung gefährdet, übernehmen wir bei der Beförderung keinerlei Haftung für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen einschließlich bei Eintreten des Todes, wenn dies auf Ihre Verfassung zurückzuführen ist. Wir lehnen ferner jegliche Haftung ab, wenn sich Ihr Zustand infolge des Flugs unter normalen Bedingungen verschlimmert.

(h) Unsere Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für unsere Bediensteten, Angestellten, Vertreter und Personen, deren Flugzeug wir benutzen, sowie für deren Bedienstete, Angestellte und Vertreter. Der Gesamtbetrag, der von uns, unseren Bediensteten, Angestellten, Vertretern und der entsprechenden Person sowie von deren Bediensteten, Angestellten und Vertretern eingefordert werden kann, darf unsere Haftungsgrenze nicht überschreiten.

16.6. Ohne ausdrückliche Bestimmung können Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gemäß Abkommen oder Gesetzgebung durch diese Bedingungen nicht ausgesetzt werden.

Artikel 17

Fristen für Rechtsansprüche und Klagen

17.1 Meldefrist

Ansprüche oder Klagen wegen der Beschädigung (einschließlich Teilverlust) von aufgegebenem Gepäck können nur geltend gemacht werden, wenn die zur Entgegennahme des Gepäcks berechtigte Person uns dies anzeigt, sobald sie den Schaden feststellt, spätestens jedoch sieben Tage nach dem Empfang des Gepäcks. Bei Ansprüchen oder Klagen wegen Verspätung von aufgegebenem Gepäck muss uns dies innerhalb von einundzwanzig Tagen ab dem Datum angezeigt werden, ab dem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist. Beschwerden müssen schriftlich und innerhalb der genannten Fristen eingereicht werden.

17.2. Verjährung

Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren Klage erhoben wird, berechnet ab dem Datum der Ankunft am Bestimmungsort oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, oder ab dem Datum, an dem die Beförderung abgebrochen worden ist. Die Frist wird nach dem Recht des angerufenen Gerichts berechnet.

Artikel 18

Finanzielle Absicherung

18.1 Flüge: Bitte beachten Sie, dass solche Buchungen nicht abgesichert sind und Sie gewährleisten sollten, dass Sie über eine ausreichende Urlaubsversicherung verfügen.

18.2 Pauschalangebote: Solche Buchungen fallen unter die Package Travel, Package Holidays and Package Tours Regulations 1992. Im unwahrscheinlichen Fall unserer Insolvenz sind solche Buchungen gemäß dieser Verordnung geschützt, und betroffene Kunden sollten sich an die folgende Stelle wenden: [Travel Trust Association, Albion House, High Street, Woking, Surrey GU21 6BD, UK; +44 0870 8890577; www.traveltrust.co.uk].

Artikel 19

Service für den CO2-Ausgleich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das optionale CO2-Ausgleichsprogramm, das während des Buchungsvorgangs angeboten wird. Wenn Sie einen Beitrag zum CO2-Ausgleich leisten, geschieht dies unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Informationen zum CO2-Ausgleich von easyJet gibt es hier.

„Service für CO2-Ausgleich” bezieht sich auf das CO2-Ausgleichsprogramm von easyJet, in dessen Rahmen easyJet seine internen Flugdaten und Berechnungen zur Messung des CO2-Ausstoßes nutzt, der durch Ihre Reise (Einzelflug oder Hin- und Rückflug, je nachdem, was zutreffend ist) entsteht; dadurch haben Sie die Möglichkeit, durch einen CO2-Ausgleichsbeitrag das durch Ihre Reise entstandene CO2 auszugleichen.

„CO2-Ausgleichsbeitrag” bezieht sich auf Ihren Beitrag zum Service für den CO2-Ausgleich, der von easyJet eingesetzt wird, um von der UN zugelassene Programme zum CO2-Ausgleich zu unterstützen. Die Höhe Ihres Beitrags wird so berechnet, dass der Beitrag das durch Ihre Reise entstehende CO2 Tonne für Tonne ausgleicht, daher schwankt seine Höhe je nach Länge Ihrer Reise.

Als Gegenleistung für Ihren CO2-Ausgleichsbeitrag bieten wir Ihnen den Service für CO2-Ausgleich. Ihr CO2-Ausgleichsbeitrag wird zur Unterstützung einer oder mehrerer von der UN zugelassener Projekte zum CO2-Ausgleich eingesetzt, deren Ziel es ist, die Erzeugung von CO2 zu reduzieren. Ein Beispiel für ein solches Projekt finden Sie hier.

easyJet nutzt die aktuellsten easyJet-Flugdaten und interne Berechnungen zur Ermittlung der Höhe des CO2-Ausgleichsbeitrags. Flugdaten, unsere internen Berechnungen und Wechselkurse können sich allerdings im Laufe der Zeit ändern. Wenn neue Informationen veröffentlicht werden, wird easyJet seine Berechnungen entsprechend aktualisieren, ist aber nicht verpflichtet, Änderungen an Berechnungen zum CO2-Ausgleich vorzunehmen, die vor der Veröffentlichung der neuen Informationen angestellt wurden.

easyJet ist Eigentümer sämtlicher CO2-Gutschriften, die über CO2-Ausgleichsbeiträge gekauft wurden. Sie haben keinerlei Anrecht auf jegliche CO2-Gutschriften oder Rechte in Bezug auf jegliche von der UN zugelassene Projekte, die wir unterstützen.

CO2-Ausgleichsbeiträge sind nicht rückerstattungsfähig. Wenn Sie Ihre Reise stornieren oder ändern oder Ihre Reise von uns aus irgendeinem Grund storniert
oder geändert wird, wird Ihr CO2-Ausgleichsbeitrag dennoch wie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellt, eingesetzt.

CO2-Ausgleichsbeiträge sind ein einmaliger Beitrag zum Service für CO2-Ausgleich und beinhalten einen Mehrwertsteuerabzug von 15 %. Falls die Mehrwertsteuer abgezogen wird, die Steuerbehörde in der Folge aber entscheidet, dass für dieses Programm keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist, wird easyJet die gesamte Mehrwertsteuerrückvergütung zur Unterstützung der Projekte zum CO2-Ausgleich einsetzen.

easyJet wird die CO2-Gutschriften im britischen Register eintragen, was bedeutet, dass sie nicht erneut verkauft oder eingesetzt werden können.


Artikel 20

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen des Abkommens, einschlägiger Gesetze, staatlicher Vorschriften oder Regelungen:

(a) unterstehen diese Geschäftsbedingungen und Beförderungen, die wir Ihnen anbieten (für Ihre Person und/oder Ihr Gepäck) dem englischen Recht; und

(b) nicht ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitfälle zwischen Ihnen und uns über derartige Beförderungen ist England und Wales.

Die folgenden Flüge werden von easyJet Schweiz SA durchgeführt:

  • Alle Flüge mit Flugnummern zwischen 1000 und 1599
  • Alle Flüge mit Flugnummern zwischen 8469 und 8476
  • Flüge mit den Flugnummern 4223, 4224, 4249 und 4250

Name des Luftfrachtführers

easyJet Airline Company Limited
Hangar 89
London Luton Airport
Luton, Bedfordshire
LU2 9PF
GROSSBRITANNIEN

easyJet Switzerland S.A.
5 Route de L'Aeroport
1215 Genf 15
SCHWEIZ

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