Im Handgepäck mitgeführte Flüssigkeiten unterliegen den folgenden gesetzlichen Beschränkungen:
Flüssigkeiten, die nicht den oben stehenden Bestimmungen entsprechen, müssen an den Sicherheitskontrollen am Flughafen entsorgt werden.
Jeder Passagier darf – inklusive Sportausrüstung - höchstens insgesamt 50 kg Gepäck aufgeben, in Abhängigkeit vom verfügbaren Stauraum. Das zugelassene Höchstgewicht für ein Gepäckstück ist 32 kg. Fracht oder sonstiges Transportgut kann nicht als Passagiergepäck aufgegeben werden.
Kleinkinder, die den Sitz mit Ihnen teilen, haben keinen Anspruch auf Freigepäck.
Sportausrüstungen
Jeder Passagier darf inklusive Sportausrüstung und abhängig vom verfügbaren Stauraum Gepäck mit einem Gesamtgewicht von höchstens 50 kg aufgeben. Ein einzelnes Gepäckstück darf nicht schwerer als 32 kg sein.
Fahrräder (1), Golfausrüstungen, Skier, Surfbretter, Windsurfbretter, Hängegleiter und Schusswaffen (2)
Für die Beförderung der oben genannten Gegenstände wird pro Gegenstand und Flug eine nicht erstattungsfähige Gebühr gemäß der Bestimmungen des Luftfrachtführers erhoben.
Durch eine Bezahlung der Zusatzgebühr erhöht sich Ihr zulässiges Aufgabegepäck (einschließlich des zusätzlichen Gepäckstückes) auf ein maximales Gewicht von 32 kg.
Wiegt Ihr gesamtes Aufgabegepäck mehr als 32 kg, werden die normalen Gebühren für Übergepäck wie in den Bestimmungen des Luftfrachtführers dargelegt zusätzlich zu der oben angegebenen Gebühr fällig.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Mitnahme von Sportausrüstungen nicht erstattet werden, falls Sie sich entschließen sollten, Ihre Sportausrüstung doch nicht auf dem Flug mitzuführen.
(1) Beförderung von Fahrrädern:
Passagieren, die mit Fahrrädern reisen, wird empfohlen, zwei Stunden, vor Abflug einzuchecken, um die Mitnahme der Fahrräder zu garantieren.
(2) Die Mitnahme von Schusswaffen ist nur sehr beschränkt möglich. Passagiere müssen sich als Besitzer ausweisen können und über einen Waffenschein verfügen. Ohne solche Bescheinigungen werden Waffen NICHT befördert (siehe auch den Abschnitt “Schusswaffen und Sprengstoffe“ in den Bestimmungen des Luftfrachtführers.)
Musikinstrumente
Musikinstrumente werden ausschließlich nach Ermessen des Flugkapitäns und nur dann in der Kabine mitgeführt (das Musikinstrument zählt dann als das zugelassene Stück Handgepäck) und in den Ablagefächern verstaut, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Das Instrument darf einschließlich Tragekoffer nicht größer sein als 30 x 117 x 38 cm. In diese Kategorie fallen unter anderem Violine, Viola, Pikkolo, Flöte, Klarinette, Horn und Trompete.
Instrumente, die größer sind als 30 x 117 x 38 cm müssen als Aufgabegepäck eingecheckt werden. Diese unterliegen den diesbezüglich anfallenden Gebühren. Ein einzelnes Gepäckstück darf nicht schwerer als 32 kg sein.
Die folgenden gefährlichen Gegenstände dürfen weder in der Kabine noch als Aufgabegepäck mitgeführt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Passagiere unter keinen Umständen Streichhölzer, die überall entzündbar sind, oder Wegwerfanzünder mitführen dürfen, weder im aufgegebenen noch im Handgepäck.
Im aufgegebenen Gepäck dürfen keine zerbrechlichen oder verderblichen Waren, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silber, Computer, Elektrogeräte, begebbare Papiere, Wertpapiere oder andere Wertsachen, Geschäftsdokumente, Reisepässe oder sonstige Ausweispapiere oder Muster mitgeführt werden.
Wir befördern weder Rollstühle mit offenen Batterien, die auslaufen können, noch Tragebahren, nicht zusammenklappbare Kinderwagen oder Motoren.
Zusätzlich zur Liste der gefährlichen Gegenstände, die nicht im Gepäck mitgeführt werden dürfen, hat das britische Ministerium für Verkehr, kommunale Verwaltung und die Regionen (DTLR) das Mitführen folgender Gegenstände in der Kabine untersagt:
Spielzeugwaffen oder Waffenattrappen (Kunststoff oder Metall), Schleudern, Besteck, Messer mit Klingen aller Längen, Papiermesser, Rasierklingen, Werkzeug, Dartpfeile, Scheren, Pinzetten, Injektionsspritzen (außer, es liegt ein Nachweis für die Verwendung aus medizinischen Gründen vor), Stricknadeln, Sportschläger, Billard-, Snooker- oder Poolstöcke.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Gegenstände Sie mitführen dürfen oder wo Sie einen bestimmten Gegenstand einpacken sollen, rufen Sie uns vor Ihrer Abreise an oder erkundigen Sie sich am Check-In-Schalter.
Wir bemühen uns nach besten Kräften sicherzustellen, dass Ihr Gepäck gleichzeitig mit Ihnen am Bestimmungsort eintrifft. Sollte es doch einmal vorkommen, dass Ihr Gepäck beschädigt wird, verloren geht oder verspätet am Bestimmungsort ankommt, informieren Sie bitte sofort bei Ihrer Ankunft am Zielflughafen das Bodenpersonal von easyJet.
Wir empfehlen Ihnen dringend, eine eigene Versicherung abzuschließen, die den Wert Ihres Gepäcks und dessen Inhalt abdeckt, insbesondere, wenn Sie wichtige oder wertvolle Gegenstände mitführen. Schadenersatz wird nur bis zur Haftungsgrenze der Fluggesellschaft auf der Grundlage des Gewichts des betreffenden Gegenstandes geleistet. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Bestimmungen der Fluggesellschaft.
Wenn Ihr Gepäck bei Ihrem Hinflug länger als 24 Stunden auf sich warten lässt, dürfen Sie laut unserer Geschäftspolitik bis zu GBP 25 pro Tag und Person für notwendige Dinge ausgeben, dies beschränkt sich jedoch auf drei Tage. Diese Entschädigung müssen Sie innerhalb von 21 Tagen nach dem betreffenden Flug bei der Schadensbearbeitungsstelle schriftlich beantragen, die Ihnen vom Bodenpersonal von easyJet an dem Flughafen angegeben wurde, an dem die Verspätung gemeldet wurde. Allen Forderungen müssen Kaufbelege beigelegt werden (z.B. Quittungen).