Ein Erwachsener darf für höchstens zwei Kleinkinder verantwortlich sein. Wenn ein Erwachsener mit zwei Kleinkindern reist, darf nur ein Kleinkind auf den Knien des Erwachsenen reisen; für das zweite Kleinkind muss ein Flug gebucht und bezahlt werden.
Für Kinder, die zwei Jahre alt oder älter sind, muss ein eigener Sitzplatz gebucht werden. Sie zahlen den selben Tarif wie Erwachsene.
Säuglinge, die weniger als zwei Wochen alt sind, werden auf unseren Flügen nicht befördert.
Für Kinder, die älter als sechs Monate sind und für die ein Sitzplatz bezahlt wurde, kann ein Autositz mitgenommen werden. Der Autokindersitz muss einen festen Metall- oder Kunststoffrahmen aufweisen, darf höchstens 42 cm breit sein, muss über Gurte mit Schoß- und Schulterfixierung verfügen und aufrecht mit Blickrichtung nach vorne sein – weitere Informationen über Autositze finden Sie bei unseren Bestimmungen der Fluggesellschaft.
Wir befördern keine alleinreisenden Kinder unter 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren müssen von einer Person begleitet werden, die 16 Jahre oder älter ist und die Verantwortung für sie übernimmt. Wir unterhalten keine Haftpflichtversicherung und aus diesem Grund ist es - gemäß Kinderschutzgesetz - unter keinen Umständen zulässig, dass ein anderer Passagier darum gebeten wird, während dem Flug für ein alleinreisendes Kind die Aufsichtspflicht zu übernehmen.
Reisen in die Tschechische Republik
Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind, können in Begleitung des Passinhaber mitreisen. Kinder ab 15 Jahren brauchen einen eigenen Reisepass.
Für spanische, französische und portugiesische Kinder unter 18 Jahren gelten besondere Bestimmungen:
Spanische und französische Kinder unter 18 Jahren
Kinder unter 18, die ohne ihre Eltern/ ihren gesetzlichen Vormund und mit einem Personalausweis reisen, müssen eine schriftliche Reisegenehmigung von ihren Eltern vorweisen.
Lettische Kinder unter 18 Jahren
Alleinreisende lettische Kinder unter 18 Jahren müssen beim Einchecken die folgenden Unterlagen vorweisen:
Portugiesische Kinder unter 18 Jahren
Portugiesische Staatsbürger und ausländische Einwohner Portugals unter 18 Jahren, die ohne Begleitung des Vaters, der Mutter oder des gesetzlichen Vormunds aus Portugal ausreisen oder wieder nach Portugal einreisen, benötigen eine Reisegenehmigung. Diese Reisegenehmigung muss:
Diese Reisegenehmigung ist auch dann erforderlich, wenn Minderjährige von einer Person begleitet werden, die nicht der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund ist. In solchen Fällen muss auf der Reisegenehmigung auch der Name der Begleitperson deutlich aufgeführt sein. Ausländischen Minderjährigen unter 18 Jahren, die alleine reisen, kann die Einreise verweigert werden, wenn für die Dauer des Aufenthalts in Portugal niemand die Verantwortung für sie übernimmt.
Wir befördern Kinder, die 13 Jahre oder jünger sind und in großen Gruppen reisen (z.B. 10 oder mehr Kinder), vorausgesetzt, dass pro 10 Kinder mindestens eine erwachsene Begleitperson mitfliegt. In diesem Fall ist eine erwachsene Person eine Person, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Passagiere, die in solchen Gruppen reisen, müssen vor dem Abflug das Call-Center von easyJet anrufen, damit alles Nötige organisiert werden kann.